Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


16Mai/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Bayern München AG vom 14.05.2014

Am 16.05.2014 wurde unserer Kanzlei eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Bayern München AG zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe Karten für das DFB Pokalfinale des FC Bayern München gegen Borussia Dortmund am Samstag, den 17.05.2014 im Berliner Olympiastadion entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

In der Vergangenheit wurden uns bereits ähnliche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Auch diese Abmahnungen beinhalteten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB.

Hierbei wird auf die Ziffer 4.1. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, die neben u.a. dem Verbot des gewerblichen und kommerziellen Weiterverkaufes ohne Zustimmung der FC Bayern München AG für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe (Ziffer 6.2.) vorsieht. Erlaubt sei dagegen nur der Erwerb zum privaten Gebrauch.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 500, 00 € verlangt.

Verstoß gegen ATGB?

Zunächst ist zweifelhaft, ob die zugrunde gelegten ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.

Ob die Karten kommerziell (d.h. mit Gewinn) verkauft wurden, hängt von dem erzielten Verkaufserlös ab. Vielfach werden die gleichen Karten mehrfach zur Auktion angeboten. Entsprechende vorherige Angebote werden vorzeitig beendet, so dass ein tatsächlicher Verkaufspreis nicht erzielt wird. Auch eine erfolgte Kaufrückabwicklung und Rückerstattung des Kaufpreises mit dem Käufer spielt eine Rolle. Nicht zuletzt sollte auch der selbst entrichtete Kaufpreis beim vorherigen Erwerb der Karten überprüft werden, um den tatsächlichen Reingewinn ermitteln zu können.

Unterlassungserklärung abgeben?

Vorsicht! Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.

Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

13Mai/140

Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte („Bear & Wolf“) im Auftrage der Firma DKH Retail Ltd vom 08.05.2014 wegen des Verkaufes von gefälschten Bekleidungsstücken der Marke „superdry“ über eBay

Die uns zur Bearbeitung vorliegende Abmahnung der Firma DKH Retail Ltd., ausgesprochen durch die Winterstein Rechtsanwälte („Bear & Wolf“) datiert vom 08.05.2014.

Laut Abmahnschreiben vom 08.05.2014 sollen hierbei Bekleidungsstücke als Falsifikate unter der Bezeichnung der Marke „superdry“ ohne Zustimmung der DKH Retail Limited über die Internethandelsplattform eBay vertrieben worden sein.

Es werden Verstöße gegen die eingetragene Wort- und Bildmarke „superdry“ geltend gemacht.

Was wird gefordert?

Unterlassungserklärung

Einleitend wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form keinesfalls abgegeben werden, sondern bedarf unbedingt einer Modifizierung.

Auskunft

Darüber hinaus wird Auskunft über Namen und Anschrift des / der Lieferanten der Nachahmungen verlangt. Das Auskunftverlangen dient dem Zweck der Bemessung eines Schadensersatzbetrages.

Rechtsanwaltskosten

Im Abmahnschreiben werden zudem Ansprüche auf Erstattung der anwaltlichen Inanspruchnahme geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich anhand eines Gegenstandswertes von 150,000,00€ und einem erfolgten Testkauf auf 2.678,99€.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Auch das Ignorieren der Abmahnung kann im Falle eines gerichtlichen Verfahrens aufgrund des streitgegenständlichen Gegenstandswertes von 150.000,00€ erhebliche Kosten nach sich ziehen.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

13Mai/140

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 02.05.2014 im Auftrag der Embassy of Music GmbH an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf „Bravo Hits 2013“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Embassy of Music GmbH

Abgemahntes Werk:  „Passenger – Let Her Go"

Geforderter Betrag: 293,71 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Musiksampler

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

5Mai/140

Neue Abmahnung durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Chmiel Consulting vom 29.04.2014 an dem Musikwerk “What is Love“ des Interpreten Haddaway auf Best hits of 90! (by DJ Sergio & NNNB) 2014

Am 05.05.2014 erreichte uns eine Abmahnung Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Chmiel Consulting vom 29.04.2014, welche unserer Kanzlei zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Abgemahnt wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk ”What is Love“ des Künstlers Haddaway, an dem die Chmiel Consulting die Rechte innehat.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 2000,00 € gefordert.

Vorsicht!

Bei der hier angeführten Datei („Best hits of 90! (by DJ Dergio & NNNB) 2014“) handelt es sich um einen Musiksampler, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

 

Unserer Auffassung nach entspricht die vorliegende Abmahnung nicht der neuen Gesetzeslage nach dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. So mangelt es bereits an folgenden Punkten

  • Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
  • Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche

Insbesondere erschließt sich keines Falls die Herleitung des geforderten Betrages in Höhe von 2.000,00€. Bei genauerer Berechnung der angesetzten Beträge würde sich lediglich eine Kostenforderung in Höhe von 547,56€ ergeben. Wie sich die Differenz begründen lassen soll erscheint mehr als zweifelhaft.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

2Mai/140

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei CONLATA im Auftrage der Car- Creativ UG vom 22.04.2014

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei CONLATA im Auftrage der Car- Creativ UG vom 22.04.2014 zur rechtlichen Überprüfung vor.

Unserem Mandanten werden verschiedene Wettbewerbsverstöße im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit auf der Internethandelsplattform eBay vorgeworfen.

Gerügt werden folgende Wettbewerbsverstöße:

 

  • Verstoß gegen Impressumspflicht
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • unzulässige AGB- Klauseln

     

    Wir raten davon ab, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße bedarf einer genauen Prüfung. Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

     

    Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

     

    In der uns nun vorliegenden Abmahnung werde Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 1.019,83€ gefordert.

     

    Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

23Apr/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 16.04.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Hangover 3“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH

Abgemahntes Werk:  Hangover 3

Geforderter Betrag: 815,00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

10Apr/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 07.04.2014 im Auftrag der Universum Film GmbH an dem Filmwerk „Riddick – Überleben ist seine Rache“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Universum Film GmbH

Abgemahntes Werk:  „Riddick – Überleben ist seine Rache“

Geforderter Betrag: 815,00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 


10Apr/140

Filesharing Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe vom 26.03.2014 im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG an dem Filmwerk: „12 YEARS A SLAVE“ Forderung: 732,50€

Dem Adressaten der Abmahnung wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „12 YEARS A SLAVE“, an dem die Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG die Rechte innehat, vorgeworfen.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 732,50 € gefordert.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich zudem bereits zu Beginn eventuelle Einwendungen gegen den Vorwurf ab.

Lassen Sie die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen. Dieser sollte die Abmahnung insbesondere auf Ihre formelle Wirksamkeit hin überprüfen.

Unserer Auffassung nach ist insbesondere der angesetzte Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00€ als überhöht anzusehen.

Für den Fall, dass der Vorwurf nicht entkräftet werden kann, besteht erfahrungsgemäß die Möglichkeit mit der Gegenseite einen  Vergleich zur Kostenreduzierung zu schließen. Ob der Vorwurf entkräftet werden kann, hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab:

Fallkonstellation:

Eltern haften nicht für Filesharingaktivitäten ihrer volljährigen Kinder!

In seiner Entscheidung vom 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 – BearShare) eine Störerhaftung der Eltern für Handlungen der volljährigen Kinder ebenfalls abgelehnt. In der veröffentlichten Pressemitteilung 5/14 vom 08.012014 heißt es:

 „Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

3Apr/140

Filesharing Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage des Herrn Robert Diggs an dem Musikwerk „Drift“ als Bestandteil des Filmwerkes „Pacific Rim“.

Am 03.04.2014 erreichte unsere Kanzlei eine neue Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian. Der uns zur rechtlichen Überprüfung vorliegenden Abmahnung liegt folgender Inhalt zugrunde:

Dem Adressaten wird durch Vorhalt eines Ermittlungsergebnisses das öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes „Pacific Rim“ über eine Bittorrent Tauschbörse vorgeworfen. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00€ gefordert.

Wie in der jüngeren Vergangenheit schon häufig berichtet, ist hier jedoch nicht das Filmwerk Gegenstand, sondern ein innerhalb des Filmwerkes abgespieltes Musikwerk namens „Drift“.

Das Filmwerk enthält das Musikwerk „Drift“, an dem der Herr Robert Diggs die Rechte innehat.

Bereits vor einiger Zeit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem oben benannten Filmwerk berichtet.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf ab!


Kostenforderung:

Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Die Haftung von Anschlussinhabern im Rahmen von Wohngemeinschaften für Filesharingaktivitäten Ihrer Mitbewohner war beispielsweise Gegenstand einer Entscheidung des Landgerichts Köln. Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

1Apr/140

Neuerliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 28.03.2014 bezüglich des Musikwerkes „Martin Solveig – Hey Now“ innerhalb des Filmwerkes „Fack ju Göhte“

In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Ermittlungsergebnis präsentiert, das ein öffentliches Zugänglichmachen des Filmwerkes „Fack ju Göhte“ über eine Bittorrent Tauschbörse dokumentieren soll. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00€ gefordert.

Bei dem Filmwerk handelt es sich um den bekannten deutschsprachigen Kinohit des letzten Jahres..

Das Filmwerk enthält das Musikwerk „Martin Solveig – Hey Now“, deren Rechteinhaberin die DigiRights Administration GmbH ist.

Bereits vor einiger Zeit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem oben benannten Filmwerk berichtet.

Verteidigung:

Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!

Auffällig sind insbesondere die angeführten Kosten für das Auskunftsverfahren. Aus diversen Akteinsichtsgesuchen ist uns bekannt, dass sich die Kosten runtergerechnet auf den einzelnen Abgemahnten im Cent- Bereich bewegen.

Sollte nach einer Einzelfallprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt der Vorwurf nicht entkräftet werden können, ist zumindest eine Kostenreduzierung im Wege eines Vergleiches anzustreben.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 


Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.