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Erneute Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 14.01.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Pacific Rim“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „Pacific Rim“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Herren Frank Bülles und Jens Kindervater an dem Musikwerk: „DJ Antoine – Bella Vita“ vom 07.01.2041 auf German Top 50 Dance Charts vom 01.07.2013
Vorgeworfen wird, das urheberrechtlich Musikwerk, an dem die Herren Kindervater und Bülles die Rechte innehaben, als Bestandteil der Datei namens „German Top 50 Dance Charts vom 01.07.2013“ über die Internettauschbörsensoftware Vuze 4.5.0.4 anderen Nutzern angeboten zu haben.
Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 374,00 € gefordert.
German Top 50 Dance Charts vom 01.07.2013- Können weitere Abmahnungen folgen?
Die Gefahr besteht jedoch darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch 49 weitere Musikwerke befinden, die Gegenstand von Abmahnungen sein können. Die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Kostenforderung 374,00€?
Ob die geltend gemachte Kostenforderung berechtigt ist hängt zunächst von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob der Vorwurf entkräftet werden kann.
Sollte der Vorwurf nicht entkräftet werden können, bestehen erfahrungsgemäß jedoch die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit unter der Bedingung einer Kostenreduzierung.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.01.2014 im Auftrag der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Prakti.com“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „Prakti.com“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „Pacific Rim“ vom 08.01.2014
Kürzlich erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Pacific Rim“, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH innehat.
Ratschlag!
Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden, da dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann!
Die nun vorliegende Abmahnung enthält eine Kostenforderung in Höhe von 815,00€.
In diesem Betrag enthalten ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 600,00€. Auffällig ist hier, dass in der Vergangenheit Schadensersatzbeträge in Höhe von lediglich 450,00€ geltend gemacht wurden. Zusätzlich werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00€ geltend gemacht.
Entsprechend der neuen Gesetzeslage (Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken) sollten Abmahnungen insbesondere auf die Einhaltung folgender Punkte überprüft werden:
- Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
- genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung
- Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
- inwieweit angegeben wird, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht
Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.
Aktuelle Entscheidung:
Der BGH hat sich nunmehr mit einer sehr häufig anzutreffenden Konstellation beschäftigt. Haften Eltern für Filesharingaktivitäten Ihrer Kinder?
Mit aktuellem Urteil vom 15.12.2012 hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren müssen, eine Überwachung ohne konkreten Anlass jedoch nicht gefordert werden kann (Urteil vom 15. November 2012 – Az.: I ZR 74/12).
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 10.01.2014 im Auftrag der Malibu Media LLC an dem Filmwerk: „Warm Inside“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Malibu Media LLC
Abgemahntes Werk: „Warm Inside“
Geforderter Betrag: 735, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 06.01.2014 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead- Staffel 4 Folge 3“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: „The Walking Dead- Staffel 4 Folge 3”
Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 € gefordert.
Die hier geltend gemachte Forderung ist unserer Auffassung nach der Höhe nach bereits als unangemessen zu qualifizieren! Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage und dem § 97a Abs. 3 UrhG. In der Abmahnung wird die Auffassung vertreten wird, das die Anwendung des § 97a Abs. 3 UrhG unbillig wäre. Diese Auffassung teilen wir nicht!
Bereits aus Abmahnungen anderer Kanzleien für andere Rechteinhaber ist diese Auffassung bekannt. Wenngleich in diesen Abmahnungen die Ansicht vertreten wird, dass die Ansetzung eines Streitwertes von 1.000,00€ im Hinblick auf den neuen § 97a Abs. 2 S.4 UrhG als unbillig anzusehen sei, wird dort jedoch die „Bereitschaft“ zur Ansetzung eines Streitwertes in Höhe von 1.000,00€ signalisiert.
Achtung!
Bei dem abgemahnten Filmwerk handelt es sich um eine bekannte TV Serie, die mittlerweile auch in deutscher Sprache ausgestrahlt wird. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich der weiteren ebenfalls urheberrechtlich geschützten Folgen der Staffel. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Aktuelles:
Weiteres wegweisendes Urteil: Eltern haften nicht für Filesharingaktivitäten ihrer volljährigen Kinder (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az I ZR 169/12 – BearShare)
In seiner aktuellen Entscheidung vom 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 – BearShare) eine Störerhaftung der Eltern für Handlungen der volljährigen Kinder ebenfalls abgelehnt. In der veröffentlichten Pressemitteilung 5/14 vom 08.012014 heißt es:
„Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
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- Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
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- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
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Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Neue Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vom 20.12.2013 an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf German Top 100 vom 11.03.2013
Unserer Kanzlei liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vom 20.12.2013 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Abgemahnt wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk “Passenger – Let Her Go”, an dem die Embassy of Music GmbH die Rechte innehat.
Wichtig!
Bei der hier angeführten Datei („German Top 100 Single Chart Container vom 11.03.2013“) handelt es sich um einen Chartcontainer, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden. Es besteht daher durchaus die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber.
Um die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten wird, besteht die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen.
Zusätzlich zur der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 288,43 € gefordert.
Entsprechend der neuen Gesetzeslage enthält dieser Betrag lediglich Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.000,00€, mithin einem Betrag von 124,00€.
Darüber hinaus wird ein pauschaler Lizenzschadensersatz in Höhe von 150,00€ geltend gemacht.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
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Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „Kokowääh 2“ vom 29.11.2013
In der 51. Kalenderwoche wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Kokowääh 2“, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat, zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Aufgrund des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem oben genannten Filmwerk, wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 € gefordert.
Wichtig!
Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden!
Die nun vorliegende Abmahnung enthält darüber hinaus eine Kostenforderung in Höhe von 815,00€.
In diesem Betrag enthalten ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 600,00€.
Darüber hinaus enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€, wobei entsprechend der neuen Gesetzlage für den Unterlassungsanspruch ein Gegenstandswert von 1.000,00€ angesetzt wird. Der darüber hinaus gehende Streitwert resultiert aus dem oben erwähnten Schadensersatz in Höhe von 600,00€.
Schadensersatz Höhe
Als Schadensersatz wir ein Betrag in Höhe von 600,00€ angesetzt. Dieser Betrag ist unserer Ansicht nach als überhöht zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass entsprechend niedrigere Streitwerte von Teilen der Rechtsprechung als angemessen angesehen werden.
Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.
Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist jedenfalls ein schlechter Rat!
So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
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- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
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Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Serienfilmwerk: „Homeland- Staffel 3- Folge 4“ vom 27.11.2013
Unserer Kanzlei wurde am Montag, den 02.12.2013 eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH zur rechtlichen Überprüfung übergeben.
Wichtig!
Bleiben Sie nicht untätig! Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist ein schlechter Rat!
Insoweit sind unserer Kanzlei bereits einige Fälle bekannt geworden, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.
Achtung!
Bei dem hier abgemahnten Filmwerk handelt es sich um eine bekannte TV Serie. Da es sich um ein Serienfilmwerk handelt, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich der weiteren ebenfalls urheberrechtlich geschützten Folgen der Staffel. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden. Lassen Sie sich hierzu von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Denn diese kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden, wodurch Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden!
Zahlung einer Kostenforderung in Höhe von 519,50€?
Ob die Kostenforderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, hängt von der Frage ab, ob der Vorwurf zutrifft. Eine sehr oft vorkommende Konstellation ist die Haftung von Eltern für Filesharingaktivitäten Ihrer Kinder. Der BGH hat mit Urteil vom 15.12.2012 nun höchstrichterlich entschieden, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren müssen, eine Überwachung ohne konkreten Anlass jedoch nicht gefordert werden kann (Urteil vom 15. November 2012 – Az.: I ZR 74/12). Diese Entscheidung ist unserer Auffassung als ein weiterer Meilenstein zu werten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
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Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Zooland Music GmbH an dem Musikwerk: „Komodo (Hard Nights) (Interpret: R.I.O. Feat. U-Jean)“ vom 21.11.2013 auf Kontor Top oft he Clubs Vol. 60
In der 48. Kalenderwoche wurde uns eine neue Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights an dem Musikwerk „Komodo (Hard Nights) (Interpret: R.I.O. Feat. U-Jean)“ an dem die Zooland Music GmbH die Rechte innehat, zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Aufgrund des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem oben genannten Musikwerk, wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.
Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten
Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen zum Streitwert für den Unterlassungsanspruch. Wenngleich in der Abmahnung die Auffassung vertreten wird, dass die Ansetzung eines Streitwertes von 1.000,00€ im Hinblick auf den neuen § 97a Abs. 2 S.4 UrhG als unbillig anzusehen sei, wird die „Bereitschaft“ zur Ansetzung eines Streitwertes in Höhe von 1.000,00€ signalisiert. Grundsätzlich wird jedoch die Ansicht vertreten, dass die Rechtsverletzung an einer Datei, die mehrere Musikwerke enthält als überdurchschnittlicher Urheberrechtsverstoß gewertet werden müsse.
Die Argumentation hinkt unserer Auffassung nach jedoch bereits an dem Punkt, an dem Bezug auf die hier vermeintlich angebotene Musiksamplerdatei genommen wird. Denn die hier geltend gemachte Verletzung der Verwertungs- und Nutzungsrechte bezieht sich lediglich auf ein Musikwerk aus dieser Datei.
Schadensersatz Höhe
Als Schadensersatz wir ein Betrag in Höhe von vergleichsweise 450,00€ angesetzt. Dieser Betrag ist unserer Ansicht nach als überhöht zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass entsprechend niedrigere Streitwerte von Teilen der Rechtsprechung als angemessen angesehen werden.
Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.
Kontor Top oft he Clubs Vol. 60:
Der Titel befindet sich auf einer Musiksampler, der weitere Titel enthält. Da sich in der Datei weitere urheberrechtlich geschützte Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen durch die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Auch erhalten Sie erste Verhaltenstipps zum Umgang mit Abmahnungen in unserem neuen Videoblog
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