Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


13Mai/140

Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte („Bear & Wolf“) im Auftrage der Firma DKH Retail Ltd vom 08.05.2014 wegen des Verkaufes von gefälschten Bekleidungsstücken der Marke „superdry“ über eBay

Die uns zur Bearbeitung vorliegende Abmahnung der Firma DKH Retail Ltd., ausgesprochen durch die Winterstein Rechtsanwälte („Bear & Wolf“) datiert vom 08.05.2014.

Laut Abmahnschreiben vom 08.05.2014 sollen hierbei Bekleidungsstücke als Falsifikate unter der Bezeichnung der Marke „superdry“ ohne Zustimmung der DKH Retail Limited über die Internethandelsplattform eBay vertrieben worden sein.

Es werden Verstöße gegen die eingetragene Wort- und Bildmarke „superdry“ geltend gemacht.

Was wird gefordert?

Unterlassungserklärung

Einleitend wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form keinesfalls abgegeben werden, sondern bedarf unbedingt einer Modifizierung.

Auskunft

Darüber hinaus wird Auskunft über Namen und Anschrift des / der Lieferanten der Nachahmungen verlangt. Das Auskunftverlangen dient dem Zweck der Bemessung eines Schadensersatzbetrages.

Rechtsanwaltskosten

Im Abmahnschreiben werden zudem Ansprüche auf Erstattung der anwaltlichen Inanspruchnahme geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich anhand eines Gegenstandswertes von 150,000,00€ und einem erfolgten Testkauf auf 2.678,99€.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Auch das Ignorieren der Abmahnung kann im Falle eines gerichtlichen Verfahrens aufgrund des streitgegenständlichen Gegenstandswertes von 150.000,00€ erhebliche Kosten nach sich ziehen.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

13Mai/140

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 02.05.2014 im Auftrag der Embassy of Music GmbH an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf „Bravo Hits 2013“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Embassy of Music GmbH

Abgemahntes Werk:  „Passenger – Let Her Go"

Geforderter Betrag: 293,71 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Musiksampler

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

9Mai/140

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Joel Jan Smolibowski im Auftrage der Olpat GmbH vom 02.05.2014

Am 08.05.2014 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Joel Jan Smolibowski im Auftrage der Olpat GmbH vom 02.05.2014 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Unserem Mandanten wird ein Wettbewerbsverstoß im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit auf seiner Internetseite vorgeworfen.

Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen das Telemediengesetz wegen Missachtung der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG.

 

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert (10.000,00€) in Höhe von 745,40€ gefordert.

 

Wir raten davon ab, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Wir raten an gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann beispielsweise zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, welche erhebliche Kosten nach sich zieht.

 

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Denn vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

 

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

5Mai/140

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 29.04.2014 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead Staffel 4 Folge 9“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: WVG Medien GmbH

Abgemahntes Werk:  „The Walking Dead“ Staffel 4 Folge 9”

Geforderter Betrag: 800, 00 €;

Wie bereits bei den vorherigen Staffeln werden durch die WVG Medien GmbH auch weiterhin Urheberrechtsverletzungen an dem bekannten und beliebten Serienwerk  - The Walking Dead- Staffel 4 Folge 9 abgemahnt.

Abgemahnte sollten sich unbedingt beraten lassen. Gerade die Rechtsprechungstendenzen in neuer Zeit haben bessere Chancen zur Verteidigung geliefert. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht der Anschlussinhaber derjenige ist, der das Werk im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat, da in vielen Fällen nunmehr auch eine Haftung als Störer entfallen dürfte. Dies gilt vor allen Dingen in solchen Konstellationen, bei denen der Ehepartner oder ein volljähriges Kind gehandelt hat.

Unsere Kanzlei verfügt mittlerweile über eine nahezu fünfjährige Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen Filesharing Abmahnungen. Da wir die Abmahnkanzleien und deren Reaktionsweise gut kennen, ist dies für unsere Mandanten stets ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Sollten auch Sie Interesse an einer Beratung oder Verteidigung haben, setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist bei uns für Sie kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker

 

5Mai/140

Neue Abmahnung durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Chmiel Consulting vom 29.04.2014 an dem Musikwerk “What is Love“ des Interpreten Haddaway auf Best hits of 90! (by DJ Sergio & NNNB) 2014

Am 05.05.2014 erreichte uns eine Abmahnung Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Chmiel Consulting vom 29.04.2014, welche unserer Kanzlei zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Abgemahnt wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk ”What is Love“ des Künstlers Haddaway, an dem die Chmiel Consulting die Rechte innehat.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 2000,00 € gefordert.

Vorsicht!

Bei der hier angeführten Datei („Best hits of 90! (by DJ Dergio & NNNB) 2014“) handelt es sich um einen Musiksampler, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

 

Unserer Auffassung nach entspricht die vorliegende Abmahnung nicht der neuen Gesetzeslage nach dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. So mangelt es bereits an folgenden Punkten

  • Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
  • Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche

Insbesondere erschließt sich keines Falls die Herleitung des geforderten Betrages in Höhe von 2.000,00€. Bei genauerer Berechnung der angesetzten Beträge würde sich lediglich eine Kostenforderung in Höhe von 547,56€ ergeben. Wie sich die Differenz begründen lassen soll erscheint mehr als zweifelhaft.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

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2Mai/140

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei CONLATA im Auftrage der Car- Creativ UG vom 22.04.2014

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei CONLATA im Auftrage der Car- Creativ UG vom 22.04.2014 zur rechtlichen Überprüfung vor.

Unserem Mandanten werden verschiedene Wettbewerbsverstöße im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit auf der Internethandelsplattform eBay vorgeworfen.

Gerügt werden folgende Wettbewerbsverstöße:

 

  • Verstoß gegen Impressumspflicht
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • unzulässige AGB- Klauseln

     

    Wir raten davon ab, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße bedarf einer genauen Prüfung. Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

     

    Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

     

    In der uns nun vorliegenden Abmahnung werde Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 1.019,83€ gefordert.

     

    Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

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Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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2Mai/140

Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrage der Firma Longchamp SAS vom 10.04.2014 wegen des Verkaufes von nachgeahmten Handtaschen über eBay

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Longchamp SAS aus Paris, ausgesprochen durch die KLAKA Rechtsanwälte, zur Bearbeitung vor. Unserer Mandantschaft wird in diesem Abmahnschreiben vorgeworfen, nachgeahmte Handtaschen über die Verkaufsplattform eBay angeboten zu haben.

Es soll sich hierbei um Falsikate handeln, die durch das französische Lederwarenunternehmen Longchamp SAS nicht autorisiert wurden.

Es werden Verstöße gegen den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz sowie das Geschmacksmusterrecht geltend gemacht.

Im ersten Schritt wird Auskunft über Namen und Anschrift des / der Lieferanten der Nachahmungen verlangt. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form keinesfalls abgegeben werden, sondern bedarf unbedingt einer Modifizierung.

Die Unterlassungserklärung sieht im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 € vor. Es sollte unbedingt erwogen werden, diese nach dem Hamburger Brauch abzugeben.

Ferner werden im Abmahnschreiben Ansprüche wegen Kostenerstattung und Schadensersatz zunächst dem Grunde nach geltend gemacht. Die konkrete Bezifferung der Ansprüche soll nach erfolgter weitergehender Auskunftserteilung erfolgen.

Der Vorwurf sollte daher genau überprüft werden. Übereilte Angaben und insbesondere die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sollten vermieden werden.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Auch das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

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Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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1Mai/140

Fußballtickets: Abmahnungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co KgaA durch Kanzlei Becker & Haumann vom 29.04 und 30.04.2014

Uns liegen Abmahnungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co KgaA zur Prüfung vor, die durch die Kanzlei Becker und Haumann ausgesprochen wurden.

Wir haben bereits in der Vergangenheit häufiger von Abmahnungen der Kanzlei Becker und Haumann berichtet, die diese für die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA ausgesprochen hat. Wir haben bereits eine dreistellige Zahl an Mandanten gegen Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vertreten, beraten und verteidigt. Nach unserer Kenntnis sind die nunmehr ausgesprochenen Abmahnungen für die Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA die ersten Abmahnungen, die der Verein über die Kanzlei Becker und Haumann aussprechen lässt.

Es geht wie in den Abmahnungen für Borussia Dortmund ebenfalls um den Vorwurf, der Abgemahnte habe Karten für Heimspiele des Bundesligavereins Eintracht Braunschweig erworben, und diese entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay (zu überhöhten Preisen) veräußert. Die ATGB von Eintracht Braunschweig sehen ein Verkaufsverbot für die Fälle vor, in denen der erzielte Preis 10 % über dem Originalkartenpreis liegt.

Auch weitere Verstöße werden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Karten gerügt.

Von den Abgemahnten wird ein Betrag in Höhe von 500, 00 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Verstoß gegen ATGB?

Unabhängig von der Einzelfallbetrachtung ist zweifelhaft, ob der Einbezug der ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.

Dies gilt insbesondere unter dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundegerichtshofes aus dem Jahre 2008.

Ob die Karten zu überhöhten Preisen angeboten bzw. veräußert wurden hängt von dem erzielten Verkaufserlös ab. Vielfach werden die gleichen Karten mehrfach zur Auktion angeboten. Entsprechende vorherige Angebote werden vorzeitig beendet, so dass ein tatsächlicher Verkaufspreis nicht erzielt wird. Auch eine erfolgte Kaufrückabwicklung und Rückerstattung des Kaufpreises mit dem Käufer spielt eine Rolle. Nicht zuletzt sollte auch der selbst entrichtete Kaufpreis beim vorherigen Erwerb der Karten überprüft werden, um den tatsächlichen Reingewinn ermitteln zu können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf eine große Anzahl von Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechtes zurück.

Wir sind auf das Rechtsinstitut der Abmahnung spezialisiert und haben bereits mehrere tausend Abmahnungen in den letzten Jahren bearbeitet.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

29Apr/140

Hilfe bei Abmahnung Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Celine, Societe Anonyme wegen Grenzbeschlagnahme und Markenrecht an Handtasche vom 24.04.2014

Abmahnung wegen:Markenrecht

Rechteinhaber: Celine

Geforderter Betrag:200, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

29Apr/140

Hilfe bei Abmahnung Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Firma Louis Vuitton Malletier wegen Grenzbeschlagnahme und Markenrecht an Tasche vom 23.04.2014

Abmahnung wegen:Markenrecht

Rechteinhaber:Louis Vuitton

Geforderter Betrag:200, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.