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Abmahnung Waldorf Frommer vom 14.07.2014 an dem Filmwerk „Der Hobbit: Smaugs Einöde (Film)“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „Der Hobbit: Smaugs Einöde (Film)“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Im ersten Schritt muss zunächst überprüft werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß in der Sache zutrifft. Dies kann jedoch nur dann sicher beurteilt werden, soweit der beratende Rechtsanwalt die Rechtsprechung im Bereich des Filesharing genau kennt und auf diese Materie spezialisiert ist.
Als Vorabtipp gilt es, auf jeden Fall die Ruhe zu bewahren, jedoch hierbei nicht untätig zu sein. Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Track by Track Records UG an dem Musikwerk: „Michael Mind Project – Show Me Love“ vom 11.07.2014 auf Kontor Top of the Clubs Vol. 62
Das Musikwerk soll, als Bestandteil der Datei namens „Kontor Top of the Clubs Vol. 62“, über eine Internettauschbörse anderen Nutzern angeboten worden sein.
Zusätzlich zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 389,50 € gefordert. Dieser setzt sich aus Rechtsanwaltskosten sowie einem pauschalen Lizenzschadensersatz zusammen.
Folgeabmahngefahr?
Die Frage der Strategie hängt nicht zuletzt auch davon ab, inwieweit weitere Abmahnungen drohen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich das abgemahnte Lied in einem sog. einem Musiksampler befindet. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften. Ob hier mit sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen gearbeitet werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalles. Hierzu divergieren die Stimmen derzeit gewaltiger denn je.
In vielen Fällen kommt es sodann dazu, dass die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich von einem im Urheberrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Weitere Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH vom 17.07.2014 an dem PC-Spielwerk „Saints Row 3“ FORDERUNG: 1.000,00€
Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte iAd der Koch Media GmbH zur Bearbeitung vor.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Urheberechtsverletzung an dem PC-Spielwerk „Saints Row 3“ durch öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse zugrunde.
Machen Sie nicht bereits zu Anfang gravierende Fehler!
Unterzeichnen Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft! Bei dieser Unterlassungserklärung handelt es sich unserer Auffassung nach um ein Schuldanerkenntnis, wodurch Sie sich bereits zu Beginn sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden.
Dies heißt jedoch nicht gleichzeitig, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Wichtig ist zudem, dass erfahrungsgemäß das Ignorieren solcher Abmahnungen kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen können. Denn unserer Kanzlei sind bereits Klageverfahren der Kanzlei rka. Rechtsanwälte bekannt, welche im Auftrage der Koch Media GmbH geführt wurden.
Für die Verteidigung ist entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Abgeltungsbetrag 1.000,00€?:
Es wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.000,00€ gefordert. Der georderte Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.000,00€ ist unserer Auffassung nach als überhöht zu qualifizieren. Während in der Abmahnung zwar konsequent und richtig die Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 1.000,00€ gemäß § 97a Abs. 2 UhrG berechnet werden, so sind die Ausführungen zu den Kosten, welche der Täter der Rechtsverletzung zu tragen habe nach der neuen Gesetzeslage im Sinne der Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche durchaus zweifelhaft.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
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Aktuelle Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian vom 16.07.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikalbum „Kontor Top oft the Clubs Vol. 60“ Forderung: 2400,00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahnte Werke: „Kontor Top oft the Clubs Vol. 60“
Geforderter Betrag: 2400,00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; es drohen Folgeabmahnungen weitere Rechteinhaber der einzelnen Musikwerke
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Filesharing- Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 11.07.2014 an den Musikwerken „Klingande – Jubel, Martin Garrix – Animals, Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard, Bakermat – One Day (Vandaag)“
Die unserer Kanzlei vorgelegte Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH stammt vom 11.07.2014.
Gegenstand der Abmahnung sind die Musikwerke „Klingande – Jubel, Martin Garrix – Animals, Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard, Bakermat – One Day (Vandaag)“, an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, die Musikwerke über eine Tauschbörse im Rahmen eines P2P- Netzwerkes angeboten zu haben.
Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.250,00€ gefordert.
Hinsichtlich der Kostenforderung muss zunächst geklärt werden, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Datei: German Top 100 Chart Container!
Die Musikwerke sind Bestandteil eines German Top 100 Chart Containers. Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen. Wir haben in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass diese Verteidigungsstrategie sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Mandantschaft am besten eignet.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere Tausend Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 01.07.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikwerken: „Bakermat – One Day (Vandaag)“, „Scooter Feat. Wiz Khalifa – Bigroom Blitz“ und „DJ Antoine – Light It Up“ auf The Dome Vol. 70 Forderung: 1000,00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahnte Werke: „Bakermat - One Day (Vandaag)“, „Scooter Feat. Wiz Khalifa - Bigroom Blitz“ und „DJ Antoine - Light It Up“
Geforderter Betrag: 1000, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Musiksamplers
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 26.06.2014 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead Staffel 4 Folge 2“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: „The Walking Dead“ Staffel 4 Folge 2”
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Achtung:
Bei dem abgemahnten Filmwerk handelt es sich um eine bekannte TV Serie, die mittlerweile auch in deutscher Sprache ausgestrahlt wird. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich der weiteren ebenfalls urheberrechtlich geschützten Folgen der Staffel. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 23.06.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikwerken: „Klingande – Jubel“, „Martin Garrix – Animals“, „Family of the Year – Hero“, „Stromae – Papaoutai“ auf German Top 100 Single Charts vom 17.03.2014 Forderung: 1250,00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahnte Werke: „Klingande - Jubel“, „Martin Garrix - Animals“, „Family of the Year - Hero“, „Stromae - Papaoutai“
Geforderter Betrag: 1250, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Chartcontainers
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Zahlreiche Anfragen wegen aktuellen Mahnbescheiden des Rechtsanwaltes Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der M.I.C.M Mircom International Content Management & Consulting Ltd.
Uns erreichten mehrere aktuelle Mahnbescheide, die durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der M.I.C.M Mircom International Content Management & Consulting Ltd. beantragt und erlassen wurden.
Ursprünglich erfolgte die Geltendmachung der Ansprüche durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter. So werden in den uns vorliegenden Mahnbescheiden Kosten im Bereich um die 1000, 00 € gefordert, die wegen einer vermeintlich begangenen Urheberrechtsverletzung gefordert werden.
Der Vorgang zeigt wieder einmal, dass die von uns schon seit langem vertretene These stimmt, wonach „niemand vergessen wird“.
Entscheidend für Adressaten solcher Mahnbescheide ist jedoch, dass auch noch zum Zeitpunkt des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen offen stehen.
Hier gilt es nun keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!
Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar. So wurde unserer Kanzlei bereits mehrfach ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid durch Mandanten vorgelegt vorgelegt. Hier heißt es sodann im Regelfall: LEIDER ZAHLEN!
Nach Erhalt eines Mahnbescheides sollte daher umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den überwiegenden Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an.
Auch in diesem Verfahrensstadium lassen sich noch vergleichsweise Regelungen mit der Gegenseite treffen, um die Angelegenheit einer Erledigung zu zuführen.
Abgemahnte sollten sich unbedingt beraten lassen. Gerade die Rechtsprechungstendenzen in neuer Zeit haben bessere Chancen zur Verteidigung geliefert. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht der Anschlussinhaber derjenige ist, der das Werk im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat, da in vielen Fällen nunmehr auch eine Haftung als Störer entfallen dürfte. Dies gilt vor allen Dingen in solchen Konstellationen, bei denen der Ehepartner oder ein volljähriges Kind gehandelt hat.
Unsere Kanzlei verfügt mittlerweile über eine nahezu fünfjährige Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen Filesharing - Forderungen. Da wir die Abmahnkanzleien und deren Reaktionsweise gut kennen, ist dies für unsere Mandanten stets ein nicht zu unterschätzender Vorteil.
Sollten auch Sie Interesse an einer Beratung oder Verteidigung haben, setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist bei uns für Sie k
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
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Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „ 300: Rise of an Empre“ vom 02.05.2014
Am 19.05.2014 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH zur rechtlichen Überprüfung und Verteidigung vorgelegt.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr
ACHTUNG! Hier werden bereits die ersten Fehler begangen!
Die mitübersandte vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form sollte nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf ab!
- Zahlung einer Kostenforderung in Höhe von 815,00€
Nach der neuen Gesetzeslage sollten urheberrechtliche Abmahnungen besonders auf die Einhaltung folgender Punkte überprüft werden:
- Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
- Genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung
- Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
- Beachtung der neuen Rechtsprechung zur Haftung von Ehepartnern, volljährigen Kindern und Lebenspartnern, Stichwort: Störerhaftung!
Hinweis:
Entgegen vieler Forenbeiträge ist es ein schlechter Rat die Forderung zu ignorieren, was bereits bereits die sehr hohe Quote an gerichtlichen Verfahren zeigt, die die Kanzlei Waldorf Frommer für die diversen Rechteinhaber führt. Wir warnen daher ausdrücklich davor die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer zu ignorieren. Die mit einem Klageverfahren verbundenen Kosten sollten Anlass genug sein sich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen und sich rechtlichen Rat einzuholen.
Ob die geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, hängt von der Frage ab, ob der Vorwurf in der Sache zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt wiederum von der jeweiligen Fallkonstellation ab.
Internetanschluss gewerblich- privat?
In der jüngeren Vergangenheit sind uns immer häufiger Abmahnungen bekannt geworden, die an Gewerbetreibende gerichtet wurden. So wurden Gaststättenbetreiber, Hotelinhaber oder Betreiber von Ferienwohnungen mit dem Vorwurf der Urheberechtsverletzung konfrontiert. In all diesen Fällen wird Gästen der Zugriff zum Internet gewährt.
Die Haftungsfrage der Betreiber hängt hier unmittelbar mit der Frage zusammen, ob der Anschluss grundsätzlich gesichert war und den Gästen die illegale Nutzung von Internettauschbörsen untersagt wurde.
Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung über einen gewerblichen Anschluss erhalten haben, lassen Sie sich über die Möglichkeiten eines Haftungsausschlusses beraten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
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Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehre tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Insbesondere gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer haben wir bereits hunderte Abgemahnte vertreten und verteidigt.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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