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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 04.10.2013 im Auftrag der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Stirb langsam – Ein guter Tag zum Sterben“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „Stirb langsam – Ein guter Tag zum Sterben“
Geforderter Betrag: 1028, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 26.09.2013 im Auftrag der EMI Music Germany GmbH an dem Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ auf „Bravo Hits Vol. 82“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH
Abgemahntes Werk: „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich auf einem Sampler
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 01.10.2013 bezüglich des Musikwerkes „The Call (Original Motion Picture Score)“ innerhalb des Filmwerkes „The Call – Leg Nicht Auf“
Zu Beginn der 41. Kalenderwoche 2013 erreichte unserer Kanzlei eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 01.10.2013.
Aufgrund eines vermeintlichen öffentlichen Zugänglichmachens des Filmwerkes „The Call – Leg Nicht Auf“ über eine Bittorrent Tauschbörse wird in dem Abmahnschreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1250,00€ gefordert.
Bei dem Filmwerk handelt es sich um einen US- Thriller aus dem Jahre 2013, der ein Musikwerk namens „The Call (Original Motion Picture Score)“ enthält an dem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat. Genau dieses Musikwerk ist Gegenstand der urheberrechtlichen Abmahnung und nicht, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat, das entsprechende Filmwerk.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden!
Hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung ist zu konstatieren, dass diese als deutlich überhöht einzustufen ist.
So tendiert die neuerliche Rechtsprechung dazu deutlich geringere Streitwerte als angemessen anzusehen. Demnach sind auch die sich aus einem solchen Streitwert ergebenden Rechtsanwaltskosten geringer anzusetzen.
Sollte nach einer Einzelfallprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt der Vorwurf nicht entkräftet werden können, ist zumindest eine Kostenreduzierung im Wege eines Vergleiches anzustreben.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
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Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Track by Track Records UG vom 04.10.2013 an dem Musikwerk „Michael Mind Project- Illegal“ Forderung: 450, 00 € (Kontor Top Of The Clubs Vol. 60)
Gegenstand der Abmahnung ist der Musiksampler namens Kontor Top Of The Clubs Vol. 60, auf dem das urheberrechtlich geschützte Musikwerk sich befindet.
Es ist dringend davon abzuraten, das Schreiben zu ignorieren. Denn es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich das abgemahnte Lied wie hier auf einem Musiksampler befindet. In diesem Zusammenhang sind uns bereits Abmahnungen u.a. an dem Musikwerk „Martin Solveig, The Cataracs, Feat. Kyle- Hey Now“, an dem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat bekannt. Entsprechende Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage der ausgesprochen.
An dieser Stelle sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt insbesondere über die Möglichkeit der Abgabe von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten lassen. Das Instrument der vorbeugenden Unterlassungserklärung kann im Falle der Gefahr von Folgeabmahnungen zur Schadensminimierung beitragen. So sind entsprechende vorbeugende Unterlassungserklärungen, sofern Sie rechtzeitig abgegeben werden, geeignet die Kosten der Rechtsverfolgung abzuwehren. Dies hat den Vorteil, dass von dem Adressat einer möglichen Folgeabmahnung bereits vor Erhalt einer weiteren Abmahnung ein Teil des Schadens abgewendet werden kann.
Auch wenn die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen kein Allheilmittel gegen Folgeabmahnungen darstellt, so haben wir in der täglichen anwaltlichen Praxis die Erfahrung gemacht, dass in vielen Fällen die drohende wirtschaftliche Belastung für den Abgemahnten deutlich abgemildert werden kann.
Zögern Sie daher nicht und lassen sich umgehend beraten!
Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:
- • Fristen notieren und einhalten
- • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- • Ruhig bleiben
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
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Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 27.09.2013 im Auftrag des Herrn Robert Diggs an dem Musikwerk: „RZA – Ode To Django (The D is silent)“ als Bestandteil des Films „Django Unchained“ Forderung: 850, 00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Robert Diggs
Abgemahntes Werk: „ RZA – Ode To Django (The D is silent)“
Geforderter Betrag: 850, 00 €;
Folgeabmahngefahr: nicht auszuschließen
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Filesharing Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros Entertainment: Der Hobbit – Eine unerwartete Reise – Forderung 1028, 00 €
Abmahnung Rechtsanwalt Munderloh an dem Filmwerk „Extreme Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele“ vom 20.09.2013
Neue Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ Forderung: 1028,00€
Am 23.09.2013 haben wir Kenntnis darüber erlangt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ ausspricht.
Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 578,00€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 450,00€.
Häufig ist den Adressaten der Abmahnung nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist nach unserer Erfahrung Vorsicht geboten. Die Kanzlei hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt nach unserer Erfahrung insbesondere dann, wenn eine anwaltliche Begleitung im Abmahnverfahren, also im außergerichtlichen Bereich, nicht erfolgt.
So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.
Daher ist das Ignorieren der Schreiben ein schlechter Rat!
Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Entscheidend ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
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Hilfe bei Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 26.08.2013 im Auftrag Constantin Film Verleih GmbH an dem Filmwerk „ Parker“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
Abgemahntes Werk: „Parker“
Geforderter Betrag: 956, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten.Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH an dem Musikalbum: „Unapologetic“ der Künstlerin Rihanna vom 04.09.2013
Uns wurde am 11.09.2013 eine aktuelle Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte vom 04.09.2013 vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Unapologetic“ der Künstlerin Rihanna, an dem die Universal Music GmbH die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hoher Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.
Strategie?
Immer wieder erleben wir in unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Achtung!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Entscheidend ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Bildquelle: © VRD - Fotolia.com
Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.