Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


16Mai/130

Neue Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 06.05.2013 an den Musikwerken „DJ Antoine vs. Mad Mark – Sky Is The Limit, Major Lazer – Get Free“ u.a. auf German Top 100 Single Charts

Am 14.05.2013 erreichte unsere Kanzlei eine neue Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 06.05.2013, die uns zur rechtlichen Überprüfung  vorgelegt wurde.

Gegenstand der Abmahnung sind die Musikwerke „DJ Antoine Vs Mad Mark Feat. B-Case & U-Jean – House Party, DJ Antoine - Bella Vita, , DJ Antoine vs. Mad Mark - Sky Is The Limit, Major Lazer - Get Free, Triggerfinger - I Follow Rivers“, an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.800,00 € gefordert.

Vorsicht!

Es handelt es sich bei der hier angeführten Datei („German Top 100 Single Charts“) um ein sog. Dateiarchiv, auf dem sich eine Vielzahl weitere Musikwerke befinden. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich weiterer urheberrechtlich geschützter Musikwerke, die sich auf dem Chartcontainer befinden. Der Titel „DJ Antoine- Bella Vita“ ist bereits Gegenstand von Abmahnungen einer anderen Kanzlei gewesen. Das entsprechende Musikwerk mahnt zusätzlich die Kanzlei Fareds aus Hamburg für die Herren Frank Bülles und Jens Kindervater ab.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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14Mai/130

Abmahnung Rechtsanwalt Rainer Munderloh im Auftrag der Firma TELSEV SARL vom 30.04.2013 an dem Filmwerk „La Bacheliere 37“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung

Rechteinhaber: Firma TELSEV SARL

Abgemahntes Werk:  „La Bacheliere 37“

Geforderter Betrag:  780, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Munderloh  aus Oldenburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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6Mai/130

Erneute Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vom 22.04.2013 an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf German Top 100 Single Chart Container vom 11.03.2013

Kürzlich hatten wir bereits über eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH berichtet. Am 06.05.2013 wurde uns wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH diesmal vom 22.04.2013 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Abgemahnt wird erneut eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk “Passenger – Let Her Go”, an dem die Embassy of Music GmbH die Rechte innehat.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Folgeabmahnungsgefahr- Chartcontainer!

Bei der hier angeführten Datei („German Top 100 Single Chart Container vom 11.03.2013“) handelt es sich um ein Dateiarchiv, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden. In vielen Fällen ist die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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6Mai/130

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 30.04.2013 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 3 Folge 12“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: WVG Medien GmbH

Abgemahntes Werk:  „The Walking Dead – Staffel 3 Folge 12“

Geforderter Betrag: 800, 00 €;

Folgeabmahngefahr: ja; Es handelt sich um ein Serienwerk!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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3Mai/130

Aktueller Mahnbescheid der Kanzlei Fareds vom 22.04.2013 im Auftrag der Nu Image Films Inc.

Uns erreichte am 02.05.2013 wiederum eine Anfrage wegen eines aktuellen Mahnbescheides, der durch die Kanzlei Fareds im Auftrag der Nu Image Films Inc. beantragt und erlassen wurden.

 

In dem uns vorgelegten Mahnbescheid werden insgesamt Kosten in Höhe von 2.222,98 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund wird hierbei die „Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire der Antragssteller“ genannt. Gegenstand der Abmahnung, die im Januar 2012 ausgesprochen wurde, war hierbei ein Filmwerk.

Einmal mehr bestätigt dies, dass die Abmahnungsfälle nicht „im Sande verlaufen“, wie dies leider häufig in diversen Internetforen behauptet wird.

Allerdings bestehen auch noch im Stadium des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen.

Wichtiger denn je ist es jedoch an dieser Stelle richtig zu reagieren. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar.

Es sollte daher nach Erhalt eines Mahnbescheides umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den meisten Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an. Auch dann ist es nach unserer Erfahrung noch möglich in Verhandlungen mit der Gegenseite zu treten. Jedoch sollte es soweit gar nicht erst kommen. Die Verteidigung in der Angelegenheit sollte daher bereits bei Erhalt einer Abmahnung beginnen.

Ist jedoch bereits ein Mahnbescheid in der Welt gelten folgende Verhaltensregeln:

-          Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde

-          Zweiwochen-Frist notieren

-          Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen

-          Ruhig bleiben

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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19Apr/130

Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung – Der neue Videoblog der Rechtanwaltskanzlei Heidicker

Liebe Mandanten, liebe Ratsuchende

wir haben wieder einmal unser Informationsangebot erweitert und uns ebenfalls entschieden aktuelle Informationen rund um das Thema Abmahnungen im Rahmen eines Videoblogs darzustellen. Ich freue mich auch im Namen meines ganzen Kanzleiteams Ihnen zukünftig unsere neuen Videos präsentieren zu dürfen.

Das erste Video beschäftigt sich mit der Frage, welche grundsätzlichen Verhaltensweisen direkt nach Erhalt einer Abmahnung zu beachten sind.

Ihr Rechtsanwalt
Jan B. Heidicker

18Apr/130

Neue Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH an dem Musikwerk: „Whatsapper- Interpret: Mc Fitti“ vom 15.04.2013 auf German Top 100 Single Charts vom 24.12.2012

Die bereits aus Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang in der Vergangenheit bekannte Rechteinhaberin Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH lässt nunmehr über die Kanzlei WeSaveYourCopyrights abmahnen.

Wegen des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Musikwerk „Whatsapper- Interpret: Mc Fitti“ durch das öffentliche Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse, wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Problematik German Top 100 Chartcontainer:

Der Titel befindet sich auf einer Chartcontainerdatei. Da sich auf dem Chartcontainer „German Top 100 Single Charts vom 24.12.2012“ weitere urheberrechtlich geschützte Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. In vielen Fällen ist die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.

Für die Frage der weiteren Vorgehensweise ist entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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18Apr/130

Weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 04.04.2013 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Serienfilmwerk „Sons of Anarchy – Staffel 5- Folge 2“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Abgemahntes Werk:  „Sons of Anarchy – Staffel 5- Folge 2“

Geforderter Betrag: 682, 00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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16Apr/130

Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian vom 09.04.2013 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk: Triggerfinger – I Follow Rivers“ Forderung: 680,00 €

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahntes Werk:  „Triggerfinger – I Follow Rivers“

Geforderter Betrag: 680, 00 €;

Folgeabmahngefahr: nicht auszuschließen

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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16Apr/130

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 08.04.2013 im Auftrag der brandnewmusic ( Herren Marc Klammek und Florian Richter) an dem Musikwerk: “Melanie Thornton – Wonderful Dream“ auf German Top 100 Single Charts vom 24.12.2012 Forderung: 750,00 €

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: brandnewmusic ( Herren Marc Klammek und Florian Richter)

Abgemahntes Werk:  “Melanie Thornton – Wonderful Dream“

Geforderter Betrag: 750, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Chartcontainers

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