Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 25.03.2014 im Auftrag der Embassy of Music GmbH an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf „German Top 100 Single Charts vom 20.01.2014“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Embassy of Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Passenger – Let Her Go
Geforderter Betrag: 292,15 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Two Guns Distribution LLC an dem Filmwerk: „2 Guns“ vom 21.03.2014
Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 21.03.2014 zur Überprüfung vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „2 Guns“, an dem die Two Guns Distribution LLC die Rechte innehat.
Was wird vorgeworfen?:
Das illegale Angebot des oben genannten Werkes im Rahmen der Internettauschbörse „torrent.to“.
Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden.
Kostenforderung:
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 835,00 € gefordert.
Erfreulicherweise wird die Auffassung vertreten, dass der Streitwert für den Unterlassungsanspruch gemäß § 97a Abs. 3 UrhG auf 1.000,00€ begrenzt sei.
Der in Ansatz gebrachte Schadensersatzbetrag ist unserer Auffassung nach mit einem Betrag in Höhe von 600,00€ als überhöht zu qualifizieren. Hierzu existiert einschlägige Rechtsprechung, die den Ansatz geringerer Schadensersatzbeträge als angemessen anzusehen.
Sollte der Vorwurf zutreffen, besteht unserer Erfahrung nach die Möglichkeit Vergleich unter der Bedingung einer Kostenreduzierung zu schließen.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 13.03.2014 im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles an dem Musikwerk: „ DJ Antoine – Bella Vita“ auf Club Sounds Vol. 64 vom 13.03.2014
Unserer Kanzlei liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Fareds zur Bearbeitung vor. Ausweislich des Ermittlungsergebnisses soll über eine Internettauschbörse eine Datei namens Club Sounds Vol. 64, auf dem das urheberrechtlich geschützte Musikwerk sich befindet, öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Zusätzlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe v0n 374,00€ gefordert.
Es besteht Folgeabmahnungsgefahr!
Aus der Vergangenheit sind uns bereits Abmahnungen u.a. an den Musikwerken „ Jack Holiday & Mike Candys – the Riddle Anthem“, „Mike Candys Feat. Jenson Vaugh – Bring Back the Love“ an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat, bekannt. Diese Werke befinden sich ebenfalls auf dem Musiksampler Club Sounds Vol. 64. Die bekannten Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage der DigiRights Administration ausgesprochen.
Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt über über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten. Das Instrument der vorbeugenden Unterlassungserklärung dient der Schadensminimierung. Sofern vorbeugende Unterlassungserklärungen rechtzeitig abgegeben werden, sind diese geeignet die Kosten der Rechtsverfolgung abzuwehren. Hierdurch wird für den Fall des Erhaltes einer Folgeabmahnung die Verteidigungsposition bereits verbessert.
Selbstverständlich sind die sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen keine Garantie dafür, dass keine Folgeabmahnungen mehr ausgesprochen werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese geeignet sind die drohende teilweise erhebliche wirtschaftliche Belastung für den Adressaten solcher Abmahnungen abzumildern.
Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:
- • Fristen notieren und einhalten
- • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- • Ruhig bleibenAufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 13.03.2014 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead Staffel 4 Folge 7“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: „The Walking Dead“ Staffel 4 Folge 7”
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Achtnng:
Bei dem abgemahnten Filmwerk handelt es sich um eine bekannte TV Serie, die mittlerweile auch in deutscher Sprache ausgestrahlt wird. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich der weiteren ebenfalls urheberrechtlich geschützten Folgen der Staffel. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.03.2014 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Serienfilmwerk „How I Met Your Mother – Staffel 9- Folge 15 und 16“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Abgemahntes Werk: „How I Met Your Mother – Staffel 9- Folge 15 und 16“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 28.02.2014 im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles an dem Musikwerk: „DJ Antoine – Bella Vita“ auf German Top 100 vom 18.02.2013
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Kindervater und Bülles
Abgemahntes Werk: „DJ Antoine – Bella Vita“
Geforderter Betrag: 374, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung vom 06.03.2014 des Rechtsanwaltes Rainer Munderloh für die Firma RGF Productions Limited
Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Rainer Munderloh im Auftrag der Firma RGF Productions Limited an dem Filmwerk „Private Teens 2 – Amateur Teenie Abenteuer“ vom 06.03.2014 zur rechtlichen Überprüfung vor.
Von dem Adressaten der Abmahnung wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 780,00€ gefordert. Diesem “Angebot“ liegt eine ursprüngliche Forderung in Höhe von 1.653,30€ (Fiktive Lizenzgebühr- 600,00€; Ermittlungskosten – 234,00€; Verfahrenskosten gerichtlicher Auskunftsbeschluss -25,00€; Rechtsanwaltskosten Auskunftsbeschluss – 35,00€; Kosten Provider – 3,50€; Anwaltskosten für die Abmahnung auf Basis eines Streitwertes von 15.000€ - 755,80€) zugrunde.
Die hier geltend gemachte Forderung ist unserer Auffassung nach der Höhe nach bereits als unangemessen zu qualifizieren! Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage und dem § 97a Abs. 3 UrhG. In der Abmahnung wird die Auffassung vertreten wird, das die Anwendung des § 97a Abs. 3 UrhG unbillig wäre. Diese Auffassung teilen wir nicht!
Bereits aus Abmahnungen anderer Kanzleien für andere Rechteinhaber ist diese Auffassung bekannt. Wenngleich in diesen Abmahnungen die Ansicht vertreten wird, dass die Ansetzung eines Streitwertes von 1.000,00€ im Hinblick auf den neuen § 97a Abs. 2 S.4 UrhG als unbillig anzusehen sei, wird dort jedoch die „Bereitschaft“ zur Ansetzung eines Streitwertes in Höhe von 1.000,00€ signalisiert.
Es ist zunächst dringend davon abzuraten, das Schreiben zu ignorieren.
Hat man nun die Unterlassungserklärung abgeändert, so stellt sich die Frage nach der geltend gemachten Forderung. Diese Frage ist einzelfallabhängig zu beurteilen und muss anhand der mittlerweile weitreichenden Kasuistik bestimmt werden, die jedoch aufgrund der unterschiedlich existierenden Entscheidungen und der (noch) bestehenden Möglichkeit des Abmahners, sich das Gericht aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes auszusuchen, einer genauen fallbezogenen Überlegung und Strategie bedarf.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Gerne können Sie auch bequem das auf unseren neuen Kanzleiseiten zur Verfügung gestellte Kontaktformular benutzen.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für unsere Mandanten wichtig.
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights vom 06.03.2014 im Auftrag der Zooland GmbH an dem Musikwerk: „Komodo (Hard Nights)“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Zooland Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Komodo (Hard Nights)“
Geforderter Betrag: 450,00 €;
Achtung: Titel befindet sich auf Bravo Tits Vol 83. Es besteht Folgeabmahnungsgefahr!
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 27.02.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk: “Gusttavo Lima – Balada (Tchê Tcherere Tchê Tchê)“ auf Die Ultimative Chartshow Die Erfolgreichsten Ballermann Hits 2013- Forderung: 600,00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: “Gusttavo Lima – Balada (Tchê Tcherere Tchê Tchê)“
Geforderter Betrag: 600, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Musiksamplers
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 17.02.2014 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead Staffel 4 Folge 8“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: „The Walking Dead“ Staffel 4 Folge 8”
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.