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Aktuelle Mahnbescheide des Rechtsanwaltes Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Debcon GmbH
Uns erreichten mehrere aktuelle Mahnbescheide, die durch den Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der Debcon GmbH beantragt und erlassen wurden.
Ursprünglich erfolgte die Geltendmachung der Ansprüche durch die Kanzlei Baek-Law. Der damals geltend gemachte Zahlungsanspruch umfasste bereits die Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme.
So werden in den uns vorgelegten Mahnbescheiden insgesamt Kosten in Höhe von 183,21 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund wird hierbei „Schadensersatz aus Unterlassung- Vertrag“ genannt. Gegenstand der Abmahnung war hierbei jeweils ein Musikwerk.
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass in einem der uns vorgelegten Mahnbescheide gleich zwei Forderungen aus urheberrechtlichen Abmahnungen geltend gemacht werden. Die Hauptforderung beläuft sich daher auf insgesamt 366,42€
Die hohe Anzahl der beantragten Mahnbescheide resultiert aus dem Umstand, dass die den Abmahnungen zugrunde liegenden vermeintlichen Verstöße aus dem Jahre 2010 datieren sollen. Daher droht zum Ende diesen Jahres die VERJÄHRUNG der Ansprüche! Durch den entsprechenden Mahnbescheid wird die Verjährung der Ansprüche jedoch zunächst gehemmt.
Darüber hinaus bestätigt dies wieder einmal die von uns schon seit langem vertretene These, dass „niemand vergessen wird“.
Entscheidend für Adressaten solcher Mahnbescheide ist jedoch, dass auch noch zum Zeitpunkt des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen offen stehen.
Hier gilt es nun keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!
Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar. So wurde unserer Kanzlei bereits mehrfach ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid erwirkt durch eine andere Kanzlei vorgelegt. Hier heißt es sodann: LEIDER ZAHLEN!
Nach Erhalt eines Mahnbescheides sollte daher umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den überwiegenden Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an.
Auch in diesem Verfahrensstadium lassen sich noch vergleichsweise Regelungen mit der Gegenseite treffen, um die Angelegenheit einer Erledigung zu zuführen.
Ist jedoch bereits ein Mahnbescheid in der Welt gelten folgende Verhaltensregeln:
- Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde
- Zweiwochen-Frist notieren
- Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Bildquelle: © fovito- Fotolia.com
Abmahnung Wenn GmbH wegen Verletzung von Nutzungsrechten an Fotomaterial durch die Rechtsanwälte Partnerschaft Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner durch Veröffentlichung auf Homepage vom 23.10.2013
Uns wurde am 24.10.2013 eine Abmahnung der Wenn GmbH zur Bearbeitung vorgelegt, die durch die Rechtsanwälte Partnerschaft Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner ausgesprochen wurde.
Gerügt wird die Verwendung eines Fotos, an dem die Wenn GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen sollen. Diese sind der Wenn GmbH durch den beauftragten Fotografen übertragen worden.
Gefordert wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten.
Der geforderte Schadensersatz soll sich nach den sog. MFM Tabellen berechnen und wird in Höhe von 1570, 00 € von unserer Mandantschaft gefordert. Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf 413, 90 € und sollen sich aus einem Gegenstandswert in Höhe 4655, 00 € ergeben, der sich im Hinblick auf die Unterlassung aus einen Wert von 3000, 00 €, einem Schadensersatzbetrag in Höhe von 1570, 00 € sowie Recherchekosten, die ebenfalls geltend gemacht werden, in Höhe von 85,00 € zusammensetzt.
Nach unserer Ansicht sollte die Abmahnung besonders im Hinblick auf die neue Gesetzeslage einer genauen Prüfung unterzogen werden. Ferner sollte immer genau geprüft werden, ob die Seite, auf der vermeintlich inkriminierte Fotos veröffentlicht werden, privat oder gewerblich genutzt werden. Wir sind Ihnen hierbei gerne bundesweit behilflich.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine Klage, einen Mahnbescheid wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir sind auf diesen Bereich spezialisiert und konnten bereits sehr vielen Abgemahnten in der ganzen Bundesrepublik helfen.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte vom 07.10.2013 im Auftrag von Abercrombie & Fitch wegen unberechtigter Verwendung einer Fotografie auf eBay
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/ungenehmigte Bildernutzung auf eBay (Privatauktion)
Rechteinhaber: Abercrombie & Fitch
Abgemahntes Werk: Foto auf eBay (Privatauktion)
Geforderter Betrag: 280, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Erneute Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag des Herrn Robert Diggs vom 08.10.2013 bezüglich des Musikwerkes „RZA – Ode To Django (The D Is Silent)“ innerhalb des Filmwerkes „Django Unchained“
Innerhalb der Abmahnung wird ein Ermittlungsergebnis präsentiert, das ein öffentliches Zugänglichmachen des Filmwerkes „Django Unchained“ über eine Bittorrent Tauschbörse dokumentieren soll. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00€ gefordert.
Bei dem Filmwerk handelt es sich um den bekannten Kinohit des Regisseurs Quentin Tarantino.
Das Filmwerk enthält das Musikwerk „RZA – Ode To Django (The D Is Silent)“, deren Rechteinhaber Herr Robert Diggs ist.
Was auf den ersten Blick nicht deutlich wird ist der Umstand, dass nicht das Filmwerk, sondern gerade das benannte Musikwerk Gegenstand der urheberrechtlichen Abmahnung ist.
Verteidigung:
Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!
Insbesondere die aktuelle Rechtsprechung tendiert mit Blick auf die nunmehr auch zum 09.10.2013 geänderte Gesetzeslage zu deutlich geringeren Streitwerten. Demnach sind auch die sich aus einem solchen Streitwert ergebenden Rechtsanwaltskosten geringer anzusetzen.
So heißt es beispielsweise in einem aktuell durch unsere Kanzlei geführten Verfahren vor dem Amtsgericht München in einem Hinweisbeschluss des Gerichtes:
„Das Gericht hat Zweifel an der Angemessenheit der Höhe des Streitwertes (10.000,00 €) für die außergerichtlichen RA-Kosten. Auch unter Berücksichtigung der im Beschluß des AG Hamburg vom 24.07.2013, Az 31 a C 109/13 genannten Gründen hält das Gericht einen Streitwert in Höhe von 1000, 00 € zutreffender“
Sollte nach einer Einzelfallprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt der Vorwurf nicht entkräftet werden können, ist zumindest eine Kostenreduzierung im Wege eines Vergleiches anzustreben.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Filmwerk: „Stirb langsam- Ein guter Tag zum Sterben“
Am 10.10.2013 wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung über eine bittorrent Internettauschbörse an dem Filmwerk: „Stirb langsam- Ein guter Tag zum Sterben“ vorgelegt.
Forderung: pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00€
Wir vertreten die Auffassung, dass die geltend gemachte Kostenforderung als überhöht zu qualifizieren ist!
Neue Rechtssprechungstendenzen auf Grundlage geänderter Gesetzeslage:
Das AG Hamburg entschied mit Hinweisbeschluss vom 24.07.2013, Az.: 31a C 109/13, dass bei privat betriebenem Filesharing ein Streitwert von 1000,00 € sachgerecht ist. Hinsichtlich der Bestimmung der Angemessenheit verweist das AG Hamburg auf eine Gesetzesänderung durch das am 28.06.2013 vom Bundestag verabschiedete Gesetz (BT-Drucksache 17/13057), welches nunmehr in Kraft getreten ist.
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Entscheidung des AG München, welches regelmäßig Gerichtsstand für Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer war. Das Amtsgericht München vertritt in einem Hinweisbeschluss vom 27.08.2013 (Az. 224 C 19992/13) die gleiche Auffassung wie das AG Hamburg. Nach derzeitiger Ansicht des Gerichts kommt auch ein deutlich unter 10.000,00 € liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht. Dabei nimmt es ausdrücklich auf die erwähnte Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg Bezug.
Bleiben Sie nicht untätig! Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist ein schlechter Rat!
Die Kanzlei Waldorf Frommer hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen.
So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
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Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
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Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 26.09.2013 im Auftrag der EMI Music Germany GmbH an dem Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ auf „Bravo Hits Vol. 82“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH
Abgemahntes Werk: „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich auf einem Sampler
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 01.10.2013 bezüglich des Musikwerkes „The Call (Original Motion Picture Score)“ innerhalb des Filmwerkes „The Call – Leg Nicht Auf“
Zu Beginn der 41. Kalenderwoche 2013 erreichte unserer Kanzlei eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 01.10.2013.
Aufgrund eines vermeintlichen öffentlichen Zugänglichmachens des Filmwerkes „The Call – Leg Nicht Auf“ über eine Bittorrent Tauschbörse wird in dem Abmahnschreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1250,00€ gefordert.
Bei dem Filmwerk handelt es sich um einen US- Thriller aus dem Jahre 2013, der ein Musikwerk namens „The Call (Original Motion Picture Score)“ enthält an dem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat. Genau dieses Musikwerk ist Gegenstand der urheberrechtlichen Abmahnung und nicht, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat, das entsprechende Filmwerk.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden!
Hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung ist zu konstatieren, dass diese als deutlich überhöht einzustufen ist.
So tendiert die neuerliche Rechtsprechung dazu deutlich geringere Streitwerte als angemessen anzusehen. Demnach sind auch die sich aus einem solchen Streitwert ergebenden Rechtsanwaltskosten geringer anzusetzen.
Sollte nach einer Einzelfallprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt der Vorwurf nicht entkräftet werden können, ist zumindest eine Kostenreduzierung im Wege eines Vergleiches anzustreben.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Track by Track Records UG vom 04.10.2013 an dem Musikwerk „Michael Mind Project- Illegal“ Forderung: 450, 00 € (Kontor Top Of The Clubs Vol. 60)
Gegenstand der Abmahnung ist der Musiksampler namens Kontor Top Of The Clubs Vol. 60, auf dem das urheberrechtlich geschützte Musikwerk sich befindet.
Es ist dringend davon abzuraten, das Schreiben zu ignorieren. Denn es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich das abgemahnte Lied wie hier auf einem Musiksampler befindet. In diesem Zusammenhang sind uns bereits Abmahnungen u.a. an dem Musikwerk „Martin Solveig, The Cataracs, Feat. Kyle- Hey Now“, an dem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat bekannt. Entsprechende Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage der ausgesprochen.
An dieser Stelle sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt insbesondere über die Möglichkeit der Abgabe von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten lassen. Das Instrument der vorbeugenden Unterlassungserklärung kann im Falle der Gefahr von Folgeabmahnungen zur Schadensminimierung beitragen. So sind entsprechende vorbeugende Unterlassungserklärungen, sofern Sie rechtzeitig abgegeben werden, geeignet die Kosten der Rechtsverfolgung abzuwehren. Dies hat den Vorteil, dass von dem Adressat einer möglichen Folgeabmahnung bereits vor Erhalt einer weiteren Abmahnung ein Teil des Schadens abgewendet werden kann.
Auch wenn die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen kein Allheilmittel gegen Folgeabmahnungen darstellt, so haben wir in der täglichen anwaltlichen Praxis die Erfahrung gemacht, dass in vielen Fällen die drohende wirtschaftliche Belastung für den Abgemahnten deutlich abgemildert werden kann.
Zögern Sie daher nicht und lassen sich umgehend beraten!
Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:
- • Fristen notieren und einhalten
- • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- • Ruhig bleiben
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
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Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
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Neue Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ Forderung: 1028,00€
Am 23.09.2013 haben wir Kenntnis darüber erlangt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ ausspricht.
Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 578,00€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 450,00€.
Häufig ist den Adressaten der Abmahnung nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist nach unserer Erfahrung Vorsicht geboten. Die Kanzlei hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt nach unserer Erfahrung insbesondere dann, wenn eine anwaltliche Begleitung im Abmahnverfahren, also im außergerichtlichen Bereich, nicht erfolgt.
So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.
Daher ist das Ignorieren der Schreiben ein schlechter Rat!
Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Entscheidend ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Hilfe bei Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 26.08.2013 im Auftrag Constantin Film Verleih GmbH an dem Filmwerk „ Parker“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
Abgemahntes Werk: „Parker“
Geforderter Betrag: 956, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten.Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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