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Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei U+C im Auftrag der DigiProtect GmbH an dem Pornofilmwerk „Tori Black is pretty Filthy 2“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiProtect GmbH
Abgemahntes Werk: Tori Black is pretty Filthy 2
Geforderter Betrag: 650, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei U+C erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schalast und Partner vom 07.10.2011 im Auftrag der DigiProtect an dem Musikwerk „Groove Coverage“ auf „German Top 100 Single Charts“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Abgemahntes Werk: Groove Coverage-Angeline
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Geforderter Betrag: 480, 00 € oder „Schnellzahlerrabatt“ 350, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfur am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier
Aktuelle Abmahnung des Rechtsanwaltes Sebastian an einem Lied im Auftrag der DigiRights Administration GmbH auf dem Musiksampler „Germany Next Top Model“ Forderung für die Urheberrechtsverletzung an dem Lied „Hello“: 680, 00 € !“
Wie bereits berichtet, mahnt die DigiRights Administration GmbH nunmehr auch durch Rechtsanwalt Sebastian Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab.
Gegenstand der uns bisher vorgelegten Abmahnungen waren gerügte Verstöße an mehreren Liedern. Gefordert wurde hierbei bereits ein immenser Abgeltungsbetrag in Höhe von 1800, 00 €
Nun wurde uns im Rahmen einer Beratung eine Abmahnung vorgelegt, in der die Kanzlei im Auftrag der DigiRights nur ein Lied abmahnt. Gegenstand der Abmahnung war hierbei der Song „Hello“ von Martin Solveig & Dragonette.
Neben der Abgabe der obligatorischen Unterlassungserklärung wird durch die Kanzlei ein Betrag in Höhe von 680, 00 € gefordert. Dies erscheint für eine vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an einem Lied immens viel und stellt derzeit wohl die höchste Forderung dar, die im Rahmen einer urheberrechtlichen Abmahnung durch eine abmahnende Kanzlei bei dem vermeintlichen Upload eines Liedes verlangt wird.
So bewegten sich die geforderten Beträge durch die einschlägigen Kanzleien bei Verletzungen an einem Lied zwischen 180, 00 € bis 450, 00 €.
Der Betrag erscheint unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung nach unserer Ansicht als vor Gericht nur schwer durchsetzbar. Es dürfte daher bereits aus diesem Grund ein nicht unerheblicher Verhandlungsspielraum bestehen.
Auch wir haben bereits gute Ergebnisse im Rahmen von geführten Verhandlungen für unsere Mandanten erreichen können.
Zahlen Sie daher diesen Betrag keinesfalls vorschnell, sondern lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen unbedingt beraten.
Der Titel befindet im Übrigen auf einem Musiksampler. Eine Recherche hat ergeben, dass sich mindestens ein weiterer Titel auf dem Sampler befindet, an dem die DigiRights Administration GmbH entsprechende Rechte hält.
Aus diesem Grund kann nur davon abgeraten werden, die ebenfalls anliegende Unterlassungserklärung in der vorliegenden Form zu unterzeichnen. Diese bezieht lediglich auf den oben genannten Titel, so dass Folgeabmahnungen nicht auszuschließen sind. Darüber hinaus stünde die Abgabe der Erklärung einem Schuldeingeständnis gleich. Diese bedarf daher einer erheblichen Modifizierung, um sich keine Rechte in der Verteidigung unnötig abzuschneiden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Alleine in diesem Jahr schauen wir bereits auf hunderte von bearbeiteten Filesharing - Abmahnungen zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail, Post oder Fax zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester und fairer Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds im Auftrag der Celebrate Records GmbH an dem Musikwerk Rockstroh – Wolke 7 auf „Blockbusters dj-Hitparade“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Celebrate Records GmbH
Abgemahntes Werk: Rockstroh – Wolke 7
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich auf Musiksampler
Geforderter Betrag: 450, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier
Weitere Abmahnung der Kanzlei Schalast und Partner im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH an dem Musiktitel „Groove Coverage – Angeline auf einem German Top 100 Chart Container vom 22.08.2011
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiProtect
Abgemahntes Werk: Groove Coverage - Angeline
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer
Geforderter Betrag: 480, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfurt erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier
Weitere Abmahnung der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH an neun Musiktiteln auf einem German Top 100 Chart Container
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abgemahnte Werke: Mehrere Einzeltitel: u.a. Lady Gaga – Born this way; Andreas Bourani – Nur in meinem Kopf; Cascada – San Francisco
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer
Geforderter Betrag: 1200, 00 €
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Weitere Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an sieben Musiktiteln auf einem German Top 100 Chart Container
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntee Werk: Mehrere Einzeltitel: Over the rainbow, Strobo Pop, Hello, Ready 2 Go, Beautiful People, Danza Kuduro, Welcome to St. Tropez
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer
Geforderter Betrag: 1800, 00 €
Weitere Informationen zu dieser Abmahnung erhalten Sie auch in unserem Artikel vom 19.09.2011
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier oder auf unserer Kanzlei-Homepage
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 23.09.2011 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a. an dem Musiktitel„ Berlin City Girl“ der Künstlergruppe „Culcha Candela“ auf einem German Top 100 Chart Container vom 25.07.2011
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Hanno Graf und weitere
Abgemahntes Werk: Einzeltitel: „Berlin City Girl“ der Künstlergruppe Culcha Candela
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer vom 25.07.2011
Geforderter Betrag: 400, 00 €
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Abmahnung der FC Schalke 04 Arena Management GmbH im Auftrag des Fussballclubs Gelsenkirchen Schalke 04 e. V.
Bereits in der Vergangenheit hatten wir über eine Abmahnung des FC Schalke 04 e.V. berichtet. Auch in dieser Woche wurde uns eine erneute Abmahnung vorgelegt, die durch die FC Schalke 04 Arena Management GmbH ausgesprochen wurde.
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass man nachweislich festgestellt habe, dass er Eintrittskarten für Heimspiele des FC Schalke 04 erworben habe, und diese entgegen der in den Vertrag einbezogenen AGB veräußert habe.
Hierbei wird auf die Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, die neben dem Verbot des Verkaufs zu überhöhten Preisen für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von bis zu 2500, 00 € vorsehen.
Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250, 00 €. Ferner behält sich der Fussballclub vor, auch strafrechtliche Schritte gegen den Adressaten einzuleiten. Auch drohe im Wiederholungsfall eine Sperre für den Kauf von Eintrittskarten von bis zu zwei Jahren.
Was ist von der Abmahnung zu halten?
Zunächst erscheint es unabhängig von der Einzelfallbetrachtung fraglich, ob der Einbezug einer Vertragsstrafe in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.
In einem weiteren Schritt muss im Einzelfall überprüft werden, ob der Abmahnadressat tatsächlich die Karten veräußert hat. Ist dies beispielsweise schon nicht der Fall, kann ihm kein Vorwurf gemacht werden, so dass die Abmahnung ins Leere läuft.
Eine strafrechtliche Verantwortung kann bereits aufgrund des Vortrages in dem Abmahnschreiben – unterstellt man dessen Inhalt als unstreitig – bereits nicht erblickt werden. Hierbei dürfte es sich lediglich um eine zivilrechtliche Fragestellung handeln.
Unterlassungserklärung abgeben? Ja oder nein?
Dies ist eine Frage des Einzelfalles. Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.
Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligenVerfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Sollten auch Sie eine Abmahnung des FC Schalke 04 e. V. erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen bereits in diesem Jahr auf hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Gerade taktische Überlegungen spielen bei der Verteidigung gegen Abmahnungen eine erhebliche Rolle für den Erfolg.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Foto: Eine Abmahnung wird übergeben copyright M&S Fotodesign-Fotolia.com
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