Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


5Jun/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 01.06.2012 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a an dem Musikwerk „Wildes Ding“ von Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Hanno Graf u.a.

Abgemahntes Werk: Wildes Ding“ von Culcha
Candela

Geforderter Betrag: 400, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet
sich in einem Chart Container

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler
Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische
Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie
hier.

1Jun/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller vom 21.05.2012 im Auftrag der Firma LFP Video Group, LLC an dem Pornofilmwerk: „Barely Legal 128“

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Geuter, Beller aus Augsburg vorgelegt. Diese mahnt im Auftrag der LFP Video Group LLC vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Filmen ab. Bei dem streitgegenständlichem Film handelt es sich um den Titel: „Barely Legal“.

Der Vorwurf:

Das illegale Angebot der oben genannten Werke im Rahmen einer Internettauschbörse.

Warum Angebot und nicht Download?

Viele Mandanten stellen sich immer wieder die Frage, warum Ihnen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Werke zum Download angeboten zu haben. Dies liegt in der Eigenart der Tauschbörsen, was viele tatsächliche Nutzer nicht wissen. So werden gleichzeitig mit dem Download entsprechende Werke auch anderen Nutzern der Tauschbörse angeboten.

Genau an dieser Stelle liegt der urheberrechtliche Vorwurf und der den Adressaten vorgeworfene Verstoß gegen § 19 a UrhG, wonach es nur dem Rechteinhaber (oder demjenigen, dem die Rechte übertragen wurden) erlaubt ist, die streitgegenständliche Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Was wird gefordert?

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wird von den Anschlussinhabern ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 850, 00 € gefordert.

Wie sollte auf eine solche Abmahnung reagiert werden?

Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!

Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung; nur in modifizierter Form
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Verteidigungsmöglichkeiten

Es sollte zunächst versucht werden zu eruieren, inwieweit der  vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Hierbei werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

So ist im Hinblick auf die Haftungsfragen sicherlich auf eine brandaktuelle Entscheidung des OLG Köln hinzuweisen (Urteil des OLG Köln vom 16.05.2012, Az 6 U 239/11). Hier hat das OLG Köln entschieden, dass von einer grundsätzlichen Haftung des Ehepartners als sog. Störer nicht ausgegangen werden kann, soweit der andere Ehepartner von den vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen keine Kenntnis hatte.

Ferner können auch regelmäßig gute Vergleichsbeträge mit der Gegenseite ausgehandelt werden.

In Ihrem eigenen Interesse bitte ich noch folgendes zu beachten:

Internetforen sind oft hilfreich und dienen nicht selten der ersten Informationsgewinnung. Jedoch sollte vor einschlägigen Internetforen gewarnt werden, in denen „Musterklärungen“ oder „Patentrezepte“ für den Umgang mit Filesharing Abmahnungen  angeboten werden.  Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger beispielsweise 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung eine kompetente Rechtsberatung eingeholt werden.

Auch ich als verteidigender Anwalt verfolge regelmäßig die einschlägigen Foren und bin nicht selten erschrocken, welche gefährlichen Tipps dort erteilt werden. So genügt regelmäßig auch nicht die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, verbunden mit dem Tipp, dass sich die Sache dann schon erledigen wird.

 

Vergessen wird keiner, auch wenn es häufig ein wenig dauert, bis eine entsprechende Reaktion erfolgt.

 

Fälle solcher Art sind mir nicht bekannt.

 

Auch wenn es sich um ein Pornofilmwerk handelt, sollten Sie keinesfalls aus möglicher Scham die rechtliche Beratung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen scheuen. Wir in diesem Bereich tätige Kollegen begegnen der Problematik nahezu jeden Tag mit der nötigen Professionalität. Auch können wir Ihnen durch geeignete Maßnahmen versichern, dass die nötige Diskretion auch gegenüber Ihren Familienangehörigen gewahrt wird, sollten Sie nicht wünschen, dass diese von dem Vorwurf erfahren. Dies geht selbstverständlich nur, soweit Sie auch als Anschlussinhaber persönlich abgemahnt wurden. So kann beispielsweise die komplette Kommunikation über E-Mail erfolgen.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

30Mai/120

Herr Rechtsanwalt Dirk Dreger wird ab dem 01.07.2012 das Team der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker verstärken

Ich hatte bereits vor einigen Wochen angekündigt, dass ein weiterer Kollege mein Kanzleiteam unterstützen und verstärken wird. Hierbei handelt es sich um den geschätzten Kollegen Herrn Rechtsanwalt Dirk Dreger aus Düsseldorf, den ich für meine Kanzlei gewinnen konnte und der ab dem 01.07.2012 im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung in unserer Kanzlei tätig sein wird.

Der Kollege Dreger ist ebenfalls auf das Abmahnwesen und den gewerblichen Rechtsschutz mit den besonderen Bezügen zum Internet spezialisiert und schaut  bereits auf hunderte bearbeitete Abmahnfälle insbesondere im Bereich des Filesharings zurück.

Die Erweiterung unserer Kanzlei sehe ich als logische Konsequenz der von mir von Anfang an verfolgten Kanzleiphilosophie, die auch weiter in einer engen und intensiven Beratung, Betreuung und Vertretung unserer privaten und unternehmerisch geprägten Mandantschaft bestehen soll und hierdurch auch weiter in qualitativer Hinsicht gewährleistet wird.

Der Kollege Dreger wird unsere Kanzlei insbesondere in den Bereichen des Filesharings unterstützen und zusätzlich den derzeitigen Aufbau eines familienrechtlichen Dezernates mit dem Schwerpunkt Scheidungsrecht weiter vorantreiben.

Auch die Bearbeitung von kaufrechtlichen Auseinandersetzungen auf Onlinemarktportalen wie eBay wird zu seinem verstärkten Arbeitsbereich gehören.

Wir denken, dass wir hiermit den berechtigten hohen Ansprüchen unserer Mandantschaft weiter gerecht werden und freuen uns auf die Zusammenarbeit.   

Juristischer Werdegang Herr Rechtsanwalt Dirk Dreger

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster
  • Erfolgreiches erstes Staatsexamen vor dem Justizprüfungsamt des OLG Düsseldorf
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf
  • Erfolgreiches Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens vor dem Landesjustizprüfungsamt Düsseldorf
  • Danach Anwaltszulassung durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Dirk Dreger in Düsseldorf mit dem Schwerpunkt Abmahnwesen und Gewerblicher Rechtsschutz.
  • Ab Juli 2012 Tätigkeit für die Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker in Kamen

veröffentlicht unter: Allgemein keine Kommentare
4Mai/120

Weitere Abmahnung der Kanzlei Sebastian vom 27.04.2012 im Auftrag der Aerosoft GmbH an dem Computerprogramm „German Airports 2“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Aerosoft GmbH

Abgemahntes Werk:  German Airports 2

Geforderter Betrag: 850, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

27Apr/120

Erste Abmahnung der im Filesharing neutätigen CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect vom 23.04.2012 bei uns eingetroffen

Uns wurde am 25.04.2012 eine Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien vorgelegt.

 

Im Internet ist bereits seit einigen Tagen über die Kanzlei berichtet worden.

 

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien wurde in der näheren Vergangenheit von der Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfurt vertreten.

 

Hierauf wird in der Abmahnung auch konkret Bezug genommen. Dort heißt es wortwörtlich:

 

„Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass es rechtlich ohne Belangen ist, dass der beiliegende Beschluss durch die Kanzlei Schalast und Partner in Frankfurt erwirkt wurde. Die Kanzlei Schalast und Partner ist nicht mehr mit der Verfolgung der hier zugrunde liegenden Urheberrechtsverletzung beauftragt. Dieser erfolgt nach der Übernahme des Mandates einzig durch die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.“

 

Gegenstand der Abmahnung ist die Tonaufnahme „Kool Savas – Aura“.

 

Diese befindet sich auf einem German Top 100 Singlechartcontainer vom 21.11.2011.

 

Die Abmahnung ist datiert vom 23.04.2012.

 

Der in dem uns vorgelegten Abmahnschreiben genannte Titel war bereits in der Vergangenheit häufiger Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Schalast und Partner.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich der entsprechende Titel auf einem German Top 100 Singlechartcontainer befindet, drohen auch sogenannte Folgeabmahnungen.

 

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist nachteilig. Diese sollte in dieser Form nicht abgegeben werden. So wird in der vorformulierten Unterlassungserklärung für den Fall einer zukünftigen und schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € versprochen.

 

Zur Abgeltung der Angelegenheit wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 550,00 € gefordert. Ferner räumt die Kanzlei unserem Mandanten ein, den geltend gemachten Betrag auf 430,00 € zu ermäßigen, sollten innerhalb von acht Tagen nach Zugang des Abmahnschreibens 430,00 € auf das Kanzleikonto gezahlt werden. Dies erinnert stark an den von der Kanzlei Schalast und Partner in früheren Abmahnungen eingeräumten Schnellzahlerrabatt.

 

Im Falle des Erhaltes der Abmahnung ist Ihnen dringend anzuraten, sich fachkundig beraten zu lassen. Die geforderten Beträge sollten nicht ungeprüft gezahlt, die beiliegende Unterlassungserklärung keinesfalls in dieser Form abgegeben werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.  Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.

19Apr/120

Ab dem 01.07.2012 freuen wir uns auf eine weiteren Kollegen im Team der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker

Ab dem 01.07.2012 wird ein weiterer Rechtsanwalt mein Kanzleiteam verstärken. Es handelt sich hierbei um einen geschätzten Kollegen aus Düsseldorf, den wir für unsere Kanzlei gewinnen konnten.

 

Der Kollege ist ebenfalls auf den Bereich des Abmahnwesens und des gewerbliches Rechtsschutzes spezialisiert und soll gemäß unserer Kanzleiphilosophie weiter eine intensive und enge Beratung und umfassende Vertretung unserer Mandanten gewährleisten.

 

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

veröffentlicht unter: Allgemein keine Kommentare
2Apr/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 30.03.2012 im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi an dem Musikwerk „23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein“ auf German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Herr Anis Mohamed Ferchichi

Abgemahntes Werk:  23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein“

Geforderter Betrag: 400, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler Zerbe  aus Linden  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

28Mrz/120

Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner vom 21.03.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“ auf „German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahntes Werk:  Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego

Geforderter Betrag: 450, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner  aus Berlin  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

26Mrz/120

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner vom 21.03.2012 im Auftrag der GSDR GmbH an dem Musikwerk „The Disco Boys – Around the world“ auf German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012 – Es drohen Folgeabmahnungen

Uns wurde eine weitere Abmahnung der GSDR GmbH vorgelegt, die durch die Kanzlei Kornmeier und Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „The Disco Boys – Around the World abmahnen lässt.

 

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

 

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen  ein Vergleichsbetrag durch die Frankfurter Kanzlei in Höhe von 450,00 € gefordert.

 

Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung  muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.

 

In § 97 a II UrhG heißt es:

 

„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“

 

Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.

 

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind die German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012. Da sich in diesem Chartcontainer auch weitere Lieder anderer Rechteinhaber befinden, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, drohen Folgeabmahnungen. Sie müssen regelmäßig jedoch nicht die Befürchtung haben, dass sie weitere 99 Abmahnungen erhalten. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften.

 

So werden beispielsweise u.a. folgende weitere Titel durch verschiedene Kanzleien und Rechteinhaber abgemahnt:

 

1.)  Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego – Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

2.)  Glasperlenspiel – Echt durch die Kanzlei Fareds im Auftrag von Herrn Königseder

3.)  R.I.O. feat. U-Jean –Turn This Club around durch die Kanzlei We save Your Copyrights im Auftrag der Zooland Music GmbH

4.)  23 feat. Peter Maffay – Erwachsen Sein durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi

 

Hierbei handelt es sich ausdrücklich nur um einen exemplarischen Auszug.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

 

Lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.

 

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder  auch ganz abgewehrt werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

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Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

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Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

19Mrz/120

Aktuelle Abmahnung der FC Schalke 04 Arena Management GmbH vom 13.03.2012 im Auftrag des Fussballclubs Gelsenkirchen Schalke 04 e. V.

Bereits in der Vergangenheit hatten wir über Abmahnungen des FC Schalke 04 e.V. berichtet. Auch in dieser Woche wurde uns eine erneute Abmahnung vorgelegt, die durch die FC Schalke 04 Arena Management GmbH ausgesprochen wurde. Die Abmahnung ist datiert vom 13.03.2012.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, dass er seine Dauerkarte für Heimspiele des FC Schalke 04 erworben habe, und diese entgegen der in den Vertrag einbezogenen AGB veräußert habe.

Konkret soll unsere Mandantschaft ihre Dauerkarte zu einem höheren als dem vom Veranstalter vorgegebenen Preis veräußert haben.

Hierbei wird auf die Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, die neben dem Verbot des Verkaufs zu überhöhten Preisen für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von bis zu 2500, 00 € vorsehen.

Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250, 00 €. Ferner behält sich der Fussballclub vor, auch strafrechtliche Schritte gegen den Adressaten einzuleiten. Auch drohe im Wiederholungsfall eine Sperre für den Kauf von Eintrittskarten von bis zu zwei Jahren.

Was ist von der Abmahnung zu halten?

Zunächst erscheint es unabhängig von der Einzelfallbetrachtung fraglich, ob der Einbezug einer Vertragsstrafe in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.

Jedoch sollte selbstredend dringend davon abgeraten werden, erworbene Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem von Schalke angebotenen zu verkaufen.

In einem weiteren Schritt muss im Einzelfall überprüft werden, ob der Abmahnadressat tatsächlich die Karten veräußert hat. Ist dies beispielsweise schon nicht der Fall, kann ihm kein Vorwurf gemacht werden, so dass die Abmahnung ins Leere läuft.

Auch sollte eruiert werden, ob der Adressat die Karten tatsächlich zu einem höheren Preis veräußert hat.

 

Eine strafrechtliche Verantwortung kann bereits aufgrund des Vortrages in dem Abmahnschreiben – unterstellt man dessen Inhalt als unstreitig – bereits nicht erblickt werden. Hierbei dürfte es sich lediglich um eine zivilrechtliche Fragestellung handeln.

 

Unterlassungserklärung abgeben? Ja oder nein?

Dies ist eine Frage des Einzelfalles. Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.

Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Vermeiden Sie eine persönliche Kontaktaufnahme mit Schalke, sondern überlassen Sie dies Ihrem Rechtsbeistand.

Markenrechtsverstoß?

Soweit Karten veräußert werden, die auch dem Verkaufspreis von Schalke entsprechen, sollte beispielsweise bei der Veräußerung über eBay darauf geachtet werden, dass keine Kennzeichenrechtsverletzung durch den Verkäufer beim Angebot der Karten erfolgt. So werden auch Markenrechtsverletzungen durch Schalke streng und konsequent verfolgt. Eine Markenrechtsverletzung wäre beispielsweise dann gegeben, soweit bei dem Verkauf das Schalke-Logo verwendet wird. Auch andere Markenrechtsverletzungen sind denkbar. Handeln Sie also mit Bedacht.

Sollten auch Sie eine Abmahnungdes FC Schalke 04 e. V. erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen zu Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de 

 

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

 

 


Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.