Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 01.06.2012 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a an dem Musikwerk „Wildes Ding“ von Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Hanno Graf u.a.
Abgemahntes Werk: „Wildes Ding“ von Culcha
Candela
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet
sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler
Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische
Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Herr Rechtsanwalt Dirk Dreger wird ab dem 01.07.2012 das Team der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker verstärken
Ich hatte bereits vor einigen Wochen angekündigt, dass ein weiterer Kollege mein Kanzleiteam unterstützen und verstärken wird. Hierbei handelt es sich um den geschätzten Kollegen Herrn Rechtsanwalt Dirk Dreger aus Düsseldorf, den ich für meine Kanzlei gewinnen konnte und der ab dem 01.07.2012 im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung in unserer Kanzlei tätig sein wird.
Der Kollege Dreger ist ebenfalls auf das Abmahnwesen und den gewerblichen Rechtsschutz mit den besonderen Bezügen zum Internet spezialisiert und schaut bereits auf hunderte bearbeitete Abmahnfälle insbesondere im Bereich des Filesharings zurück.
Die Erweiterung unserer Kanzlei sehe ich als logische Konsequenz der von mir von Anfang an verfolgten Kanzleiphilosophie, die auch weiter in einer engen und intensiven Beratung, Betreuung und Vertretung unserer privaten und unternehmerisch geprägten Mandantschaft bestehen soll und hierdurch auch weiter in qualitativer Hinsicht gewährleistet wird.
Der Kollege Dreger wird unsere Kanzlei insbesondere in den Bereichen des Filesharings unterstützen und zusätzlich den derzeitigen Aufbau eines familienrechtlichen Dezernates mit dem Schwerpunkt Scheidungsrecht weiter vorantreiben.
Auch die Bearbeitung von kaufrechtlichen Auseinandersetzungen auf Onlinemarktportalen wie eBay wird zu seinem verstärkten Arbeitsbereich gehören.
Wir denken, dass wir hiermit den berechtigten hohen Ansprüchen unserer Mandantschaft weiter gerecht werden und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Juristischer Werdegang Herr Rechtsanwalt Dirk Dreger
- Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster
- Erfolgreiches erstes Staatsexamen vor dem Justizprüfungsamt des OLG Düsseldorf
- Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf
- Erfolgreiches Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens vor dem Landesjustizprüfungsamt Düsseldorf
- Danach Anwaltszulassung durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Dirk Dreger in Düsseldorf mit dem Schwerpunkt Abmahnwesen und Gewerblicher Rechtsschutz.
- Ab Juli 2012 Tätigkeit für die Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker in Kamen
Weitere Abmahnung der Kanzlei Sebastian vom 27.04.2012 im Auftrag der Aerosoft GmbH an dem Computerprogramm „German Airports 2“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Aerosoft GmbH
Abgemahntes Werk: German Airports 2
Geforderter Betrag: 850, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Erste Abmahnung der im Filesharing neutätigen CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect vom 23.04.2012 bei uns eingetroffen
Uns wurde am 25.04.2012 eine Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien vorgelegt.
Im Internet ist bereits seit einigen Tagen über die Kanzlei berichtet worden.
Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien wurde in der näheren Vergangenheit von der Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfurt vertreten.
Hierauf wird in der Abmahnung auch konkret Bezug genommen. Dort heißt es wortwörtlich:
„Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass es rechtlich ohne Belangen ist, dass der beiliegende Beschluss durch die Kanzlei Schalast und Partner in Frankfurt erwirkt wurde. Die Kanzlei Schalast und Partner ist nicht mehr mit der Verfolgung der hier zugrunde liegenden Urheberrechtsverletzung beauftragt. Dieser erfolgt nach der Übernahme des Mandates einzig durch die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.“
Gegenstand der Abmahnung ist die Tonaufnahme „Kool Savas – Aura“.
Diese befindet sich auf einem German Top 100 Singlechartcontainer vom 21.11.2011.
Die Abmahnung ist datiert vom 23.04.2012.
Der in dem uns vorgelegten Abmahnschreiben genannte Titel war bereits in der Vergangenheit häufiger Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Schalast und Partner.
Aufgrund der Tatsache, dass sich der entsprechende Titel auf einem German Top 100 Singlechartcontainer befindet, drohen auch sogenannte Folgeabmahnungen.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist nachteilig. Diese sollte in dieser Form nicht abgegeben werden. So wird in der vorformulierten Unterlassungserklärung für den Fall einer zukünftigen und schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € versprochen.
Zur Abgeltung der Angelegenheit wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 550,00 € gefordert. Ferner räumt die Kanzlei unserem Mandanten ein, den geltend gemachten Betrag auf 430,00 € zu ermäßigen, sollten innerhalb von acht Tagen nach Zugang des Abmahnschreibens 430,00 € auf das Kanzleikonto gezahlt werden. Dies erinnert stark an den von der Kanzlei Schalast und Partner in früheren Abmahnungen eingeräumten Schnellzahlerrabatt.
Im Falle des Erhaltes der Abmahnung ist Ihnen dringend anzuraten, sich fachkundig beraten zu lassen. Die geforderten Beträge sollten nicht ungeprüft gezahlt, die beiliegende Unterlassungserklärung keinesfalls in dieser Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.
Ab dem 01.07.2012 freuen wir uns auf eine weiteren Kollegen im Team der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker
Ab dem 01.07.2012 wird ein weiterer Rechtsanwalt mein Kanzleiteam verstärken. Es handelt sich hierbei um einen geschätzten Kollegen aus Düsseldorf, den wir für unsere Kanzlei gewinnen konnten.
Der Kollege ist ebenfalls auf den Bereich des Abmahnwesens und des gewerbliches Rechtsschutzes spezialisiert und soll gemäß unserer Kanzleiphilosophie weiter eine intensive und enge Beratung und umfassende Vertretung unserer Mandanten gewährleisten.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 30.03.2012 im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi an dem Musikwerk „23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein“ auf German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Herr Anis Mohamed Ferchichi
Abgemahntes Werk: „23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein“
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vom 21.03.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“ auf „German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner vom 21.03.2012 im Auftrag der GSDR GmbH an dem Musikwerk „The Disco Boys – Around the world“ auf German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012 – Es drohen Folgeabmahnungen
Uns wurde eine weitere Abmahnung der GSDR GmbH vorgelegt, die durch die Kanzlei Kornmeier und Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „The Disco Boys – Around the World“ abmahnen lässt.
Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.
Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen ein Vergleichsbetrag durch die Frankfurter Kanzlei in Höhe von 450,00 € gefordert.
Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.
In § 97 a II UrhG heißt es:
„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“
Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.
Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind die German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012. Da sich in diesem Chartcontainer auch weitere Lieder anderer Rechteinhaber befinden, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, drohen Folgeabmahnungen. Sie müssen regelmäßig jedoch nicht die Befürchtung haben, dass sie weitere 99 Abmahnungen erhalten. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften.
So werden beispielsweise u.a. folgende weitere Titel durch verschiedene Kanzleien und Rechteinhaber abgemahnt:
1.) Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego – Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner im Auftrag der DigiRights Administration GmbH
2.) Glasperlenspiel – Echt durch die Kanzlei Fareds im Auftrag von Herrn Königseder
3.) R.I.O. feat. U-Jean –Turn This Club around durch die Kanzlei We save Your Copyrights im Auftrag der Zooland Music GmbH
4.) 23 feat. Peter Maffay – Erwachsen Sein durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi
Hierbei handelt es sich ausdrücklich nur um einen exemplarischen Auszug.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der FC Schalke 04 Arena Management GmbH vom 13.03.2012 im Auftrag des Fussballclubs Gelsenkirchen Schalke 04 e. V.
Bereits in der Vergangenheit hatten wir über Abmahnungen des FC Schalke 04 e.V. berichtet. Auch in dieser Woche wurde uns eine erneute Abmahnung vorgelegt, die durch die FC Schalke 04 Arena Management GmbH ausgesprochen wurde. Die Abmahnung ist datiert vom 13.03.2012.
Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, dass er seine Dauerkarte für Heimspiele des FC Schalke 04 erworben habe, und diese entgegen der in den Vertrag einbezogenen AGB veräußert habe.
Konkret soll unsere Mandantschaft ihre Dauerkarte zu einem höheren als dem vom Veranstalter vorgegebenen Preis veräußert haben.
Hierbei wird auf die Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, die neben dem Verbot des Verkaufs zu überhöhten Preisen für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von bis zu 2500, 00 € vorsehen.
Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250, 00 €. Ferner behält sich der Fussballclub vor, auch strafrechtliche Schritte gegen den Adressaten einzuleiten. Auch drohe im Wiederholungsfall eine Sperre für den Kauf von Eintrittskarten von bis zu zwei Jahren.
Was ist von der Abmahnung zu halten?
Zunächst erscheint es unabhängig von der Einzelfallbetrachtung fraglich, ob der Einbezug einer Vertragsstrafe in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.
Jedoch sollte selbstredend dringend davon abgeraten werden, erworbene Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem von Schalke angebotenen zu verkaufen.
In einem weiteren Schritt muss im Einzelfall überprüft werden, ob der Abmahnadressat tatsächlich die Karten veräußert hat. Ist dies beispielsweise schon nicht der Fall, kann ihm kein Vorwurf gemacht werden, so dass die Abmahnung ins Leere läuft.
Auch sollte eruiert werden, ob der Adressat die Karten tatsächlich zu einem höheren Preis veräußert hat.
Eine strafrechtliche Verantwortung kann bereits aufgrund des Vortrages in dem Abmahnschreiben – unterstellt man dessen Inhalt als unstreitig – bereits nicht erblickt werden. Hierbei dürfte es sich lediglich um eine zivilrechtliche Fragestellung handeln.
Unterlassungserklärung abgeben? Ja oder nein?
Dies ist eine Frage des Einzelfalles. Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.
Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Vermeiden Sie eine persönliche Kontaktaufnahme mit Schalke, sondern überlassen Sie dies Ihrem Rechtsbeistand.
Markenrechtsverstoß?
Soweit Karten veräußert werden, die auch dem Verkaufspreis von Schalke entsprechen, sollte beispielsweise bei der Veräußerung über eBay darauf geachtet werden, dass keine Kennzeichenrechtsverletzung durch den Verkäufer beim Angebot der Karten erfolgt. So werden auch Markenrechtsverletzungen durch Schalke streng und konsequent verfolgt. Eine Markenrechtsverletzung wäre beispielsweise dann gegeben, soweit bei dem Verkauf das Schalke-Logo verwendet wird. Auch andere Markenrechtsverletzungen sind denkbar. Handeln Sie also mit Bedacht.
Sollten auch Sie eine Abmahnungdes FC Schalke 04 e. V. erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
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