Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei CONLATA im Auftrage der Car- Creativ UG vom 22.04.2014
Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei CONLATA im Auftrage der Car- Creativ UG vom 22.04.2014 zur rechtlichen Überprüfung vor.
Unserem Mandanten werden verschiedene Wettbewerbsverstöße im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit auf der Internethandelsplattform eBay vorgeworfen.
Gerügt werden folgende Wettbewerbsverstöße:
- Verstoß gegen Impressumspflicht
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- unzulässige AGB- Klauseln
Wir raten davon ab, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße bedarf einer genauen Prüfung. Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.
Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.
In der uns nun vorliegenden Abmahnung werde Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 1.019,83€ gefordert.
Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 16.04.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Hangover 3“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „Hangover 3“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 07.04.2014 im Auftrag der Universum Film GmbH an dem Filmwerk „Riddick – Überleben ist seine Rache“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Abgemahntes Werk: „Riddick – Überleben ist seine Rache“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Filesharing Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe vom 26.03.2014 im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG an dem Filmwerk: „12 YEARS A SLAVE“ Forderung: 732,50€
Dem Adressaten der Abmahnung wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „12 YEARS A SLAVE“, an dem die Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG die Rechte innehat, vorgeworfen.
Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 732,50 € gefordert.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich zudem bereits zu Beginn eventuelle Einwendungen gegen den Vorwurf ab.
Lassen Sie die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen. Dieser sollte die Abmahnung insbesondere auf Ihre formelle Wirksamkeit hin überprüfen.
Unserer Auffassung nach ist insbesondere der angesetzte Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00€ als überhöht anzusehen.
Für den Fall, dass der Vorwurf nicht entkräftet werden kann, besteht erfahrungsgemäß die Möglichkeit mit der Gegenseite einen Vergleich zur Kostenreduzierung zu schließen. Ob der Vorwurf entkräftet werden kann, hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab:
Fallkonstellation:
Eltern haften nicht für Filesharingaktivitäten ihrer volljährigen Kinder!
In seiner Entscheidung vom 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 – BearShare) eine Störerhaftung der Eltern für Handlungen der volljährigen Kinder ebenfalls abgelehnt. In der veröffentlichten Pressemitteilung 5/14 vom 08.012014 heißt es:
„Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Filesharing Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage des Herrn Robert Diggs an dem Musikwerk „Drift“ als Bestandteil des Filmwerkes „Pacific Rim“.
Am 03.04.2014 erreichte unsere Kanzlei eine neue Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian. Der uns zur rechtlichen Überprüfung vorliegenden Abmahnung liegt folgender Inhalt zugrunde:
Dem Adressaten wird durch Vorhalt eines Ermittlungsergebnisses das öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes „Pacific Rim“ über eine Bittorrent Tauschbörse vorgeworfen. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00€ gefordert.
Wie in der jüngeren Vergangenheit schon häufig berichtet, ist hier jedoch nicht das Filmwerk Gegenstand, sondern ein innerhalb des Filmwerkes abgespieltes Musikwerk namens „Drift“.
Das Filmwerk enthält das Musikwerk „Drift“, an dem der Herr Robert Diggs die Rechte innehat.
Bereits vor einiger Zeit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem oben benannten Filmwerk berichtet.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf ab!
Kostenforderung:
Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!
Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.
Die Haftung von Anschlussinhabern im Rahmen von Wohngemeinschaften für Filesharingaktivitäten Ihrer Mitbewohner war beispielsweise Gegenstand einer Entscheidung des Landgerichts Köln. Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12 entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Neuerliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 28.03.2014 bezüglich des Musikwerkes „Martin Solveig – Hey Now“ innerhalb des Filmwerkes „Fack ju Göhte“
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Ermittlungsergebnis präsentiert, das ein öffentliches Zugänglichmachen des Filmwerkes „Fack ju Göhte“ über eine Bittorrent Tauschbörse dokumentieren soll. Aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00€ gefordert.
Bei dem Filmwerk handelt es sich um den bekannten deutschsprachigen Kinohit des letzten Jahres..
Das Filmwerk enthält das Musikwerk „Martin Solveig – Hey Now“, deren Rechteinhaberin die DigiRights Administration GmbH ist.
Bereits vor einiger Zeit haben wir über Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem oben benannten Filmwerk berichtet.
Verteidigung:
Die geltend gemachte Kostenforderung ist als deutlich überhöht einzustufen!
Auffällig sind insbesondere die angeführten Kosten für das Auskunftsverfahren. Aus diversen Akteinsichtsgesuchen ist uns bekannt, dass sich die Kosten runtergerechnet auf den einzelnen Abgemahnten im Cent- Bereich bewegen.
Sollte nach einer Einzelfallprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt der Vorwurf nicht entkräftet werden können, ist zumindest eine Kostenreduzierung im Wege eines Vergleiches anzustreben.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 25.03.2014 im Auftrag der Embassy of Music GmbH an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf „German Top 100 Single Charts vom 20.01.2014“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Embassy of Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Passenger – Let Her Go
Geforderter Betrag: 292,15 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Two Guns Distribution LLC an dem Filmwerk: „2 Guns“ vom 21.03.2014
Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 21.03.2014 zur Überprüfung vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „2 Guns“, an dem die Two Guns Distribution LLC die Rechte innehat.
Was wird vorgeworfen?:
Das illegale Angebot des oben genannten Werkes im Rahmen der Internettauschbörse „torrent.to“.
Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden.
Kostenforderung:
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 835,00 € gefordert.
Erfreulicherweise wird die Auffassung vertreten, dass der Streitwert für den Unterlassungsanspruch gemäß § 97a Abs. 3 UrhG auf 1.000,00€ begrenzt sei.
Der in Ansatz gebrachte Schadensersatzbetrag ist unserer Auffassung nach mit einem Betrag in Höhe von 600,00€ als überhöht zu qualifizieren. Hierzu existiert einschlägige Rechtsprechung, die den Ansatz geringerer Schadensersatzbeträge als angemessen anzusehen.
Sollte der Vorwurf zutreffen, besteht unserer Erfahrung nach die Möglichkeit Vergleich unter der Bedingung einer Kostenreduzierung zu schließen.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 14.03.2014 im Auftrag Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH an dem Serienwerk „New Girl – Staffel 3 – Folge 16“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „New Girl – Staffel 3 – Folge 16“
Geforderter Betrag: 469,50 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 13.03.2014 im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles an dem Musikwerk: „ DJ Antoine – Bella Vita“ auf Club Sounds Vol. 64 vom 13.03.2014
Unserer Kanzlei liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Fareds zur Bearbeitung vor. Ausweislich des Ermittlungsergebnisses soll über eine Internettauschbörse eine Datei namens Club Sounds Vol. 64, auf dem das urheberrechtlich geschützte Musikwerk sich befindet, öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Zusätzlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe v0n 374,00€ gefordert.
Es besteht Folgeabmahnungsgefahr!
Aus der Vergangenheit sind uns bereits Abmahnungen u.a. an den Musikwerken „ Jack Holiday & Mike Candys – the Riddle Anthem“, „Mike Candys Feat. Jenson Vaugh – Bring Back the Love“ an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat, bekannt. Diese Werke befinden sich ebenfalls auf dem Musiksampler Club Sounds Vol. 64. Die bekannten Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage der DigiRights Administration ausgesprochen.
Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt über über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten. Das Instrument der vorbeugenden Unterlassungserklärung dient der Schadensminimierung. Sofern vorbeugende Unterlassungserklärungen rechtzeitig abgegeben werden, sind diese geeignet die Kosten der Rechtsverfolgung abzuwehren. Hierdurch wird für den Fall des Erhaltes einer Folgeabmahnung die Verteidigungsposition bereits verbessert.
Selbstverständlich sind die sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen keine Garantie dafür, dass keine Folgeabmahnungen mehr ausgesprochen werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese geeignet sind die drohende teilweise erhebliche wirtschaftliche Belastung für den Adressaten solcher Abmahnungen abzumildern.
Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:
- • Fristen notieren und einhalten
- • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- • Ruhig bleibenAufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.