Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


1Okt/110

Weitere Abmahnung der Kanzlei Schalast und Partner im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH an dem Musiktitel „Groove Coverage – Angeline auf einem German Top 100 Chart Container vom 22.08.2011

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiProtect

Abgemahntes Werk: Groove Coverage - Angeline

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer

Geforderter Betrag: 480, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfurt erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier

1Okt/110

Weitere Abmahnung der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH an neun Musiktiteln auf einem German Top 100 Chart Container

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Universal Music GmbH

Abgemahnte Werke: Mehrere Einzeltitel: u.a. Lady Gaga – Born this way; Andreas Bourani – Nur in meinem Kopf; Cascada – San Francisco

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer

Geforderter Betrag: 1200, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier

27Sep/110

Weitere Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an sieben Musiktiteln auf einem German Top 100 Chart Container

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahntee Werk: Mehrere Einzeltitel: Over the rainbow, Strobo Pop, Hello, Ready 2 Go, Beautiful People, Danza Kuduro, Welcome to St. Tropez

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer

Geforderter Betrag: 1800, 00 €

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung erhalten Sie auch in unserem Artikel vom 19.09.2011

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier oder auf unserer Kanzlei-Homepage

26Sep/110

Häufige Abmahngründe im Onlinehandel nach Themenkomplexen (im Verhältnis Unternehmer – Verbraucher)

Im Folgenden zeigen wir häufig anzutreffende Abmahngründe in Onlineshops so wie insbesondere bei eBay auf.

Wann haben Sie das letzte Mal Ihre Onlineauftritte überprüfen lassen?

Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich!

 

1. Regelungen zum Vertragsschluss/Preisangaben

· Keine Regelungen über den Vertragsschluss

· Regelung bei eBay dahingehend, dass Vertrag erst durch Annahme des Anbieters zustande kommt

· Keine Informationen des Kunden darüber, was die einzelnen Schritte zum Vertragsschluss sind

· AGB – Klausel: „Alle Angebote sind (auch bezüglich der Preisangaben) freibleibend“

· Keine Informationen des Kunden darüber, ob der Vertragstext gespeichert wird oder nicht

· Fehlende Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und Erfüllung

· Angabe von Nettopreisen

· Klausel: “Preisänderungen bleiben vorbehalten“

· Angabe der Vertragssprache

 

2. Widerrufsbelehrung/Rückgabebelehrung

· Fehlende Widerrufs oder Rückgabebelehrung

· Verwendung der alten Widerrufsbelehrung unter Hinweis auf die nicht mehr existente BGB-Informationspflichtenverordnung

· Falsche Belehrung über Beginn der Widerrufsfrist

· Abmahnung wegen 40 € Klausel ohne eigenständige vertragliche Vereinbarung

· Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

· Pauschales Wertersatzverlangen bei Ingebrauchnahme

· Unzulässige Einschränkungen des Widerrufs- und Rückgaberechtes jeder Art

Beispiele:

„Rücknahme nur in Originalverpackung“

„Keine Unfreien Sendungen“

 

 

3. Regelungen und Informationspflichten bzgl. Versand und Versandkosten/Lieferung/elektronischer Geschäftsverkehr

 

· keine Angabe von Versandkosten

· fehlende Angabe der Versandkosten bei Auslandsversand

· bei grundsätzlichem Hinweis auf Versandkosten, fehlende Angabe der genauen Berechnungsmethode

· Versandkosten müssen beim Anbieter erfragt werden, bspw. durch E-Mail

· AGB – Klausel: Versendung erfolgt auf Gefahr des Verkäufers

· AGB – Klausel: Vorschreiben einer unverzüglichen Anzeigepflicht bei Transportschäden

 

4. Gewährleistungsregelungen/Garantien/Haftung

 

· Nachbesserung oder Neulieferung abhängig von Wahl des Verkäufers

· Auferlegung einer unverzüglichen schriftlichen Mängelrüge bei offensichtlichen Mängeln und/oder verdeckten Mängeln

· Werbung mit: „Wir gewähren 2 Jahre Gewährleistung auf unsere Produkte“

· Werbung mit Garantien, soweit der Inhalt der Garantien nicht weiter erläutert wird

· Pauschaler Schadensersatz, bspw. für den Fall der Nichtannahme der Ware

· Kompletter Ausschluss der Gewährleistung

· Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wird von Vorlage eines Kaufbelegs abhängig gemacht

· Keine Gewährleistung nur bei unerheblichen Mangel

· Ausschluss der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit

· Haftung wird auf den Kaufpreis beschränkt

 

5. Allgemeines zu AGB - Klauseln

 

· Keine Übermittlung der AGB in Textform

· Unzureichende Darstellung der AGB, beispielsweise in einem zu kleinen Scroll-Kasten, zu kleine Schrift etc.

· Keine Anzeige der AGB bei WAP-Diensten

· Gerichtsstandvereinbarungen

· Falscher Erfüllungsort

 

6. Impressum und weitere Angaben

 

· Fehlendes Impressum

· Kein Vorname genannt

· Bei Personengesellschaften oder juristischen Personen keine Nennung eines vertretungsberechtigten

· Keine Nennung der Aufsichtsbehörde bei Vorhandensein

· Fehlende Steuernummer

· Keine E-Mailadresse

· Fehlende Offenbarung der Unternehmereigenschaft, beispielsweise durch Privatverkauf bei eBay durch im rechtlichen Sinne Gewerbetreibende

 

7.Verstöße gegen Spezialgesetze/fehlende Hinweispflichten

 

· Verstöße gegen Batterieverordnung

· Verstöße gegen Verpackungsverordnung

· Verstöße gegen Kosmetikverordnung

· Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

· Verstöße gegen das Elektrogesetz, insbesondere wegen fehlender Registrierung

· Verstöße beim Verkauf von Büchern wegen Buchpreisbindung

 

8. Urheberrechtsverletzungen

 

· Verwendung fremder Bilder zur Produktbewerbung per Copy and Paste

· Übernahme von Artikelbeschreibungen bei ausreichender Schöpfungshöhe

· Verwendung von Hintergrundmusik ohne Einwilligung des Rechteinhabers

 

9. Markenrechtsverletzungen

· Markenrechtsverletzungen jeglicher Art, insbesondere bei Import aus nicht europäischem Ausland

· Angebot von Markenfälschungen

26Sep/110

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 23.09.2011 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a. an dem Musiktitel„ Berlin City Girl“ der Künstlergruppe „Culcha Candela“ auf einem German Top 100 Chart Container vom 25.07.2011

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Hanno Graf und weitere

Abgemahntes Werk: Einzeltitel: „Berlin City Girl“ der Künstlergruppe Culcha Candela

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Top 100 Chartcontainer vom 25.07.2011

Geforderter Betrag: 400, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhadrt, Fiedler, Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier

24Sep/110

Urheberrechtsverletzung an selbst gemaltem Bild: Streitwert 6000 € und 250 € Schadensersatz

Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass der angemessene Gegenstandswert für die unberechtigt vorgenommene Veröffentlichung eines selbst gemalten Bildes im Internet durch einen Nichtberechtigten einen Gegenstandswert für die Unterlassung in Höhe von 6000, 00 € rechtfertigt und dem Urheber ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 250, 00 € zusteht.

Was war passiert?

Die Klägerin* musste vermehrt feststellen, dass von ihr selbst gemalte Bilder auf verschiedenen gewerblich verwendeten Internetportalen ohne ihre Zustimmung zur Bewerbung bestimmter Dienstleistungen im Rahmen einer anonymisierten Profildarstellung verwendet wurden. Nachdem zunächst durch den Portalbetreiber Auskunft über die Person des Verwenders eingeholt wurde, ist die spätere Beklagte auf Unterlassung sowie Schadensersatz zunächst außergerichtlich in Anspruch genommen worden. Da keine Einigung über die Anwaltskosten sowie über den geltend gemachten Lizenzschadensersatzes erzielt werden konnte, wurde konsequent Klage vor dem Amtsgericht Köln (125 C 256/10) erhoben. Das Gericht sah in der Verwendung des streitgegenständliches Bildes ohne die Zustimmung der Urheberin eine Urheberrechtsverletzung und sprach dem durch die Beklagte verwendeten Bild damit auch die erforderliche Schöpfungshöhe zu.

Konsequenz

Die Beklagte hatte der Klägerin sodann Anwaltskosten aus einem angemessenen Streitwert von 6000, 00 € in Höhe von 546,69 € sowie einen Lizenzschadensersatz in Höhe von 250, 00 € zu ersetzen.

Fazit

Sollten auch Ihre Urheberrechte im Internet verletzt werden, oder wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, ist Ihnen zu raten, sich an einen spezialisierten Kollegen zu wenden.

Der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sollte genau geprüft werden. Insbesondere sollte im Falle der Verteidigung gegen einen Urheberrechtsverstoß die Höhe des angesetzten Gegenstandswertes sowie des geltend gemachten Lizenzschadensersatzes unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung geprüft werden.

Sollten auch Sie Fragen zum Urheberrecht haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet, indem wir Ihre Unterlassungsansprüche durchsetzen, als auch Sie gegen den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung verteidigen.

 

* Die  Klägerin im oben skizzierten Verfahren wurde durch Rechtsanwalt Heidicker vertreten


23Sep/110

Aktuelle Abmahnung vom 23.09.2011 der Deutschen Umwelthilfe wegen vermeintlichen Verstößen gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsordnung

Heute wurde uns eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe vorgelegt, die gegenüber unserer Mandantschaft Unterlassungsansprüche sowie einen pauschalierten Kostenersatz in Höhe von 227, 50 € geltend macht.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen in Ihrer Eigenschaft als gewerblicher Autoverkäufer in einer Verkaufsanzeige nicht die Anforderungen der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) eingehalten zu haben. So habe unsere Mandantschaft nicht oder nur unzureichend die entsprechenden Verbrauchsangaben von Kraftstoff und Co2 in der Annonce genannt.

Bei der Deutschen Umwelthilfe handelt es um eine nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes aktivlegitimierte Vereinigung, die gemäß Ihrer Satzung den Zweck verfolgt, die aufklärende Verbraucherberatung und den Umweltschutz zu fördern.

Neben dem pauschalierten Kostenersatz in Höhe von 227, 50 € fordert die Deutsche Umwelthilfe die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die dem Schreiben anliegende Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls !  in der vorliegenden Form abgegeben werden. Diese schießt weit über das Ziel hinaus.

So wird als Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung  ein Betrag von 7500, 00 € gefordert. Ferner enthält die vorformulierte Erklärung folgenden ungewöhnlichen Passus:

„Die Vertragsstrafe erhöht sich bei jedem weiteren selbstständigen Verstoß um jeweils 25%“

Auch dieser Passus sollte keinesfalls mit aufgenommen werden.

Vor der Entscheidung, ob eine Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben wird, sollte selbstredend überprüft werden, ob der Verstoß in der Sache überhaupt zutrifft.

Wenden Sie sich hierfür an einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Soweit auch Sie Betroffener einer Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe sind, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Wir verteidigen zu einem festen und fairen Pauschalpreis.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.       

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden (E-Mail, Fax oder Post). Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen und am Wochenende können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

22Sep/110

Abmahnung der Kanzlei Rasch im Auftrag der Emi Music Germany GmbH & Co KG an dem Musikalbum„ SchwarzWeiss“ des Künstlers „Samy Deluxe“ “

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Emi Music Germany GmbH & Co KG

Abgemahntes Werk: Musikalbum

Geforderter Betrag: 1200, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier

22Sep/110

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Emi Music Germany GmbH & Co KG an dem Titel„ Where them girls at“ des Künstlers „David Guetta“ auf „German Top 100 Single Chart Container vom 25.07.2011“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Emi Music Germany GmbH & Co KG

Abgemahntes Werk: Einzeltitel „Where them girls at“

Musiksampler/Chartcontainer: German Top 100 Chart Container vom 25.07.2011; Gefahr von Folgeabmahnungen gegeben

Geforderter Betrag: 450, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier

21Sep/110

Aktuelle Abmahnung vom 16.09.2011 der Kanzlei Schalast und Partner im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien an dem Titel „Girls just want to have fun“ von Cassey Doreen“ auf „Dream Dance 59“

 Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiProtect

Abgemahntes Werk: Einzeltitel ” Girls just want to have fun“ von Cassey Doreen

Musiksampler: Dream Dance 59; Gefahr von Folgeabmahnungen gegeben

Geforderter Betrag: 480, 00 €

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Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.