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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 14.05.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikwerken: „Klingande – Jubel“, „Martin Garrix – Animals“, „Family of the Year – Hero“, „Stromae – Papaoutai“ auf German Top 100 Single Charts vom 20.01.2014 Forderung: 1250,00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahnte Werke: „Klingande - Jubel“, „Martin Garrix - Animals“, „Family of the Year - Hero“, „Stromae - Papaoutai“
Geforderter Betrag: 1250, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Chartcontainers
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 30.04.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „The Hobbit: Smaugs Einöde“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „The Hobbit: Smaugs Einöde“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 02.05.2014 im Auftrag der Embassy of Music GmbH an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf „Bravo Hits 2013“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Embassy of Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Passenger – Let Her Go"
Geforderter Betrag: 293,71 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Musiksampler
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Chmiel Consulting vom 29.04.2014 an dem Musikwerk “What is Love“ des Interpreten Haddaway auf Best hits of 90! (by DJ Sergio & NNNB) 2014
Am 05.05.2014 erreichte uns eine Abmahnung Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Chmiel Consulting vom 29.04.2014, welche unserer Kanzlei zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.
Abgemahnt wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk ”What is Love“ des Künstlers Haddaway, an dem die Chmiel Consulting die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 2000,00 € gefordert.
Vorsicht!
Bei der hier angeführten Datei („Best hits of 90! (by DJ Dergio & NNNB) 2014“) handelt es sich um einen Musiksampler, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Unserer Auffassung nach entspricht die vorliegende Abmahnung nicht der neuen Gesetzeslage nach dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. So mangelt es bereits an folgenden Punkten
- Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
- Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
Insbesondere erschließt sich keines Falls die Herleitung des geforderten Betrages in Höhe von 2.000,00€. Bei genauerer Berechnung der angesetzten Beträge würde sich lediglich eine Kostenforderung in Höhe von 547,56€ ergeben. Wie sich die Differenz begründen lassen soll erscheint mehr als zweifelhaft.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 16.04.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Hangover 3“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „Hangover 3“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 07.04.2014 im Auftrag der Universum Film GmbH an dem Filmwerk „Riddick – Überleben ist seine Rache“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Abgemahntes Werk: „Riddick – Überleben ist seine Rache“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Filesharing Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe vom 26.03.2014 im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG an dem Filmwerk: „12 YEARS A SLAVE“ Forderung: 732,50€
Dem Adressaten der Abmahnung wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „12 YEARS A SLAVE“, an dem die Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG die Rechte innehat, vorgeworfen.
Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 732,50 € gefordert.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich zudem bereits zu Beginn eventuelle Einwendungen gegen den Vorwurf ab.
Lassen Sie die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen. Dieser sollte die Abmahnung insbesondere auf Ihre formelle Wirksamkeit hin überprüfen.
Unserer Auffassung nach ist insbesondere der angesetzte Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00€ als überhöht anzusehen.
Für den Fall, dass der Vorwurf nicht entkräftet werden kann, besteht erfahrungsgemäß die Möglichkeit mit der Gegenseite einen Vergleich zur Kostenreduzierung zu schließen. Ob der Vorwurf entkräftet werden kann, hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab:
Fallkonstellation:
Eltern haften nicht für Filesharingaktivitäten ihrer volljährigen Kinder!
In seiner Entscheidung vom 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 – BearShare) eine Störerhaftung der Eltern für Handlungen der volljährigen Kinder ebenfalls abgelehnt. In der veröffentlichten Pressemitteilung 5/14 vom 08.012014 heißt es:
„Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Filesharing Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage des Herrn Robert Diggs an dem Musikwerk „Drift“ als Bestandteil des Filmwerkes „Pacific Rim“.
Am 03.04.2014 erreichte unsere Kanzlei eine neue Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian. Der uns zur rechtlichen Überprüfung vorliegenden Abmahnung liegt folgender Inhalt zugrunde:
Dem Adressaten wird durch Vorhalt eines Ermittlungsergebnisses das öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes „Pacific Rim“ über eine Bittorrent Tauschbörse vorgeworfen. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00€ gefordert.
Wie in der jüngeren Vergangenheit schon häufig berichtet, ist hier jedoch nicht das Filmwerk Gegenstand, sondern ein innerhalb des Filmwerkes abgespieltes Musikwerk namens „Drift“.
Das Filmwerk enthält das Musikwerk „Drift“, an dem der Herr Robert Diggs die Rechte innehat.
Bereits vor einiger Zeit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem oben benannten Filmwerk berichtet.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf ab!
Kostenforderung:
Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!
Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.
Die Haftung von Anschlussinhabern im Rahmen von Wohngemeinschaften für Filesharingaktivitäten Ihrer Mitbewohner war beispielsweise Gegenstand einer Entscheidung des Landgerichts Köln. Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Neuerliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 28.03.2014 bezüglich des Musikwerkes „Martin Solveig – Hey Now“ innerhalb des Filmwerkes „Fack ju Göhte“
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Ermittlungsergebnis präsentiert, das ein öffentliches Zugänglichmachen des Filmwerkes „Fack ju Göhte“ über eine Bittorrent Tauschbörse dokumentieren soll. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00€ gefordert.
Bei dem Filmwerk handelt es sich um den bekannten deutschsprachigen Kinohit des letzten Jahres..
Das Filmwerk enthält das Musikwerk „Martin Solveig – Hey Now“, deren Rechteinhaberin die DigiRights Administration GmbH ist.
Bereits vor einiger Zeit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem oben benannten Filmwerk berichtet.
Verteidigung:
Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!
Auffällig sind insbesondere die angeführten Kosten für das Auskunftsverfahren. Aus diversen Akteinsichtsgesuchen ist uns bekannt, dass sich die Kosten runtergerechnet auf den einzelnen Abgemahnten im Cent- Bereich bewegen.
Sollte nach einer Einzelfallprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt der Vorwurf nicht entkräftet werden können, ist zumindest eine Kostenreduzierung im Wege eines Vergleiches anzustreben.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 25.03.2014 im Auftrag der Embassy of Music GmbH an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf „German Top 100 Single Charts vom 20.01.2014“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Embassy of Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Passenger – Let Her Go
Geforderter Betrag: 292,15 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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