Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sebastian vom 24.01.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Lucenzo & Don Omar-Danza Kuduro“ auf German Top 100 Single Charts vom 03.10.2011
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „Lucenzo & Don Omar-Danza Kuduro“
Geforderter Betrag: 680, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben;
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Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 27.01.2012 im Auftrag von Herrn Christian Königseder an dem Musikwerk „Glasperlenspiel – Echt“ auf Bravo Hits Vol. 75
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Christian Königseder
Abgemahntes Werk: „Glasperlenspiel“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben;
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Infopichtures GmbH an dem Filmwerk: „Straight from the Hood“ vom 25.01.2012
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Infopictures GmbH an dem Filmwerk „Straight from the hood“ vom 25.01.2011 vor.
Neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 910, 00 € gefordert.
Die anliegende Unterlassungserklärung sollte in der anliegenden Form nicht abgegeben werden. Zum einen würde in diesem Fall ein Schuldeingeständnis generiert. Anderseits drohen im Fall einer Zuwiderhandlung aufgrund einer bestimmten gewählten Formulierung erhöhte Vertragsstrafen.
Sind auch Sie durch die vorgenannte Kanzlei abgemahnt worden, sollte folgendes beachtet werden:
- Geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht in anliegender Form ab, diese enthält ein Schuldeingeständnis, so dass Sie sich bei Abgabe in dieser Form nicht mehr gegen den Vorwurf verteidigen können
- Die Unterlassungserklärung sollte modifiziert, d. h. durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt möglicherweise abgeändert abgegeben werden.
- Beachten Sie die in der Abmahnung genannten Fristen
- Bleiben Sie auf gar keinen Fall untätig
- Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zur Gegenseite auf
- Lassen Sie sich rechtlich beraten, und entwerfen Sie eine vernünftige Strategie zur Verteidigung mit Ihrem beratenden Anwalt
- Sprechen Sie mit Ihren Anwalt über die Möglichkeit von Folgeabmahnungen
- Die geltenden gemachten Kosten können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.
Noch etwas zum Schluss:
Die vorgenannten Hinweise sind keine allgemeinen Platitüden, sondern sind für den erfolgreichen Fortgang der Verteidigung von entscheidender Bedeutung.
Da wir in den letzten Wochen häufig Mandanten beraten haben, welche bereits selber zunächst Kontakt zum Abmahner aufgenommen haben, soll vor diesem Punkt nochmals dringend gewarnt werden.
So wird in diesem Fall oft zu viel zugestanden, so dass es teilweise bereits zu Vergleichsabschlüssen kommt, die sodann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Seien Sie sich dem Umstand bewusst, dass es sich hierbei um ein Massengeschäft handelt und „Ihre Abmahnung“ nur eine unter Tausenden ist.
So wird es Ihnen auf keinen Fall gelingen, den Abmahner davon zu überzeugen, von seiner Forderung abzurücken. Überlassen Sie solche Verhandlungen daher unbedingt Ihrem Rechtsbeistand.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per Fax oder E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 13.01.2012 im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH an dem Musikwerk „Anders/Fahrenkrog-Gigolo“ auf Schlager 2011 – Die Hits des Jahres (2011)
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Fort Knox Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: Anders/Fahrenkrog-Gigolo
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben
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Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner vom 11.01.2012 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 7“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: The Walking Dead – Staffel 2 Folge 7
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe vom 20.01.2012 im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido an dem Musikwerk „23 Erwachsen sein (Bushido&Sido feat. Maffay)“ auf der German Top 100 Single Charts vom 09.01.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Anis Mohamed Ferchichi
Abgemahntes Werk: „23 Erwachsen sein (Bushido&Sido feat. Maffay)“
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
Folgeabmahngefahr: aufgrund des Chartcontainers gegeben
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhartd Fiedler Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 20.01.2012 im Auftrag der Emi Music Germany GmbH an dem Musikwerk „Titanium“ von David Guetta/ Top 100 bzw. ODC Charts vom 26.12.2011
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Emi Music Germany GmbH
Abgemahntes Werk: „David Guetta - Titanium“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: aufgrund des Chartcontainers gegeben
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Viele aktuelle Abmahnungen der We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Zooland Music GmbH an den Titeln „Turn this Club around“ von „R.I.O. Feat. U-Jean“ sowie „San Fransisco“ von Cascada auf diversen Musiksamplern.
Uns wurden gestern und heute auffällig viele Abmahnungen der Zooland Music GmbH ausgesprochen durch die Kanzlei „We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ aus Frankfurt vorgelegt.
In diesen Abmahnungen werden die Adressaten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages i. H. v. 450, 00 aufgefordert.
Da die beiden Titel sich auf verschiedenen Musiksamplern befinden, droht auch die Gefahr von Folgeabmahnungen. Dies gilt besonders für den Titel „Turn this Club around“, der ebenfalls durch die DigiRights Administration GmbH über die Kanzlei Sebastian abgemahnt wird.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
U+C mahnt weiter ab: Aktuelle Abmahnung der Kanzlei U+C vom 04.01.2012 im Auftrag der MJP Medien an dem Pornofilmwerk „Deutschlands F….test“ Forderung: 650, 00 €
Uns wurde eine weitere Abmahnung der Kanzlei U+C vorgelegt. Diese mahnt im Auftrag der MJP Medien anscheinend seit kurzem wieder Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmwerken ab.
Dies erstaunt, da die Kanzlei U+C im Dezember von sich Aufsehen gemacht hat, da sie einen sehr ungewöhnlichen Weg im Bereich des Filesharings zu gehen schien. So wurde auf der Internetseite der Kanzlei U+C davon berichtet, dass im Rahmen einer Auktion Forderungen in Höhe von 90.000.000 € versteigert werden. Hierbei dürfte es sich hauptsächlich um Forderungen aus dem Bereich Filesharing gehandelt haben.
Gegenstand der uns am 06.01.2012 vorgelegten Abmahnung ist der Film „Deutschlands F…..test“
Gefordert werden wie immer die obligatorischen 650, 00 € sowie die Abgabe der Unterlassungserklärung.
Erstaunlich ist ferner, dass der Verstoß bereits über ein Jahr zurückliegen soll. So wird unserem Mandanten vorgeworfen, den streitgegenständlichen Titel am 14.12.2010 angeboten zu haben.
Wie sollte auf eine solche Abmahnung reagiert werden?
Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!
Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Die vorgenannten Hinweise sind keine allgemeinen Platitüden, sondern sind für den erfolgreichen Fortgang der Verteidigung von entscheidender Bedeutung.
Da wir in den letzten Wochen häufig Mandanten beraten haben, welche bereits selber zunächst Kontakt zum Abmahner aufgenommen haben, soll vor diesem Punkt nochmals dringend gewarnt werden.
So wird in diesem Fall oft zu viel zugestanden, so dass es teilweise bereits zu Vergleichsabschlüssen kommt, die sodann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Seien Sie sich dem Umstand bewusst, dass es sich hierbei um ein Massengeschäft handelt und „Ihre Abmahnung“ nur eine unter Tausenden ist. So wird es Ihnen auf keinen Fall gelingen, den Abmahner davon zu überzeugen, von seiner Forderung abzurücken. Überlassen Sie solche Verhandlungen daher unbedingt Ihrem Rechtsbeistand.
Verteidigungsmöglichkeiten
Es sollte zunächst versucht werden zu eruieren, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Gerade bei Abmahnungen der Kanzlei U+C bestehen besonders häufig Zweifel, ob der Verstoß tatsächlich so erfolgte wie abgemahnt. So beobachten wir, dass uns Mandanten gerade bei Abmahnungen von U+C berichten, dass der Verstoß vollumfänglich ausgeschlossen werden kann.
Ferner werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Auch wenn der Verstoß vollumfänglich zutreffen sollte, muss geprüft werden, ob insbesondere die geltend Schadensersatzbeträge der Höhe nach berechtigt sind. Diesbezüglich sind in den letzten Monaten einige Entscheidungen in der Rechtsprechung ergangen, die eine Reduzierung oft nahe legen, da beispielsweise in vielen Fällen der sog. Lizenzschadensersatz vom Anschlussinhaber gerade nicht gefordert werden kann, wenn dieser die ihm vorgeworfene Handlung nicht selber begangen hat.
Kann ich die Abmahnung nicht einfach ignorieren, da die Kanzleien Ihre Forderungen ja nicht gerichtlich geltend machen?
Dies kann ein gefährlicher Trugschluss sein, wie eine aktuelle Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 16.11.2011 zeigt. So sind derzeit alleine beim AG München 1400 Verfahren wegen illegalem Filesharings anhängig, Tendenz wohl steigend. Dies bestätigt eine bereits seit längeren bestehende Vermutung, wonach die Musikindustrie die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen weiter verschärft. Wie dies bei der Kanzlei U+C aussieht, ist aufgrund der unsicheren Situation derzeit schwer zu sagen.
So genügt regelmäßig auch nicht die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, verbunden mit dem oft zu lesenden Tipp, dass sich die Sache dann schon erledigen wird.
Vergessen wird keiner, auch wenn es häufig ein wenig dauert, bis eine entsprechende Reaktion erfolgt.
Fälle solcher Art sind mir nicht bekannt.
Wichtig im Bereich der Verteidigung ist zu wissen, wie die einzelnen Kanzleien grundsätzlich reagieren. Nur so kann für Sie die kostengünstigste Lösung gefunden werden, worauf es letztendlich wohl auch ankommt.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 30.12.2011 im Auftrag der Emi Music Germany GmbH an dem Musikwerk „Titanium“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Emi Music Germany GmbH
Abgemahntes Werk: „David Guetta - Titanium“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: Abmahnung nicht zu entnehmen
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.