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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Intertrade24 UG (haftungsbeschränkt) durch die Rechtsanwälte Riegger wegen falscher Angabe des Materials bei Koffersets auf eBay
Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Intertrade24 UG (haftungsbeschränkt) vom 03.06.2013 vorgelegt. Die Abmahnung datiert auf den 03.06.2013. Die Intertrade24 UG (haftungsbeschränkt) vertreibt auf dem Onlinemarktportal eBay Koffer und Koffersets.
Auch unsere Mandantschaft ist in diesem Bereich gewerblich tätig und betreibt einen eBay-Shop, in dem sie u.a. auch Koffer und Koffersets anbietet.
Gegenstand der Abmahnung ist die vermeintliche falsche Materialangabe der angebotenen Koffer. Unserem Mandanten wird hierbei vorgeworfen, anstatt als Material „Plastik bzw. ABS“ fälschlicherweise Polycarbonat angegeben zu haben.
Soweit ein solcher Verstoß zutrifft, stellt dies eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG dar, die geeignet die wettbewerbsrechtlichen Interessen nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
In diesem Fall ist es regelmäßig angezeigt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, was durch die Intertrade24 UG (Haftungsbeschränkt) auch gefordert wird. Es muss jedoch davon abgeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben, da diese nach unserer Auffassung zu weit gefasst ist. Es sollte daher unbedingt mit einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden, der im Falle des Vorliegens des Verstoßes die Unterlassungserklärung modifizieren wird.
Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.
Ferner werden die Kosten der Rechtsverfolgung gefordert, welche mit einem Betrag in Höhe von 755, 80 angegeben sind
Wir haben in der letzten Zeit beobachtet, dass viele auch wettbewerbsrechtlich Abgemahnte vorschnell und in Eigenregie Unterlassungserklärungen unterzeichnen, ohne dass ihnen bewusst ist, welche Tragweite eine solche Erklärung hat. Daher bedarf es besonders im Hinblick auf die Weite der Erklärung einer gesonderten Überprüfung.
Es gibt immer verschiedene taktische Vorgehensweisen mit Abmahnungen solcher Art umzugehen. So kann es unter Umständen auch in einigen Fällen sinnvoll sein, keine Unterlassungserklärung abzugeben, und den Erlass einer einstweiligen Verfügung abzuwarten. Dies hängt jedoch immer von der Größe des eigenen Mandanten, sowie von der Art des Verstoßes ab. Eine solche Vorgehensweise macht vor allem dann Sinn, wenn die gerügten Verstöße besonders auch in der Zukunft sehr fehlerträchtig sind.
Häufig lohnt sich auch ein Blick in den gegnerischen Onlineauftritt, um der Gegenseite mögliche eigene Verstöße vorzuwerfen. Jedoch sollte dies keinesfalls ohne eigene anwaltliche Begleitung erfolgen und entbindet im Falle des Vorliegens der Verstöße aus der eigenen Abmahnung nicht von der Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.
Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de
Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem neuen Videoblog.
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Neue Abmahnung durch Rechtsanwälte Zimmermann & Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH vom 07.06.2013 an dem Musikwerk „Xavier Naidoo – Bei meiner Seele“ auf German Top 100 Single Charts vom 27.05.2013
Am 11.06.2013 erreichte unsere Kanzlei eine neue Abmahnung Rechtsanwälte Zimmermann & Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH vom 07.06.2013, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.
Gegenstand der Abmahnung ist das Musikwerk „Xavier Naidoo – Bei meiner Seele“, an dem die tonpool Medien GmbH die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 490,00 € gefordert.
Vorsicht!
Es handelt es sich bei der hier angeführten Datei („German Top 100 Single Charts“) um ein sog. Dateiarchiv, auf dem sich eine Vielzahl weitere Musikwerke befinden. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich weiterer urheberrechtlich geschützter Musikwerke, die sich auf dem Chartcontainer befinden.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 07.06.2013 im Auftrag der Track by Track Records UG an dem Musikwerk : „Carlprit – Fiesta“auf German Top 100 Single Charts vom 27.05.2013
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Track by Track Records UG
Abgemahntes Werk: „Carlprit - Fiesta“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahnungsgefahr: gegeben; Es handelt sich um einen Chartcontainer.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe vom 28.05.2013 im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG an dem Filmwerk: „End of Watch“ Forderung: 750,00€
Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „End of Watch“, an dem die Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG die Rechte innehat.
Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 750,00 € gefordert.
Den Adressaten der Abmahnung ist dabei häufig nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären.
Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage wiederum hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab:
Verteidigung:
Eine der häufig anzutreffenden Konstellationen bezüglich der Haftung von Anschlussinhabern im Rahmen von Wohngemeinschaften für Filesharingaktivitäten Ihrer Mitbewohner war nun Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Köln. Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen. Nach Ansicht des LG Köln hat auch der Hauptmieter, der selbst Mitbewohner der Wohngemeinschaft ist, die Privatsphäre des Untermieters zu achten, während den Untermieter seinerseits Schutz- und Rücksichtnahmepflichten treffen. Insbesondere bei gleichaltrigen Mitbewohnern trifft den Hauptmieter mangels Informationsvorsprung keine Verpflichtung zur Belehrung.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 31.05.2013 im Auftrag der Herren Jens Kindervater und Frank Bülles an dem Musikwerk „DJ Antione- Bella Vita“ auf NRJ Hit Music Only Best of 2013 Vol.1
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Kindervater und Bülles
Abgemahntes Werk: „DJ Antoine- Bella Vita “
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahnungsgefahr: gegeben; Es handelt sich um einen Musiksampler.
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Weitere aktuelle Zahlungsaufforderung der Firma „Getty Images“ vom 21.05.2013 wegen der vermeintlichen unberechtigten Verwendung von lizenziertem Bildmaterial
Zahlungsaufforderung wegen: Urheberrechtsverletzung
Rechteinhaber: Getty Images
Abgemahntes Werk: „Foto“
Geforderter Betrag: ca. 1100, 00 €;
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 21.05.2013 an dem Computerspiel „Hitman- Absolution“
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 21.05.2013 zur rechtlichen Überprüfung vor. Gegenstand der Abmahnung ist das illegale Angebot des oben genannten Softwarewerkes, an dem die Koch Media GmbH die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hoher Schadensersatzbetrag in Höhe von 800,00 € gefordert.
Wie soll ich mich verhalten?
Immer wieder erleben wir unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Vorsicht!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Entscheiden ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vom 22.05.2013 Finaltickets Champions League in London
Am 22.05.2013 erreichte unsere Kanzlei wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.
Unserer Mandantschaft wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, sie habe Tickets für das Champions League Finale am Samstag, den 25.05.2013 des Bundesligavereins Borussia Dortmund entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.
Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.
Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 1000, 00 €.
Achtung!
Die interessantes Information vorab. Laut Auskunft der Geschäftsstelle des BVB sind die Karten für das Finale nicht gesperrt! Abgemahnte, die noch im Besitz der Karten sind, können demnach das Spiel besuchen.
Der uns vorliegende Sachverhalt ist insofern bemerkenswert, als dass der Adressat der Abmahnung von der Internethandelsplattform eBay eine Mitteilung über einen unautorisierten Zugriff eines Dritten auf den eigenen Account erhalten hat. Laut eBay wurde sich mit Hilfe gefälschter E-Mails (Spoof-E-Mails) Zugriff auf den eBay Account verschafft. Im Zuge des unautorisierten Zugriffes wurden sodann Tickets für das Champions League Finale angeboten.
Wir gehen an dieser Stelle davon aus, dass es sich aufgrund der Attraktivität des Spiels nicht um einen Einzelfall handeln dürfte.
Verteidigung:
Insbesondere vor dem Hintergrund der oben geschilderten Betrugsproblematik, kann auf gar keinen Fall angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Bildquelle: © kebox - Fotolia.com
Abmahnung Thomas Russer durch die Rechtsanwälte GbR Rainer Spiske und Maisch wegen diverser vermeintlicher Wettbewerbsverstöße auf dem Onlinemarktportal eBay
Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thmas Russer aus Göppingen vorgelegt. Die Abmahnung datiert auf den 10.05.2013. Herr Russer vertreibt auf dem Onlinemarktportal eBay Sommer- und Wintersportartikel, darunter auch Fußballtrikots.
Auch unsere Mandantschaft ist in diesem Bereich gewerblich tätig und betreibt hierzu einen eBay-Shop.
In dem Abmahnschreiben werden insgesamt sechs Verstöße gerügt. Neben der vermeintlichen Verwendung rechtswidriger AGB Klauseln (5 AGB Klauseln), wird ein Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz gerügt. Hiernach habe unser Mandant keine Angabe über Art und Gewichtsanteil der verwendeten textilen Rohstoffe gemacht.
Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz sind recht häufig, da vielen Onlinehändlern dieses Gesetz (früher: Textilkennzeichnungsverordnung) nicht bekannt ist.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, werden Rechtsverfolgungskosten unter Zugrundelegung eines Streitwertes in Höhe von 17500, 00 € gefordert, mithin ein Betrag in Höhe von 807, 80 €.
Eine kurze Internetrecherche ergibt, dass Herr Russer anscheinend bereits häufig Abmahnungen gleicher Art hat versenden lassen.
Keinesfalls sollte vorschnell die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße bedarf einer genauen Prüfung. Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.
Wir haben in der letzten Zeit beobachtet, dass viele auch wettbewerbsrechtlich Abgemahnte vorschnell und in Eigenregie Unterlassungserklärungen unterzeichnen, ohne dass ihnen bewusst ist, welche Tragweite eine solche Erklärung hat.
Es gibt immer verschiedene taktische Vorgehensweisen mit Abmahnungen solcher Art umzugehen. So kann es unter Umständen auch in einigen Fällen sinnvoll sein, keine Unterlassungserklärung abzugeben, und den Erlass einer einstweiligen Verfügung abzuwarten. Dies hängt jedoch immer von der Größe des eigenen Mandanten, sowie von der Art des Verstoßes ab. Eine solche Vorgehensweise macht vor allem dann Sinn, wenn die gerügten Verstöße besonders auch in der Zukunft sehr fehlerträchtig sind. Bei den hier gerügten Verstößen ist dies allerdings eher weniger der Fall, so dass bei Abmahnungen der vorliegenden Art grundsätzlich zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten werden kann.
Häufig lohnt sich auch ein Blick in den gegnerischen Onlineauftritt, um der Gegenseite mögliche eigene Verstöße vorzuwerfen. Jedoch sollte dies keinesfalls ohne eigene anwaltliche Begleitung erfolgen.
Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.
Parallel zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.
Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier.
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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
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