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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Lihl vom 01.06.2012 im Auftrag der Great Stuff Movies GmbH an dem Filmwerk “2010: Moby Dick“
Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Great Stuff Movies GmbH vom 01.06.2012 vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung ist das Filmwerk: „2010 – Moby Dick“
Der Vorwurf:
Das illegale Angebot des oben genannten Werkes im Rahmen einer Internettauschbörse.
Was wird gefordert?
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wird von den Anschlussinhabern ein Schadensersatzbetrag in Höhe von insgesamt 750, 00 € gefordert.
Wie sollte auf eine solche Abmahnung reagiert werden?
Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!
Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Die vorgenannten Hinweise sind keine allgemeinen Platitüden, sondern sind für den erfolgreichen Fortgang der Verteidigung von entscheidender Bedeutung.
Da wir in den letzten Monaten häufig Mandanten beraten haben, welche bereits selber zunächst Kontakt zum Abmahner aufgenommen haben, soll vor diesem Punkt nochmals dringend gewarnt werden.
So wird in diesem Fall bereits meist zu viel zugestanden, so dass es teilweise bereits zu Vergleichsabschlüssen kommt, die sodann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Seien Sie sich dem Umstand bewusst, dass es sich hierbei um ein Massengeschäft handelt und „Ihre Abmahnung“ nur eine unter Tausenden ist. So wird es Ihnen auf keinen Fall gelingen, den Abmahner davon zu überzeugen, von seiner Forderung abzurücken. Überlassen Sie solche Verhandlungen daher unbedingt Ihrem Rechtsbeistand.
Verteidigungsmöglichkeiten
Es sollte zunächst versucht werden zu eruieren, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Hierbei werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Auch wenn der Verstoß vollumfänglich zutreffen sollte, muss geprüft werden, ob insbesondere die geltend Schadensersatzbeträge der Höhe nach berechtigt sind. Diesbezüglich sind in den letzten Monaten einige Entscheidungen in der Rechtsprechung ergangen, die eine Reduzierung oft nahe legen, da beispielsweise in vielen Fällen der sog. Lizenzschadensersatz vom Anschlussinhaber gerade nicht gefordert werden kann, wenn dieser die ihm vorgeworfene Handlung nicht selber begangen hat.
Kann ich die Abmahnung nicht einfach ignorieren, da die Kanzleien Ihre Forderungen ja nicht gerichtlich geltend machen?
Dies kann ein gefährlicher Trugschluss sein, wie eine aktuelle Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 16.11.2011 zeigt. So sind derzeit alleine beim AG München 1400 Verfahren wegen illegalem Filesharings anhängig, Tendenz wohl steigend. Dies bestätigt eine bereits seit längeren bestehende Vermutung, wonach die Musikindustrie die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen weiter verschärft.
So genügt regelmäßig auch nicht die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, verbunden mit dem oft zu lesenden Tipp, dass sich die Sache dann schon erledigen wird.
Vergessen wird keiner, auch wenn es häufig ein wenig dauert, bis eine entsprechende Reaktion erfolgt.
Fälle solcher Art sind mir nicht bekannt.
Wichtig im Bereich der Verteidigung ist zu wissen, wie die einzelnen Kanzleien grundsätzlich reagieren. Nur so kann für Sie die kostengünstigste Lösung gefunden werden, worauf es letztendlich wohl auch ankommt.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 01.06.2012 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a an dem Musikwerk „Wildes Ding“ von Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Hanno Graf u.a.
Abgemahntes Werk: „Wildes Ding“ von Culcha
Candela
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet
sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler
Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische
Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Markenrechtliche Abmahnung der Vinirette GmbH wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „Egot“ ausgesprochen durch die Kanzlei Vorberg & Partner aus Hamburg
Auch uns wurde nunmehr durch unsere Mandantschaft eine markenrechtliche Abmahnung der Vinirette GmbH ausgesprochen durch die Kanzlei Vorberg &Partner vorgelegt.
Gerügt wird die Verletzung von Markenrechten an der Wortmarke „Egot“ in Verbindung mit dem Vertrieb von elektronischen Zigaretten.
Im Internet war bereits davon zu lesen.
In der Abmahnung werden neben der obligatorischen Unterlassungserklärung Schadensersatz und Auskunftsansprüche geltend gemacht. Es werden Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe 25.000, 00 €, mithin ein Betrag in Höhe von 911, 80 € gefordert.
Bei Erhalt dieser Abmahnung sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden, da insbesondere die beigefügte Unterlassungserklärung in der beigefügten Form nicht unterschrieben werden sollte. Diese bedarf je nach Fallgestaltung einer Modifizierung.
Ferner muss die Abmahnung auf Ihre Berechtigung überprüft werden.
Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzte Frist. So ist mir bereits durch einen Kollegen, der ebenfalls einen Adressaten dieser Abmahnung vertritt, mitgeteilt worden, dass die Kanzlei Vorberg & Kollegen konsequent eine einstweilige Verfügung gegen seine Mandantschaft beantragt und auch erhalten hat.
Sollten Sie Adressat dieser Abmahnung sein, lassen Sie sich unbedingt beraten. Auch wir stehen Ihnen hierzu bundesweit selbstverständlich zur Verfügung.
Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
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In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 25.05.2012 im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH an dem Musikwerk „Colour of the Trap“ von Miles Kane (Album)
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „Colour of the Trap“ (Musikalbum)
Geforderter Betrag: 956, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 23.05.2012 im Auftrag der GSDR GmbH an dem Musikwerk „Around the world – The Disco Boys“ auf „German Top 100 Single Charts vom 27.02.2012“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Abgemahntes Werk: „Around the World“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anja Röhr vom 11.05.2012, ausgesprochen durch die Kanzlei Baek Law aus Hamburg
Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anja Röhr vorgelegt. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Baek Law aus Hamburg ausgesprochen.
Gegenstand des Vorwurfs ist ein vermeintlicher Wettbewerbsverstoß auf dem Internetportal eBay. So wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines gewerblichen eBay-Auftrittes die sogenannte 40,00 € Klausel nicht gemäß der Anforderungen des Gesetzes vertraglich vereinbart zu haben.
So bestimmt § 357 BGB, dass die Rücksendekosten nur durch eine vertragliche Vereinbarung dem Verbraucher auferlegt werden können. Dies soll im Rahmen des Internetauftrittes unserer Mandantschaft nicht der Fall gewesen sein.
Neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, soll unsere Mandantschaft der Gegenseite außergerichtliche Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 6000, 00 €, mithin einen Betrag in Höhe von 459,40 € netto inkl. Auslagenpauschale ersetzen.
Wie soll nun auf eine solche Abmahnung reagiert werden?
Es ist jedenfalls nicht zu empfehlen, dass Sie die anliegende Unterlassungserklärung in der vorgefertigten Form unterzeichnen. Es empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, soweit de Verstoß sich verifizieren lässt.
Da auch eine Internetrecherche ergeben hat, dass Frau Röhr in nicht unerheblicher Maße abmahnt, sollte die Abmahnung auch einer Überprüfung dahingehend unterzogen werden, ob diese möglicherweise rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurde. Auch haben weitere Kollegen in der näheren Vergangenheit vermehrt von Abmahnungen der Frau Anja Röhr berichtet.
Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden. Im Falle des Ausbleibens einer Reaktion auf dieses Abmahnschreiben drohen einstweilige Verfügungen, die mit weitaus höheren Kosten verbunden sind.
Es bestehen durchaus Verteidigungsansätze gegen die Abmahnung.
Lassen Sie sich daher anwaltlich durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Kollegen beraten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten!
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner/Kein ANRUF!
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden
Unterlassungserklärung! - Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das
Wettbewerbsrecht spezialisierten Kollegen beraten! - Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei
Beträge!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de.
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der im Filesharing neutätigen CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect vom 18.05.2012 an dem Musikwerk „Eisblume – Für immer auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012
Uns wurde am 18.05.2012 eine Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien vorgelegt.
Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien wurde in der näheren Vergangenheit von der Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfurt vertreten.
Zwischenzeitlich liegen uns auch in laufenden Mandaten, die vorher durch die Kanzlei Schalast und Partner betreut wurden, Schreiben vor, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die entsprechende Mandate durch die CGM Rechtsanwaltskanzlei fortgeführt werden. In diesem Zusammenhang wird im Übrigen das Angebot unterbreitet, die Angelegenheiten gegen Zahlung in Höhe von 199, 00 € einer Erledigung zuzuführen.
Gegenstand dieser Abmahnung ist die Musikaufnahme „Eisblume – Für immer“
Dieser Titel befindet sich auf einem German Top 100 Singlechartcontainer vom 20.02.2012.
Die Abmahnung ist datiert vom 18.05.2012.
Der in dem uns vorgelegten Abmahnschreiben genannte Titel war bereits in der Vergangenheit häufiger Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Schalast und Partner.
Aufgrund der Tatsache, dass sich der entsprechende Titel auf einem German Top 100 Singlechartcontainer befindet, drohen auch sogenannte Folgeabmahnungen.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist nachteilig. Diese sollte in dieser Form nicht abgegeben werden. So wird in der vorformulierten Unterlassungserklärung für den Fall einer zukünftigen und schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € versprochen.
Zur Abgeltung der Angelegenheit wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 550,00 € gefordert. Ferner räumt die Kanzlei unserem Mandanten ein, den geltend gemachten Betrag auf 430,00 € zu ermäßigen, sollten innerhalb von acht Tagen nach Zugang des Abmahnschreibens 430,00 € auf das Kanzleikonto gezahlt werden. Dies erinnert stark an den von der Kanzlei Schalast und Partner in früheren Abmahnungen eingeräumten Schnellzahlerrabatt.
Im Falle des Erhaltes der Abmahnung ist Ihnen dringend anzuraten, sich fachkundig beraten zu lassen. Die geforderten Beträge sollten nicht ungeprüft gezahlt, die beiliegende Unterlassungserklärung keinesfalls in dieser Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
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In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.
Und Sie klagen doch: Klage der Kanzlei Fareds im Auftrag der Aergo Trade GmbH vor dem Amtsgericht Hamburg
Uns wurde in der letzten Woche eine Klage der Kanzlei Fareds im Auftrag der Aergo Trade GmbH vorgelegt. Eingereicht wurde die Klage am Amtsgericht Hamburg am 07.05.2012.
Unsere jetzige Mandantschaft wurde vorher weder durch uns noch durch eine andere Kanzlei vertreten.
Der Klage ging eine Abmahnung vom 13.05.2011 voraus, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wurde, das geschützte Musikwerk „Other Ego-Whats my name“ im Rahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.
Gefordert wurden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 450, 00 €.
Die Abmahnung wurde durch die Mandantschaft zunächst ignoriert, so dass die Aergo Trade GmbH das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet hatte. Nachdem im Rahmen der Durchführung des Mahnverfahrens Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt wurde, wurde durch die Gegenseite sodann konsequent Klage erhoben.
Gegen die Mandantschaft werden nunmehr im Klageverfahren Kosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 677, 00 € geltend gemacht. Interessant dürfte sein, dass die Gegenseite betreffend des Unterlassungsanspruches einen Streitwert in Höhe von 6000, 00 € als angemessen ansieht.
Was zeigt dieser Vorgang nun?
Es ist keinesfalls angezeigt, urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings zu ignorieren. Das häufig im Internet zu lesende Argument, „Ab in den Papierkorb mit der Abmahnung, die klagen ja eh nicht“ ist unzutreffend.
Vielmehr bestätigt sich die Befürchtung, dass die abmahnenden Kanzleien mehr und mehr dazu übergehen, Ihre vermeintlichen Ansprüche einzuklagen. Es ist daher wichtiger denn je, auf Abmahnungen fachlich korrekt zu reagieren, um weiteren Schaden zu vermeiden.
Sollten auch Sie eine Abmahnung oder gar einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, können Sie sich an uns wenden. Wir konnten bereits hunderten von Abgemahnten rechtssicher weiterhelfen.
So weit wie im vorliegenden Fall, muss es nämlich definitiv nicht kommen.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
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Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
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In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 26.04.2012 im Auftrag der GSDR GmbH an dem Musikwerk „Around the world – The Disco Boys“ auf „German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Abgemahntes Werk: „Around the World“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 04.05.2012 im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi an dem Musikwerk „I need a girl part 3“ auf German Top 100 Single Charts vom 19.03.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Herr Anis Mohamed Ferchichi
Abgemahntes Werk: „I need a girl part 3“
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
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