Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Abmahnung der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner vom 07.03.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“ auf German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012
Mir wurde eine weitere Abmahnung der Firma DigiRights Administration vorgelegt, die durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen Urheberrechtsverletzungen an dem neuen Musiktitel „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“ abmahnen lässt.
Der Titel befindet sich derzeit auf Platz 1 der Deutschen Single Charts. Als ich persönlich den Titel vor einigen Wochen das erste Mal im Radio hörte, hatte ich bereits mit entsprechenden Abmahnungen gerechnet, die mir vorgelegt werden. Auch vermute ich, dass die oben genannte Abmahnung nicht die einzige bleiben wird, da der Titel sicherlich ein hohes „Hitpotential“ besitzt.
Nun jedoch zu den juristischen Einzelheiten:
Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.
Neben der Kanzlei Denecke von Haxthausen mahnt auch die Kanzlei Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken ab.
Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen ein Vergleichsbetrag durch die Berliner Kanzlei in Höhe von 450,00 € gefordert. So hat auch die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner den geforderten pauschalen Abgeltungsbetrag bereits seit einigen Wochen in Ihren Abmahnungen erhöht. So wurden bis vor einigen Wochen lediglich 390, 00 € in den Abmahnschreiben gefordert.
Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.
In § 97 a II UrhG heißt es:
„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“
Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.
Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind die German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012. Da sich in diesem Chartcontainer auch weitere Lieder anderer Rechteinhaber befinden, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, drohen Folgeabmahnungen. Sie müssen regelmäßig jedoch nicht die Befürchtung haben, dass sie weitere 99 Abmahnungen erhalten. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften.
Da jedoch auch die DigiRights Administration GmbH weitere Rechte an Liedern in dem Chartcontainer hat, muss die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung so gefasst werden, dass zumindest weitere Abmahnungen der DigiRights ausgeschlossen werden können.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vom 23.02.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“ auf „German Top 100 Single Jahrescharts 2011 “
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co KG vom 13.02.2012 wegen der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung von Bundesligaspielen
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung
Rechteinhaber: Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co KG
Abmahngrund: unberechtigte öffentliche Wiedergabe von Live-Übertragungen der Fussball-Bundesliga
Geforderter Betrag: 1000, 00 €;/ bei Abschluss eines Abonnementvertrages 500, 00 €
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner vom 20.02.2012 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk “The Walking Dead – Staffel 2 Folge 5“.
Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH vom 20.02.2012 vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung ist das Filmwerk: „The Walkin Dead – Staffel 2 Folge 8“
Der Vorwurf:
Das illegale Angebot des oben genannten Werkes im Rahmen einer Internettauschbörse.
Was wird gefordert?
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wird von den Anschlussinhabern ein Schadensersatzbetrag in Höhe von insgesamt 800, 00 € gefordert.
Wie sollte auf eine solche Abmahnung reagiert werden?
Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!
Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Die vorgenannten Hinweise sind keine allgemeinen Platitüden, sondern sind für den erfolgreichen Fortgang der Verteidigung von entscheidender Bedeutung.
Da wir in den letzten Monaten häufig Mandanten beraten haben, welche bereits selber zunächst Kontakt zum Abmahner aufgenommen haben, soll vor diesem Punkt nochmals dringend gewarnt werden.
So wird in diesem Fall bereits meist zu viel zugestanden, so dass es teilweise bereits zu Vergleichsabschlüssen kommt, die sodann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Seien Sie sich dem Umstand bewusst, dass es sich hierbei um ein Massengeschäft handelt und „Ihre Abmahnung“ nur eine unter Tausenden ist. So wird es Ihnen auf keinen Fall gelingen, den Abmahner davon zu überzeugen, von seiner Forderung abzurücken. Überlassen Sie solche Verhandlungen daher unbedingt Ihrem Rechtsbeistand.
Verteidigungsmöglichkeiten
Es sollte zunächst versucht werden zu eruieren, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Hierbei werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Auch wenn der Verstoß vollumfänglich zutreffen sollte, muss geprüft werden, ob insbesondere die geltend Schadensersatzbeträge der Höhe nach berechtigt sind. Diesbezüglich sind in den letzten Monaten einige Entscheidungen in der Rechtsprechung ergangen, die eine Reduzierung oft nahe legen, da beispielsweise in vielen Fällen der sog. Lizenzschadensersatz vom Anschlussinhaber gerade nicht gefordert werden kann, wenn dieser die ihm vorgeworfene Handlung nicht selber begangen hat.
Kann ich die Abmahnung nicht einfach ignorieren, da die Kanzleien Ihre Forderungen ja nicht gerichtlich geltend machen?
Dies kann ein gefährlicher Trugschluss sein, wie eine aktuelle Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 16.11.2011 zeigt. So sind derzeit alleine beim AG München 1400 Verfahren wegen illegalem Filesharings anhängig, Tendenz wohl steigend. Dies bestätigt eine bereits seit längeren bestehende Vermutung, wonach die Musikindustrie die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen weiter verschärft.
So genügt regelmäßig auch nicht die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, verbunden mit dem oft zu lesenden Tipp, dass sich die Sache dann schon erledigen wird.
Vergessen wird keiner, auch wenn es häufig ein wenig dauert, bis eine entsprechende Reaktion erfolgt.
Fälle solcher Art sind mir nicht bekannt.
Wichtig im Bereich der Verteidigung ist zu wissen, wie die einzelnen Kanzleien grundsätzlich reagieren. Nur so kann für Sie die kostengünstigste Lösung gefunden werden, worauf es letztendlich wohl auch ankommt.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vom 14.02.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“ auf „German Top 100 Single Charts vom 14.11.2011“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Paulus Rechtsanwälte vom 08.02.2012 im Auftrag der Grafton Hold LLP an dem Musikwerk „Ilhama – Bei mir bist du scheen“ auf „The Dome Vol. 60“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Grafton Hold LLP
Abgemahntes Werk: „Ilhama – Bei mir bist du scheen“
Geforderter Betrag: 756, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich auf einem Musiksampler
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Paulus Rechtsanwälte aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 10.02.2012 im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi an dem Musikwerk „23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein“ auf German Top 100 Single Charts vom 09.01.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Herr Anis Mohamed Ferchichi
Abgemahntes Werk: „23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein“
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Sebastian vom 03.02.2012 im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH an 42 Musikwerken auf Kontor Top of the Clubs Vol. 52; Forderung: 4800, 00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „diverse“
Geforderter Betrag: 4800, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich auf dem Sampler: Kontor Top of the Clubs Vol. 52
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyRights vom 10.02.2012 im Auftrag der Zooland Music GmbH an dem Musikwerk „Animal“ auf VA-Dream Dance Vol. 62
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Zooland Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Animal von R.I.O. Feat. U-Jean“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Paulus Rechtsanwälte im Auftrag der Grafton Hold LLP an dem Titel „“Ilhama – Bei mir bist du scheen“ auf German Top 50 ODC vom 26.12.2011 und „The Dome Vol. 60“.
Uns wurden am 11.02.2012 mehrere Abmahnungen der Grafton Hold LLP ausgesprochen durch die Kanzlei „Paulus Rechtsanwälte“ aus Berlin vorgelegt.
Es ist bekannt, dass die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte seit kurzem ebenfalls Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an Musikwerken abmahnt. Uns ist derzeit bekannt, dass dies den Titel „Ilhama – Bei mir bist du scheen“ betreffen soll.
Auffällig hoch im Gegensatz zu anderen Abmahnungen betreffend einzelner Lieder ist der hier geforderte Abgeltungsbetrag in Höhe von 756, 00 € für das Musikwerk.
In diesen Abmahnungen werden die Adressaten auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages i. H. v. 756, 00 aufgefordert.
Der Titel befindet sich hierbei insbesondere in sog. Chartcontainern. Die uns vorliegenden Abmahnungen betreffen den Chart Container Top 50 ODC vom 26.12.2011 und den Musiksampler The Dome Vol. 60.
Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. So ist bekannt, dass gerade auf der Reihe „The Dome“ viele Rechteinhaber mit Werken vertreten sind, die derzeit verstärkt abmahnen.
Der geltend gemachte Betrag erscheint jedoch nach unserer Rechtsauffassung für das vermeintliche Angebot eines Titels zu hoch.
Ferner muss im Einzelfall genau geprüft werden, ob überhaupt eine Haftung dem Grunde nach besteht. Auch wenn dies in dem Abmahnschreiben als feststehend mehr oder minder behauptet wird, sollte dies im Einzelfall mit anwaltlicher Unterstützung überprüft werden.
So ist beispielsweise auch der Hinweis auf eine etwaige Strafbarkeit nach § 106 UrhG dann nicht richtig, soweit der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber begangen wurde und dieser davon keinerlei Kenntnis hatte.
Bleiben Sie ruhig und überweisen Sie die geltend gemachten Beträge nicht voreilig. Auch die beigefügte Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall einer Modifizierung unterzogen werden.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
- Vermeiden Sie durch die richtige Strategie mit Ihrem Rechtsbeistand Folgeabmahnungen
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
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