Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


24Jun/130

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 20.06.2013 im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles an dem Musikwerk: „DJ Antione – Bella Vita“ auf „The Dome Vol. 65“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Kindervater und Bülles

Abgemahntes Werk: „DJ Antione – Bella Vita“

 Geforderter Betrag: 450, 00 €

Folgeabmahngefahr: gegeben, Werk befindet sich auf einem Musiksampler

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds  aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

20Jun/130

Weitere Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn durch die Pixel Law Rechtsanwälte vom 06.06.2013 wegen der vermeintlichen unberechtigten Verwendung von lizenziertem Bildmaterial

Zahlungsaufforderung wegen: Urheberrechtsverletzung

Rechteinhaber: Benjamin Thorn

Abgemahntes Werk:  „ 1 Foto“

Geforderter Betrag: ca. 1898, 69 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Pixel Law Rechtsanwälte erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

19Jun/130

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk vom 11.06.2013 im Auftrag der Mad Dimension GmbH an dem Filmwerk: „Inbred“ Forderung: 1298,00€

Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „Inbred“, an dem die Mad Dimension GmbH die Rechte innehat.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1298,00 € gefordert.

Den Adressaten der Abmahnung ist dabei häufig nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage wiederum hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab:

Verteidigung:

Eine der häufig anzutreffenden Konstellationen bezüglich der Haftung von Anschlussinhabern im Rahmen von Wohngemeinschaften für Filesharingaktivitäten Ihrer Mitbewohner war nun Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Köln. Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen. Nach Ansicht des LG Köln hat auch der Hauptmieter, der selbst Mitbewohner der Wohngemeinschaft ist, die Privatsphäre des Untermieters zu achten, während den Untermieter seinerseits Schutz- und Rücksichtnahmepflichten treffen. Insbesondere bei gleichaltrigen Mitbewohnern trifft den Hauptmieter mangels Informationsvorsprung keine Verpflichtung zur Belehrung.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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19Jun/130

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 12.06.2013 im Auftrag der EMI Music Germany GmbH an dem Musikwerk „David Guetta (feat. Sia) – Titanium“ auf „German Top 100 Single Charts vom 07.11.2011“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH

Abgemahntes Werk:  „David Guetta (feat. Sia) – Titanium“

Geforderter Betrag: 450, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner  aus Frankfurt am Main  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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11Jun/130

Neue Abmahnung durch Rechtsanwälte Zimmermann & Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH vom 07.06.2013 an dem Musikwerk „Xavier Naidoo – Bei meiner Seele“ auf German Top 100 Single Charts vom 27.05.2013

Am 11.06.2013 erreichte unsere Kanzlei eine neue Abmahnung Rechtsanwälte Zimmermann & Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH vom 07.06.2013, die uns zur rechtlichen Überprüfung  vorgelegt wurde.

Gegenstand der Abmahnung ist das Musikwerk „Xavier Naidoo – Bei meiner Seele“, an dem die tonpool Medien GmbH die Rechte innehat.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 490,00 € gefordert.

Vorsicht!

Es handelt es sich bei der hier angeführten Datei („German Top 100 Single Charts“) um ein sog. Dateiarchiv, auf dem sich eine Vielzahl weitere Musikwerke befinden. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich weiterer urheberrechtlich geschützter Musikwerke, die sich auf dem Chartcontainer befinden.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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11Jun/130

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 07.06.2013 im Auftrag der Track by Track Records UG an dem Musikwerk : „Carlprit – Fiesta“auf German Top 100 Single Charts vom 27.05.2013

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Track by Track Records UG

Abgemahntes Werk:  Carlprit - Fiesta“

Geforderter Betrag: 450, 00 €;

Folgeabmahnungsgefahr: gegeben; Es handelt sich um einen Chartcontainer.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds  aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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10Jun/130

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 07.06.2013 im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles an dem Musikwerk: „DJ Antione – Bella Vita“ auf Club Sounds Vol. 64

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Kindervater und Bülles

Abgemahntes Werk: „DJ Antione – Bella Vita“

 Geforderter Betrag: 450, 00 €

Folgeabmahngefahr: gegeben, Werk befindet sich auf einem Musiksampler

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds  aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

10Jun/130

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 06.06.2013 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „The dark Knight rises“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH

Abgemahntes Werk:  „The dark Knight rises“

Geforderter Betrag: 956, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

7Jun/130

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe vom 28.05.2013 im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG an dem Filmwerk: „End of Watch“ Forderung: 750,00€

Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „End of Watch“, an dem die Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG die Rechte innehat.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 750,00 € gefordert.

Den Adressaten der Abmahnung ist dabei häufig nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage wiederum hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab:

Verteidigung:

Eine der häufig anzutreffenden Konstellationen bezüglich der Haftung von Anschlussinhabern im Rahmen von Wohngemeinschaften für Filesharingaktivitäten Ihrer Mitbewohner war nun Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Köln. Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen. Nach Ansicht des LG Köln hat auch der Hauptmieter, der selbst Mitbewohner der Wohngemeinschaft ist, die Privatsphäre des Untermieters zu achten, während den Untermieter seinerseits Schutz- und Rücksichtnahmepflichten treffen. Insbesondere bei gleichaltrigen Mitbewohnern trifft den Hauptmieter mangels Informationsvorsprung keine Verpflichtung zur Belehrung.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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7Jun/130

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 31.05.2013 im Auftrag der Herren Jens Kindervater und Frank Bülles an dem Musikwerk „DJ Antione- Bella Vita“ auf NRJ Hit Music Only Best of 2013 Vol.1

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Kindervater und Bülles

Abgemahntes Werk:  DJ Antoine- Bella Vita “

Geforderter Betrag: 450, 00 €;

Folgeabmahnungsgefahr: gegeben; Es handelt sich um einen Musiksampler.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds  aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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