Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


22Sep/110

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Emi Music Germany GmbH & Co KG an dem Titel„ Where them girls at“ des Künstlers „David Guetta“ auf „German Top 100 Single Chart Container vom 25.07.2011“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Emi Music Germany GmbH & Co KG

Abgemahntes Werk: Einzeltitel „Where them girls at“

Musiksampler/Chartcontainer: German Top 100 Chart Container vom 25.07.2011; Gefahr von Folgeabmahnungen gegeben

Geforderter Betrag: 450, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier

21Sep/110

Aktuelle Abmahnung vom 16.09.2011 der Kanzlei Schalast und Partner im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien an dem Titel „Girls just want to have fun“ von Cassey Doreen“ auf „Dream Dance 59“

 Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiProtect

Abgemahntes Werk: Einzeltitel ” Girls just want to have fun“ von Cassey Doreen

Musiksampler: Dream Dance 59; Gefahr von Folgeabmahnungen gegeben

Geforderter Betrag: 480, 00 €

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20Sep/110

Aktuelle Abmahnung vom 19.09.2011 der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der GSDR GmbH an dem Titel„ Bon, Bon“ des Künstlers „Pitbull“ auf „The Dome Summer 2011“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: GSDR GmbH

Abgemahntes Werk: Einzeltitel ”Bon Bon“ von Pitbull

Musiksampler: The Dome Summer 2011; Gefahr von Folgeabmahnungen gegeben

Geforderter Betrag: 450, 00 €

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19Sep/111

Hilfe bei aktueller Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH (German Top 100 Single Charts)

copyright  lagom - fotolia.comSeit einigen Wochen mahnt die DigiRights Administration GmbH nunmehr auch durch einen weiteren Rechtsanwalt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab.

Die DigiRights Administration GmbH ließ in diesem Jahr – soweit ersichtlich und hier bekannt – hauptsächlich durch die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner abmahnen.

Den Adressaten der Abmahnung wird jedoch auch in der uns vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte folgende Lieder zum Download angeboten zu haben:

Israel Kamakawiwo`ole – Over the rainbow

Die Atzen mit Nena – Strobo Pop

Martin Solveig & Dragonette – Hello

Martin Solveig feat. Kele – Ready 2 Go

Scooter – Friends Turbo

Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)

DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna – Welcome to St. Tropez

Das Besondere an der Abmahnung ist sicherlich die Höhe des geforderten Schadensersatzbetrages, der nach derzeitiger Kenntnis ein absolutes Novum darstellt. So wird von dem Anschlussinhaber für den vorgeworfenen Verstoß ein Betrag in Höhe von 1800, 00 € gefordert.

Ob dieser Betrag angemessen ist, darf erheblich bezweifelt werden.

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist ein Single Chart Container mit dem Titel  „German Top 100 Single Charts“.

Eine Überprüfung dieses Chartcontainers hat insoweit ergeben, dass sich in diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher Folgeabmahnungen.

Lassen Sie sich diesbezüglich beraten uns sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt direkt darauf an. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Geben Sie darüber hinaus nicht die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ab. Diese ist nachteilig und stellt nach unserer Ansicht ein Schuldanerkenntnis dar. Diese muss dringend modifiziert werden.

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Alleine in diesem Jahr schauen wir bereits auf hunderte von bearbeiteten Filesharingabmahnungen zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester und fairer Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Wir vertreten bundesweit

 Foto: Computerkriminalität copyright lagom -fotolia.com

19Sep/110

Abmahnung von Kornmeier & Partner: „Pitbull – Bon Bon“ GSDR GmbH (Bravo Hits Vol. 73)

Eine weitere Abmahnung der GSDR GmbH wurde uns in dieser Woche vorgelegt. Diese ist datiert vom 09.09.2011. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Lied „Bon Bon“ des Künstlers „Pitbull“.

Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

 

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen  ein Vergleichsbetrag durch die Frankfurter Kanzlei in Höhe von 450,00 € gefordert.

 

Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer festen rechtlichen Überzeugung  muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.

 

In § 97 a II UrhG heißt es:

 

„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“

 

Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.

 

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist der Musiksampler Bravo Hits Vol. 73

 

Eine Überprüfung dieses Samplers hat insoweit ergeben, dass sich auf diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher Folgeabmahnungen.

 

 

Lassen Sie sich diesbezüglich beraten und sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt direkt darauf an. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

 

 

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!

 

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder  auch ganz abgewehrt werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts

können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen bereits in diesem Jahr auf hunderte bearbeitete Fälle zurück.

Auch taktische Überlegungen sind bei der erfolgreichen Verteidigung gegen Abmahnungen von wichtiger Bedeutung.


Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

              

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de


In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

Bild: Fragezeichen copyright copyright Pixel - Fotolia.com

18Sep/110

Erneute Abmahnungen der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Celebrate Records GmbH an dem Musiktitel „Rockstroh-Wolke 7“ als Bestandteil der German Top 30 Party Schlager Charts vom 25.07.2011

Uns wurde eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Firma Celebrate Records GmbH datiert vom 09.09.2011 aus Stollberg vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Titel „Rockstroh – Wolke 7“.

Wie immer, wird dem Adressaten der Abmahnungen vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte vorgenanntes Lied angeboten zu haben.

Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung wird vom Anschlussinhaber ein pauschaler Abgeltungsbetrag i. H. v. 450, 00 € verlangt.

Viele Mandanten stellen sich die Frage, warum Ihnen vorgeworfen wird, Lieder zum Download angeboten zu haben. Dies liegt in der Eigenart der Tauschbörsen, was viele tatsächliche Nutzer nicht wissen. So werden gleichzeitig mit dem Download entsprechende Lieder auch anderen Nutzern der Tauschbörse angeboten. Genau an dieser Stelle liegt der urheberrechtliche Vorwurf und der den Adressaten vorgeworfene Verstoß gegen § 19 a UrhG, wonach es nur dem Rechteinhaber (oder demjenigen, dem die Rechte übertragen wurden) erlaubt ist, die streitgegenständliche Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Doch wie soll man nur auf eine solche Abmahnung reagieren? Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!

Wichtig ist, dass man die Abmahnung nicht als reine „Abzocke“ oder gar als „Betrug“ ansieht und sich nicht weiter darum kümmert. Die Abmahnungen der Kanzlei Fareds müssen durchaus ernst genommen und entsprechend bearbeitet werden, was eine Auseinandersetzung mit dem vorgeworfenen Verstoß unabdingbar macht.

Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:

1.     Fristen notieren und einhalten

2.     Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

3.     Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

4.     Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten

5.     Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

6.     Ruhig bleiben

Der in dieser Abmahnung streitgegenständliche Titel ist Bestandteil eines Chart Containers. Hierbei handelt es sich um die German Top 30 Party Schlager Charts vom 25.07.2011

Sprechen Sie daher insbesondere die Problematik von Folgeabmahnungen an. Gerade bei Chartcontainern, die regelmäßig aus bis zu 100 Liedern bestehen, muss man sich
vergegenwärtigen, dass diesbezüglich Folgeabmahnungen durch andere Kanzleien drohen könnten.

Die Erfahrung zeigt, dass dies auch regelmäßig geschieht, so dass es angezeigt sein kann, mit sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen zu arbeiten.

Dies ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalles und sollte mit Ihrem beratenden Anwalt genau abgesprochen und erörtert werden.

Jedoch zeigt die Erfahrung aus mehreren hundert bearbeiteten Filesharingfällen alleine in diesem Jahr, dass die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen bei der Gefahr von Folgeabmahnungen eine sichere und kostengünstigere Variante für den Mandanten darstellt. Dies gilt umso mehr, soweit der Anschlussinhaber, wie häufig, den ihm vorgeworfenen Verstoß nicht selbst begangen hat.

Im Übrigen können die geltend gemachten Beträge regelmäßig nicht unerheblich reduziert oder ganz abgewehrt werden.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

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