Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


3Apr/140

Filesharing Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage des Herrn Robert Diggs an dem Musikwerk „Drift“ als Bestandteil des Filmwerkes „Pacific Rim“.

Am 03.04.2014 erreichte unsere Kanzlei eine neue Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian. Der uns zur rechtlichen Überprüfung vorliegenden Abmahnung liegt folgender Inhalt zugrunde:

Dem Adressaten wird durch Vorhalt eines Ermittlungsergebnisses das öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes „Pacific Rim“ über eine Bittorrent Tauschbörse vorgeworfen. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00€ gefordert.

Wie in der jüngeren Vergangenheit schon häufig berichtet, ist hier jedoch nicht das Filmwerk Gegenstand, sondern ein innerhalb des Filmwerkes abgespieltes Musikwerk namens „Drift“.

Das Filmwerk enthält das Musikwerk „Drift“, an dem der Herr Robert Diggs die Rechte innehat.

Bereits vor einiger Zeit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem oben benannten Filmwerk berichtet.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf ab!


Kostenforderung:

Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Die Haftung von Anschlussinhabern im Rahmen von Wohngemeinschaften für Filesharingaktivitäten Ihrer Mitbewohner war beispielsweise Gegenstand einer Entscheidung des Landgerichts Köln. Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

1Apr/140

Neuerliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 28.03.2014 bezüglich des Musikwerkes „Martin Solveig – Hey Now“ innerhalb des Filmwerkes „Fack ju Göhte“

In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Ermittlungsergebnis präsentiert, das ein öffentliches Zugänglichmachen des Filmwerkes „Fack ju Göhte“ über eine Bittorrent Tauschbörse dokumentieren soll. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00€ gefordert.

Bei dem Filmwerk handelt es sich um den bekannten deutschsprachigen Kinohit des letzten Jahres..

Das Filmwerk enthält das Musikwerk „Martin Solveig – Hey Now“, deren Rechteinhaberin die DigiRights Administration GmbH ist.

Bereits vor einiger Zeit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem oben benannten Filmwerk berichtet.

Verteidigung:

Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!

Auffällig sind insbesondere die angeführten Kosten für das Auskunftsverfahren. Aus diversen Akteinsichtsgesuchen ist uns bekannt, dass sich die Kosten runtergerechnet auf den einzelnen Abgemahnten im Cent- Bereich bewegen.

Sollte nach einer Einzelfallprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt der Vorwurf nicht entkräftet werden können, ist zumindest eine Kostenreduzierung im Wege eines Vergleiches anzustreben.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

31Mrz/140

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 25.03.2014 im Auftrag der Embassy of Music GmbH an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf „German Top 100 Single Charts vom 20.01.2014“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Embassy of Music GmbH

Abgemahntes Werk:  „Passenger – Let Her Go

Geforderter Betrag: 292,15 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

 

27Mrz/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Two Guns Distribution LLC an dem Filmwerk: „2 Guns“ vom 21.03.2014

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 21.03.2014 zur Überprüfung vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „2 Guns“, an dem die Two Guns Distribution LLC die Rechte innehat.

Was wird vorgeworfen?:

Das illegale Angebot des oben genannten Werkes im Rahmen der Internettauschbörse „torrent.to“.

Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden.

Kostenforderung:

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 835,00 € gefordert.

Erfreulicherweise wird die Auffassung vertreten, dass der Streitwert für den Unterlassungsanspruch gemäß  § 97a Abs. 3 UrhG auf 1.000,00€ begrenzt sei.

Der in Ansatz gebrachte Schadensersatzbetrag ist unserer Auffassung nach mit einem Betrag in Höhe von 600,00€ als überhöht zu qualifizieren. Hierzu existiert einschlägige Rechtsprechung, die den Ansatz geringerer Schadensersatzbeträge als angemessen anzusehen.

Sollte der Vorwurf zutreffen, besteht unserer Erfahrung nach die Möglichkeit Vergleich unter der Bedingung einer Kostenreduzierung zu schließen.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 


21Mrz/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 13.03.2014 im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles an dem Musikwerk: „ DJ Antoine – Bella Vita“ auf Club Sounds Vol. 64 vom 13.03.2014

Unserer Kanzlei liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Fareds zur Bearbeitung vor. Ausweislich des Ermittlungsergebnisses soll über eine Internettauschbörse eine Datei namens Club Sounds Vol. 64, auf dem das urheberrechtlich geschützte Musikwerk sich befindet, öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Zusätzlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe v0n 374,00€ gefordert.

Es besteht Folgeabmahnungsgefahr!

Aus der Vergangenheit sind uns bereits Abmahnungen u.a. an den Musikwerken „ Jack Holiday & Mike Candys – the Riddle Anthem“, „Mike Candys Feat. Jenson Vaugh – Bring Back the Love“ an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat, bekannt. Diese Werke befinden sich ebenfalls auf dem Musiksampler Club Sounds Vol. 64. Die bekannten Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage der DigiRights Administration ausgesprochen.

Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt über über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten. Das Instrument der vorbeugenden Unterlassungserklärung dient der Schadensminimierung. Sofern vorbeugende Unterlassungserklärungen rechtzeitig abgegeben werden, sind diese geeignet die Kosten der Rechtsverfolgung abzuwehren. Hierdurch wird für den Fall des Erhaltes einer Folgeabmahnung die Verteidigungsposition bereits verbessert.

Selbstverständlich sind die sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen keine Garantie dafür, dass keine Folgeabmahnungen mehr ausgesprochen werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese geeignet sind die drohende teilweise erhebliche wirtschaftliche Belastung für den Adressaten solcher Abmahnungen abzumildern.

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleibenAufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

    Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

    Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

    Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

    Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

    Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

    In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

    In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

    Wir vertreten bundesweit

     

     

17Mrz/140

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 13.03.2014 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead Staffel 4 Folge 7“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: WVG Medien GmbH

Abgemahntes Werk:  „The Walking Dead“ Staffel 4 Folge 7”

Geforderter Betrag: 800, 00 €;

Achtnng:

Bei dem abgemahnten Filmwerk handelt es sich um eine bekannte TV Serie, die mittlerweile auch in deutscher Sprache ausgestrahlt wird. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich der weiteren ebenfalls urheberrechtlich geschützten Folgen der Staffel. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  

14Mrz/140

Weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.03.2014 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Serienfilmwerk „How I Met Your Mother – Staffel 9- Folge 15 und 16“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Abgemahntes Werk:  „How I Met Your Mother – Staffel 9- Folge 15 und 16“

Geforderter Betrag: 815,00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

13Mrz/140

Hilfe Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.12.2013 im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk „Looper“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft

Abgemahntes Werk:  Looper

Geforderter Betrag: 815,00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

12Mrz/140

Neue Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 27.02.2014 an dem Musikwerk Martin Garrix – Animals

Der in der Abmahnung erhobene Vorwurf besteht darin, dass dem Abgemahnten vorgeworfen wird, vorgenanntes Musikwerk zum Upload angeboten zu haben.

Genau hier besteht der rechtliche Anknüpfungspunkt für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung.

Trifft dies zu, so stellt diese Handlung einen Verstoß gegen § 19 a UrhG dar, der besagt:

„Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.“

Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von insgesamt 600,00 € gefordert.

Es ist dringend davon abzuraten, die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da hierdurch u.a. die Gefahr von überhöhten Vertragsstrafen generiert wird, sowie der Verstoß anerkannt wird.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden!

Sie sollten die Angelegenheit selbstverständlich grundsätzlich ernst nehmen, jedoch mit Bedacht handeln.

Suchen Sie sich fachkundigen Rat von einem Anwalt, der mit dieser Materie zu tun hat. Auch wenn viele Fälle gleich erscheinen, so kommt es häufig auf wichtige Details an, die Ihnen bei der Verteidigung helfen können.

Selbst wenn der Verstoß zutreffen sollte, so können entsprechende Forderungen nicht selten erheblich im Wege des Vergleiches reduziert werden, wobei von einer eigenen Verhandlung mit dem Gegenanwalt abgeraten werden sollte.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

10Mrz/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 28.02.2014 im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles an dem Musikwerk: „DJ Antoine – Bella Vita“ auf German Top 100 vom 18.02.2013

 

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Kindervater und Bülles

Abgemahntes Werk: „DJ Antoine – Bella Vita“

 Geforderter Betrag: 374, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds  aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.


 


Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.