Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


1Sep/140

Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag Mec-Early Entertainment GmbH an dem Musikwerk: „Kontra K – Wölfe“ auf Deutscher Top 100 vom 04.08.2014

Wie bereits aus unzähligen Filesharing Abmahnungen bekannt, wird dem Internetanschlussinhaber eine Urheberechtsverletzung über eine Internettauschbörse vorgeworfen. Das Musikwerk soll anderen Nutzern angeboten worden sein.

Die Mec-Early Entertainment GmbH dürfte recht neu von der Kanzlei Fareds vertreten werden.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 389,50 € gefordert. Der Abgeltungsbetrag setzt sich aus einem pauschalen Lizenzschadensersatz sowie Kosten der Rechtsverfolgung zusammen.

 

Die Gefahr besteht darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Musikwerke befinden, die Gegenstand von Abmahnungen sein können. Auf dem Chartcontainer Deutsche Top 100 befinden sich weitere Musikwerke, für die bereits in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen wurden.

 

Im Sinne einer Risiko- und Schadensminimierung besteht die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen. Im Falle der rechtzeitigen Abgabe der Unterlassungserklärungen, d.h. vor Ausspruch einer Abmahnung, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten. Da somit nur noch ein Lizenzschadensanspruch im Fall der Täterhaftung zu leisten wäre, stellt dies eine erhebliche Verbesserung der Ausgangsposition dar, insbesondere dann, wenn der Anschlussinhaber nicht der direkte Verursacher war.

 

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

29Aug/140

Abmahnung NB Technologie: Update

Wir hatten in der letzten Woche über eine Abmahnung der NB Technologie GmbH berichtet. Wir dürfen mitteilen, dass uns auch weitere Abmahnungen der NB Technologie GmbH vorgelegt wurden. Wir halten die Abmahnungen in einigen Fällen lediglich zu einem gewissen Teil für berechtigt. Eine Patentrechtsverletzung, wie in der Abmahnung dargelegt, konnten wir bisher in noch keinem Fall erkennen. Lassen Sie daher die Abmahnung unbedingt fachmännisch überprüfen und zahlen Sie keine Beträge ungeprüft. Gleiches gilt für die anliegende Unterlassungserklärung, die im Falle ihrer Abgabe einer Modifizierung bedarf. Im Falle des Erhaltes einer Abmahnung stehen wir Ihnen gerne mit unserer professionellen Hilfe zur Seite.

 

Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker

15Aug/140

Zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA

In der 32. und 33. Kalenderwoche sind uns zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA durch Mandanten vorgelegt worden. Die Abmahnungen wurden - wie in der Vergangenheit auch - durch die Kanzlei Becker & Haumann aus Dortmund ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnungen war der Vorwurf des nicht autorisierten Ticketverkaufs, d.h. des Verkaufs zu überhöhten Preisen auf dem Onlinemarktportal eBay. Daneben wir den Adressaten der Abmahnung regelmäßig vorgeworfen, dass sie nicht die AGB von Borussia Dortmund bei der Weitergabe an Dritte mit in den Vertrag einbezogen haben.

Neben der Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden in den uns vorliegenden Abmahnungen Pauschalbeträge zwischen 250, 00 - 450, 00 € gefordert.

Es besteht Verteidigungsspielraum, da die Rechtslage nach unserer Auffassung nicht klar ist. Wir beraten und vertreten Sie im Falle des Erhalts einer Abmahnung gern.

 

2Jul/140

Abmahnung der KASHRA Serversysteme GmbH & Co KG durch Rechtsanwalt Neuwirth vom 25.06.2014 wegen diverser vermeintlicher Wettbewerbsverstöße auf dem Onlinemarktportal eBay

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der KASHRA Serversysteme GmbH & Co KG aus Celle vorgelegt. Die Abmahnung datiert auf den 25.06.2014.

Reform des Widerrufsrechtes 2014 – gültig seit dem 13.06.2014!

In dem Abmahnschreiben werden Verstöße gegen das neue Widerrufsrecht gerügt. Neben der neu gefassten Widerrufsbelehrung wird moniert, dass dem Verbraucher nicht das Muster- Widerrufsformular zur Verfügung gestellt wird.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, werden Rechtsverfolgungskosten unter Zugrundelegung eines Streitwertes in Höhe von 5.000, 00 € gefordert, mithin ein Betrag in Höhe von 413, 90 €.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

Parallel zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

In den meisten Fällen haben wir ferner festgestellt, dass die abgemahnten Onlineauftritte – vornehmlich eBay – einer dringenden Überarbeitung im Hinblick auf die Rechtstexte bedürfen.

Hierfür stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Wir möchten diese Gelegenheit nutzen um darauf hinzuweisen, dass seit dem 13.06.2014, ein neues „Onlinerecht“ gilt, welches eines der umfassendsten Gesetzesänderungen im Onlinehandel in den letzten Jahren überhaupt darstellt. Die neuen Regelungen, insbesondere zum Widerrufsrecht sowie die Pflicht zur Belehrung über neue Pflichtinformationen gelten seit dem 13.06.2014 für alle Onlinehändler, egal ob diese auf eBay, Amazon oder DaWanda handeln, gelten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem neuen Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

16Mai/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Bayern München AG vom 14.05.2014

Am 16.05.2014 wurde unserer Kanzlei eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Bayern München AG zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe Karten für das DFB Pokalfinale des FC Bayern München gegen Borussia Dortmund am Samstag, den 17.05.2014 im Berliner Olympiastadion entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

In der Vergangenheit wurden uns bereits ähnliche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Auch diese Abmahnungen beinhalteten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB.

Hierbei wird auf die Ziffer 4.1. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, die neben u.a. dem Verbot des gewerblichen und kommerziellen Weiterverkaufes ohne Zustimmung der FC Bayern München AG für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe (Ziffer 6.2.) vorsieht. Erlaubt sei dagegen nur der Erwerb zum privaten Gebrauch.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 500, 00 € verlangt.

Verstoß gegen ATGB?

Zunächst ist zweifelhaft, ob die zugrunde gelegten ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.

Ob die Karten kommerziell (d.h. mit Gewinn) verkauft wurden, hängt von dem erzielten Verkaufserlös ab. Vielfach werden die gleichen Karten mehrfach zur Auktion angeboten. Entsprechende vorherige Angebote werden vorzeitig beendet, so dass ein tatsächlicher Verkaufspreis nicht erzielt wird. Auch eine erfolgte Kaufrückabwicklung und Rückerstattung des Kaufpreises mit dem Käufer spielt eine Rolle. Nicht zuletzt sollte auch der selbst entrichtete Kaufpreis beim vorherigen Erwerb der Karten überprüft werden, um den tatsächlichen Reingewinn ermitteln zu können.

Unterlassungserklärung abgeben?

Vorsicht! Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.

Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

2Mai/140

Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrage der Firma Longchamp SAS vom 10.04.2014 wegen des Verkaufes von nachgeahmten Handtaschen über eBay

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Longchamp SAS aus Paris, ausgesprochen durch die KLAKA Rechtsanwälte, zur Bearbeitung vor. Unserer Mandantschaft wird in diesem Abmahnschreiben vorgeworfen, nachgeahmte Handtaschen über die Verkaufsplattform eBay angeboten zu haben.

Es soll sich hierbei um Falsikate handeln, die durch das französische Lederwarenunternehmen Longchamp SAS nicht autorisiert wurden.

Es werden Verstöße gegen den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz sowie das Geschmacksmusterrecht geltend gemacht.

Im ersten Schritt wird Auskunft über Namen und Anschrift des / der Lieferanten der Nachahmungen verlangt. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form keinesfalls abgegeben werden, sondern bedarf unbedingt einer Modifizierung.

Die Unterlassungserklärung sieht im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 € vor. Es sollte unbedingt erwogen werden, diese nach dem Hamburger Brauch abzugeben.

Ferner werden im Abmahnschreiben Ansprüche wegen Kostenerstattung und Schadensersatz zunächst dem Grunde nach geltend gemacht. Die konkrete Bezifferung der Ansprüche soll nach erfolgter weitergehender Auskunftserteilung erfolgen.

Der Vorwurf sollte daher genau überprüft werden. Übereilte Angaben und insbesondere die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sollten vermieden werden.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Auch das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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1Mai/140

Fußballtickets: Abmahnungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co KgaA durch Kanzlei Becker & Haumann vom 29.04 und 30.04.2014

Uns liegen Abmahnungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co KgaA zur Prüfung vor, die durch die Kanzlei Becker und Haumann ausgesprochen wurden.

Wir haben bereits in der Vergangenheit häufiger von Abmahnungen der Kanzlei Becker und Haumann berichtet, die diese für die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA ausgesprochen hat. Wir haben bereits eine dreistellige Zahl an Mandanten gegen Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vertreten, beraten und verteidigt. Nach unserer Kenntnis sind die nunmehr ausgesprochenen Abmahnungen für die Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA die ersten Abmahnungen, die der Verein über die Kanzlei Becker und Haumann aussprechen lässt.

Es geht wie in den Abmahnungen für Borussia Dortmund ebenfalls um den Vorwurf, der Abgemahnte habe Karten für Heimspiele des Bundesligavereins Eintracht Braunschweig erworben, und diese entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay (zu überhöhten Preisen) veräußert. Die ATGB von Eintracht Braunschweig sehen ein Verkaufsverbot für die Fälle vor, in denen der erzielte Preis 10 % über dem Originalkartenpreis liegt.

Auch weitere Verstöße werden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Karten gerügt.

Von den Abgemahnten wird ein Betrag in Höhe von 500, 00 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Verstoß gegen ATGB?

Unabhängig von der Einzelfallbetrachtung ist zweifelhaft, ob der Einbezug der ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.

Dies gilt insbesondere unter dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundegerichtshofes aus dem Jahre 2008.

Ob die Karten zu überhöhten Preisen angeboten bzw. veräußert wurden hängt von dem erzielten Verkaufserlös ab. Vielfach werden die gleichen Karten mehrfach zur Auktion angeboten. Entsprechende vorherige Angebote werden vorzeitig beendet, so dass ein tatsächlicher Verkaufspreis nicht erzielt wird. Auch eine erfolgte Kaufrückabwicklung und Rückerstattung des Kaufpreises mit dem Käufer spielt eine Rolle. Nicht zuletzt sollte auch der selbst entrichtete Kaufpreis beim vorherigen Erwerb der Karten überprüft werden, um den tatsächlichen Reingewinn ermitteln zu können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf eine große Anzahl von Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechtes zurück.

Wir sind auf das Rechtsinstitut der Abmahnung spezialisiert und haben bereits mehrere tausend Abmahnungen in den letzten Jahren bearbeitet.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

29Apr/140

Hilfe bei Abmahnung Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Celine, Societe Anonyme wegen Grenzbeschlagnahme und Markenrecht an Handtasche vom 24.04.2014

Abmahnung wegen:Markenrecht

Rechteinhaber: Celine

Geforderter Betrag:200, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

29Apr/140

Hilfe bei Abmahnung Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Firma Louis Vuitton Malletier wegen Grenzbeschlagnahme und Markenrecht an Tasche vom 23.04.2014

Abmahnung wegen:Markenrecht

Rechteinhaber:Louis Vuitton

Geforderter Betrag:200, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

3Mrz/140

Hilfe bei Abmahnung Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Firma Celine, Societe Anonyme, Paris wegen Geschmacksmusterrechtsverletzung an Taschen vom 24.02.2014

Abmahnung wegen: Geschmacksmusterrechtsverletzung an veräußerten Taschen 

Rechteinhaber: Firma Celine, Societe Anonyme, Paris

Geforderter Betrag: Anwaltskosten aus Streitwert 150.000,00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.


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