Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Aktuelle Abmahnung der Waldorf Frommer vom 16.03.2012 im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH an dem Filmwerk „New kids Turbo“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
Abgemahntes Werk: „New Kids Turbo“
Geforderter Betrag: 956, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vom 12.03.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Scooter – David Doesn t Eat“ auf einem Musiksampler
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „Scooter – David Doesn t Eat“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: eingeschränkt gegeben
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Abmahnung der RGF Production Limited vom 02.03.2012 wegen der vermeintlichen illegalen öffentlichen Zugänglichmachung des Erotikfilmwerks „Private Anal Teens 2011 in 3D“ durch die Kanzlei Munderloh
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung
Rechteinhaber: RGF Production Limited
Abgemahntes Werk: „Private Anal Teens 2011 in 3D“
Geforderter Betrag: 780, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Munderloh aus Oldenburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vom 07.03.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“ auf „German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 09.03.2012 im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi an dem Musikwerk „23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein“ auf German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Herr Anis Mohamed Ferchichi
Abgemahntes Werk: „23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein“
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 09.03.2012 im Auftrag der Planet Punk Music GbR an dem Musikwerk „G & G feat. Jonny Rose & Chris Reeder – All Falls Down“ auf Future Trance Vol. 59
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Planet Punk Music GbR
Abgemahntes Werk: G & G feat. Jonny Rose & Chris Reeder – All Falls Down
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
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Abmahnung der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner vom 07.03.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“ auf German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012
Mir wurde eine weitere Abmahnung der Firma DigiRights Administration vorgelegt, die durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen Urheberrechtsverletzungen an dem neuen Musiktitel „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“ abmahnen lässt.
Der Titel befindet sich derzeit auf Platz 1 der Deutschen Single Charts. Als ich persönlich den Titel vor einigen Wochen das erste Mal im Radio hörte, hatte ich bereits mit entsprechenden Abmahnungen gerechnet, die mir vorgelegt werden. Auch vermute ich, dass die oben genannte Abmahnung nicht die einzige bleiben wird, da der Titel sicherlich ein hohes „Hitpotential“ besitzt.
Nun jedoch zu den juristischen Einzelheiten:
Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.
Neben der Kanzlei Denecke von Haxthausen mahnt auch die Kanzlei Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken ab.
Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen ein Vergleichsbetrag durch die Berliner Kanzlei in Höhe von 450,00 € gefordert. So hat auch die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner den geforderten pauschalen Abgeltungsbetrag bereits seit einigen Wochen in Ihren Abmahnungen erhöht. So wurden bis vor einigen Wochen lediglich 390, 00 € in den Abmahnschreiben gefordert.
Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.
In § 97 a II UrhG heißt es:
„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“
Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.
Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind die German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012. Da sich in diesem Chartcontainer auch weitere Lieder anderer Rechteinhaber befinden, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, drohen Folgeabmahnungen. Sie müssen regelmäßig jedoch nicht die Befürchtung haben, dass sie weitere 99 Abmahnungen erhalten. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften.
Da jedoch auch die DigiRights Administration GmbH weitere Rechte an Liedern in dem Chartcontainer hat, muss die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung so gefasst werden, dass zumindest weitere Abmahnungen der DigiRights ausgeschlossen werden können.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sebastian vom 02.03.2012 im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH an dem Filmwerk „New Kids Nitro“; Forderung: 1250, 00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: New Kids Nitro
Geforderter Betrag: 1250, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh im Auftrag der Firma RGF Productions Limited vom 02.03.2012 an erotischen Filmwerken
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh aus Oldenburg im Auftrag der RGF Productions Limited an dem Erotikfilmwerk „Geil Gierig xxx“ vor.
Die in diesem Fall abmahnende Kanzlei ist nach Meldungen im Internet bereits seit längerem bekannt dafür, Erotikfilmwerke für die RGF Productions Limuted abzumahnen.
Neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 780, 00 € gefordert.
Die anliegende Unterlassungserklärung sollte in der anliegenden Form nicht abgegeben werden. Zum einen würde in diesem Fall ein Schuldeingeständnis generiert. Die Unterlassungserklärung sollte daher nur in abgeänderter Form abgegeben werden.
Lassen Sie sich von der in dem Abmahnschreiben aufgebauten Drohkulisse nicht beeindrucken. So wird beispielsweise an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass durch den festgestellten Verstoß eine Straftat nach § 106 UrhG im Raum stünde und gleichzeitig auch der Straftatbestand der Verbreitung von pornografischen Schriften gegeben wäre. Dieser Vorwurf könnte nur gegen Sie erhoben werden, soweit der Anschlussinhaber selbst den Verstoß begangen hätte, was sodann dem Anschlussinhaber vollumfänglich zu beweisen wäre. Jedoch sollte auch aus diesem Grund fachkundiger Rat eingeholt werden, um alle möglichen rechtlichen Konsequenzen zu bedenken.
Sind auch Sie durch die vorgenannte Kanzlei abgemahnt worden, sollte folgendes beachtet werden:
- Geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht in anliegender Form ab, diese enthält ein Schuldeingeständnis, so dass Sie sich bei Abgabe in dieser Form nicht mehr gegen den Vorwurf verteidigen können
- Die Unterlassungserklärung sollte modifiziert, d. h. durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt möglicherweise abgeändert abgegeben werden.
- Beachten Sie die in der Abmahnung genannten Fristen
- Bleiben Sie auf gar keinen Fall untätig
- Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zur Gegenseite auf
- Lassen Sie sich rechtlich beraten, und entwerfen Sie eine vernünftige Strategie zur Verteidigung mit Ihrem beratenden Anwalt
- Sprechen Sie mit Ihren Anwalt über die Möglichkeit von Folgeabmahnungen
- Die geltenden gemachten Kosten können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.
Noch etwas zum Schluss:
Scheuen Sie auf gar keinen Fall, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch wenn es sich bei dem streitgegenständlichen Film um ein Pornofilmwerk handelt. Wir im Urheberrecht tätige Kollegen haben hiermit jeden Tag zu tun, und wissen damit umzugehen und begegnen der Problematik mit der nötigen Professionalität und Diskretion. So wird vermutet, dass insbesondere die „Sofortzahlerquote“ bei Abmahnfällen, die den Bereich Pornografie tangieren, sehr hoch ist. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de), Fax oder per Post zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vom 23.02.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“ auf „German Top 100 Single Jahrescharts 2011 “
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.