Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


10Okt/110

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt/Fiedler/Zerbe im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi an dem Musikwerk „Vergiss mich“ auf „German Top 100 Single Charts“ vom 30.05.2011

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Herr Mohamed Ferchichi „alias Bushido“

Abgemahntes Werk: Vergiss mich

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

Geforderter Betrag: 400, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt/Fiedler/Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier

6Okt/110

Aktuelle Abmahnung des Rechtsanwaltes Sebastian an einem Lied im Auftrag der DigiRights Administration GmbH auf dem Musiksampler „Germany Next Top Model“ Forderung für die Urheberrechtsverletzung an dem Lied „Hello“: 680, 00 € !“

Wie bereits berichtet, mahnt die DigiRights Administration GmbH nunmehr auch durch Rechtsanwalt Sebastian Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab.

Gegenstand der uns bisher vorgelegten Abmahnungen waren gerügte Verstöße an mehreren Liedern. Gefordert wurde hierbei bereits ein immenser Abgeltungsbetrag in Höhe von 1800, 00 €

Nun wurde uns im Rahmen einer Beratung eine Abmahnung vorgelegt, in der die Kanzlei im Auftrag der DigiRights nur ein Lied abmahnt. Gegenstand der Abmahnung war hierbei der Song „Hello“ von Martin Solveig & Dragonette.

Neben der Abgabe der obligatorischen Unterlassungserklärung wird durch die Kanzlei ein Betrag in Höhe von 680, 00 € gefordert. Dies erscheint für eine vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an einem Lied immens viel und stellt derzeit wohl die höchste Forderung dar, die im Rahmen einer urheberrechtlichen Abmahnung durch eine abmahnende Kanzlei bei dem vermeintlichen Upload eines Liedes verlangt wird.

So bewegten sich die geforderten Beträge durch die einschlägigen Kanzleien bei Verletzungen an einem Lied zwischen 180, 00 € bis 450, 00 €.

Der Betrag erscheint unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung nach unserer Ansicht als vor Gericht nur schwer durchsetzbar. Es dürfte daher bereits aus diesem Grund ein nicht unerheblicher Verhandlungsspielraum bestehen.

Auch wir haben bereits gute Ergebnisse im Rahmen von geführten Verhandlungen für unsere Mandanten erreichen können.

Zahlen Sie daher diesen Betrag keinesfalls vorschnell, sondern lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen unbedingt beraten.

Der Titel befindet im Übrigen auf einem Musiksampler. Eine Recherche hat ergeben, dass sich mindestens ein weiterer Titel auf dem Sampler befindet, an dem die DigiRights Administration GmbH entsprechende Rechte hält.

Aus diesem Grund kann nur davon abgeraten werden, die ebenfalls anliegende Unterlassungserklärung in der vorliegenden Form zu unterzeichnen. Diese bezieht lediglich auf den oben genannten Titel, so dass Folgeabmahnungen nicht auszuschließen sind. Darüber hinaus stünde die Abgabe der Erklärung einem Schuldeingeständnis gleich. Diese bedarf daher einer erheblichen Modifizierung, um sich keine Rechte in der Verteidigung unnötig abzuschneiden.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Alleine in diesem Jahr schauen wir bereits auf hunderte von bearbeiteten Filesharing - Abmahnungen zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail, Post oder Fax zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester und fairer Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Wir vertreten bundesweit

6Okt/110

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds im Auftrag der Celebrate Records GmbH an dem Musikwerk Rockstroh – Wolke 7 auf „Blockbusters dj-Hitparade“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Celebrate Records GmbH

Abgemahntes Werk: Rockstroh – Wolke 7

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich auf Musiksampler

Geforderter Betrag: 450, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier

1Okt/110

Abmahnung der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ auf dem Musiksampler Bravo Hits Vol. 73

 

Mir wurde eine weitere Abmahnung der Firma DigiRights Administration vorgelegt, die durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ abmahnen lässt.

Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

Das Lied wird ebenfalls durch die Kanzlei Fareds im Auftrag des Geto Gold Musikverlages abgemahnt.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen  ein Vergleichsbetrag durch die Karlsruher Kanzlei in Höhe von 390,00 € gefordert.

Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung  muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.

In § 97 a II UrhG heißt es:

 

„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“

 

Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist der Musiksampler Bravo Hits Vol. 73, der in der Vergangenheit bereits gehäuft Gegenstand von Abmahnungen verschiedener Rechteinhaber und Kanzleien gewesen ist. Es drohen daher Folgeabmahnungen.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder  auch ganz abgewehrt werden.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Auch am Wochenende können Sie mich unter folgender Handynummer erreichen: 01773267206

Wir vertreten bundesweit

1Okt/110

Weitere Abmahnung der Kanzlei Schalast und Partner im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH an dem Musiktitel „Groove Coverage – Angeline auf einem German Top 100 Chart Container vom 22.08.2011

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiProtect

Abgemahntes Werk: Groove Coverage - Angeline

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer

Geforderter Betrag: 480, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfurt erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier

1Okt/110

Weitere Abmahnung der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH an neun Musiktiteln auf einem German Top 100 Chart Container

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Universal Music GmbH

Abgemahnte Werke: Mehrere Einzeltitel: u.a. Lady Gaga – Born this way; Andreas Bourani – Nur in meinem Kopf; Cascada – San Francisco

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer

Geforderter Betrag: 1200, 00 €

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27Sep/110

Weitere Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an sieben Musiktiteln auf einem German Top 100 Chart Container

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahntee Werk: Mehrere Einzeltitel: Over the rainbow, Strobo Pop, Hello, Ready 2 Go, Beautiful People, Danza Kuduro, Welcome to St. Tropez

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer

Geforderter Betrag: 1800, 00 €

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung erhalten Sie auch in unserem Artikel vom 19.09.2011

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier oder auf unserer Kanzlei-Homepage

26Sep/110

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 23.09.2011 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a. an dem Musiktitel„ Berlin City Girl“ der Künstlergruppe „Culcha Candela“ auf einem German Top 100 Chart Container vom 25.07.2011

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Hanno Graf und weitere

Abgemahntes Werk: Einzeltitel: „Berlin City Girl“ der Künstlergruppe Culcha Candela

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer vom 25.07.2011

Geforderter Betrag: 400, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhadrt, Fiedler, Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier

23Sep/110

Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag von Marco Burmester an dem Titel House Rockerz – Herzrasen auf Apres Ski Hits 2011

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag von Marco Burmester vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel House Rockerz – Herzrasen auf dem Musiksampler Apres Ski Hits 2011.

Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 350, 00 €.

Der abgemahnte Titel befindet sich auf einem Musiksampler, so dass mit Folgeabmahnungen gerechnet werden muss. Eine Überprüfung hat insoweit ergeben, dass sich auf der CD Apres Ski Hits 2011 auch weitere Titel befinden, die von namhaften Rechteinhabern derzeit abgemahnt werden.

Der Titel wurde bereits in der Vergangenheit durch die Kanzlei Fareds im Auftrag der Herrschaften Caroline von Brünken, Albert Gottschewski und Harald Bauhofer abgemahnt. Dies verwundert viele Mandanten verbunden mit der Frage, ob dies rechtsmäßig ist.

Die Antwort hierauf lautet eindeutig ja. So stehen an einem Musiktitel regelmäßig mehreren Rechteinhabern Urheberrechte zu. So können beispielsweise die Tonträgerhersteller als auch die Künstler selber Verletzungen durch ein Angebot des Musikwerkes in Tauschbörsen rügen. Hieraus folgt also tatsächlich, dass ein derselbe Anschlussinhaber mehrere Abmahnungen für den gleichen Verstoß durch mehrere Rechteinhaber erhalten kann.

Wie sollte auf eine solche Abmahnung reagiert werden?

Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!

Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben
  • Die Abmahnung darf jedoch keinesfalls ignoriert werden

Verteidigungsmöglichkeiten

Es sollte zunächst versucht werden zu eruieren, inwieweit der  vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Hierbei werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Auch wenn der Verstoß vollumfänglich zutreffen sollte, muss geprüft werden, ob insbesondere die geltend Schadensersatzbeträge der Höhe nach berechtigt sind. Diesbezüglich sind  in den letzten Monaten einige Entscheidungen in der Rechtsprechung ergangen, die eine Reduzierung oft nahe legen, da beispielsweise in vielen Fällen der sog. Lizenzschadensersatz vom Anschlussinhaber gerade nicht gefordert werden kann, wenn dieser die ihm vorgeworfene Handlung nicht selber begangen hat.

 

Soweit auch Sie Betroffener einer Abmahnung sind, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Wir verteidigen zu einem festen und fairen Pauschalpreis.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen und am Wochenende können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

 

22Sep/110

Abmahnung der Kanzlei Rasch im Auftrag der Emi Music Germany GmbH & Co KG an dem Musikalbum„ SchwarzWeiss“ des Künstlers „Samy Deluxe“ “

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Emi Music Germany GmbH & Co KG

Abgemahntes Werk: Musikalbum

Geforderter Betrag: 1200, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier


Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.