Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


12Jan/120

Viele aktuelle Abmahnungen der We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Zooland Music GmbH an den Titeln „Turn this Club around“ von „R.I.O. Feat. U-Jean“ sowie „San Fransisco“ von Cascada auf diversen Musiksamplern.

Uns wurden gestern und heute auffällig viele Abmahnungen der Zooland Music GmbH ausgesprochen durch die Kanzlei „We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ aus Frankfurt vorgelegt.

 

In diesen Abmahnungen werden die Adressaten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages i. H. v. 450, 00 aufgefordert.

 

Da die beiden Titel sich auf verschiedenen Musiksamplern befinden, droht auch die Gefahr von Folgeabmahnungen. Dies gilt besonders für den Titel „Turn this Club around“, der ebenfalls durch die DigiRights Administration GmbH über die Kanzlei Sebastian abgemahnt wird.

 

 

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen  auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

6Jan/120

U+C mahnt weiter ab: Aktuelle Abmahnung der Kanzlei U+C vom 04.01.2012 im Auftrag der MJP Medien an dem Pornofilmwerk „Deutschlands F….test“ Forderung: 650, 00 €

Uns wurde  eine weitere Abmahnung der Kanzlei U+C vorgelegt. Diese mahnt im Auftrag der MJP Medien anscheinend seit kurzem wieder Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmwerken ab.

Dies erstaunt, da die Kanzlei U+C im Dezember von sich Aufsehen gemacht hat, da sie einen sehr ungewöhnlichen Weg im Bereich des Filesharings zu gehen schien. So wurde auf der Internetseite der Kanzlei U+C davon berichtet, dass im Rahmen  einer Auktion Forderungen in Höhe von 90.000.000 € versteigert werden. Hierbei dürfte es sich hauptsächlich um Forderungen aus dem Bereich Filesharing gehandelt haben.

Gegenstand der uns am 06.01.2012 vorgelegten Abmahnung ist der Film „Deutschlands F…..test“

Gefordert werden wie immer die obligatorischen 650, 00 € sowie die Abgabe der Unterlassungserklärung.

Erstaunlich ist ferner, dass der Verstoß bereits über ein Jahr zurückliegen soll. So wird unserem Mandanten vorgeworfen, den streitgegenständlichen Titel  am 14.12.2010 angeboten zu haben.

 

Wie sollte auf eine solche Abmahnung reagiert werden?

Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!

Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Die vorgenannten Hinweise sind keine allgemeinen Platitüden, sondern sind für den erfolgreichen Fortgang der Verteidigung von entscheidender Bedeutung.

Da wir in den letzten Wochen häufig Mandanten beraten haben, welche bereits selber zunächst Kontakt zum Abmahner aufgenommen haben, soll vor diesem Punkt nochmals dringend gewarnt werden.

So wird in diesem Fall oft zu viel zugestanden, so dass es teilweise bereits zu Vergleichsabschlüssen kommt, die sodann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Seien Sie sich dem Umstand bewusst, dass es sich hierbei um ein Massengeschäft handelt und „Ihre Abmahnung“ nur eine unter Tausenden ist. So wird es Ihnen auf keinen Fall gelingen, den Abmahner davon zu überzeugen, von seiner Forderung  abzurücken. Überlassen Sie solche Verhandlungen daher unbedingt Ihrem Rechtsbeistand.

Verteidigungsmöglichkeiten

Es sollte zunächst versucht werden zu eruieren, inwieweit der  vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Gerade bei Abmahnungen der Kanzlei U+C bestehen besonders häufig Zweifel, ob der Verstoß tatsächlich so erfolgte wie abgemahnt. So beobachten wir, dass uns Mandanten gerade bei Abmahnungen von U+C berichten, dass der Verstoß vollumfänglich ausgeschlossen werden kann.

Ferner werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Auch wenn der Verstoß vollumfänglich zutreffen sollte, muss geprüft werden, ob insbesondere die geltend Schadensersatzbeträge der Höhe nach berechtigt sind. Diesbezüglich sind  in den letzten Monaten einige Entscheidungen in der Rechtsprechung ergangen, die eine Reduzierung oft nahe legen, da beispielsweise in vielen Fällen der sog. Lizenzschadensersatz vom Anschlussinhaber gerade nicht gefordert werden kann, wenn dieser die ihm vorgeworfene Handlung nicht selber begangen hat.

 

Kann ich die Abmahnung nicht einfach ignorieren, da die Kanzleien Ihre Forderungen ja nicht gerichtlich geltend machen?

Dies kann ein gefährlicher Trugschluss sein, wie eine aktuelle Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 16.11.2011 zeigt. So sind derzeit alleine beim AG München 1400 Verfahren wegen illegalem Filesharings anhängig, Tendenz wohl steigend. Dies bestätigt eine bereits seit längeren bestehende Vermutung, wonach die Musikindustrie die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen weiter verschärft. Wie dies bei der Kanzlei U+C aussieht, ist aufgrund der unsicheren Situation derzeit schwer zu sagen.

So genügt regelmäßig auch nicht die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, verbunden mit dem oft zu lesenden Tipp, dass sich die Sache dann schon erledigen wird.

 

Vergessen wird keiner, auch wenn es häufig ein wenig dauert, bis eine entsprechende Reaktion erfolgt.

 

Fälle solcher Art sind mir nicht bekannt.

 

Wichtig im Bereich der Verteidigung ist zu wissen, wie die einzelnen Kanzleien grundsätzlich reagieren. Nur so kann für Sie die kostengünstigste Lösung gefunden werden, worauf es letztendlich wohl auch ankommt.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

              

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

 

2Jan/120

Weitere aktuelle Abmahnung vom 20.12.2011 der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co KG wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung aufgrund illegaler vermeintlicher Öffentlicher Zugänglichmachung von Sportsendungen in Gaststätten

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung

Rechteinhaber: Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co KG

Abgemahntes Werk: Fernsehprogramm von Sky Deutschland

Geforderter Betrag: 1000, 00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Sky Fernseh GmbH & Co KG erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Lesen Sie auch unseren Artikel hier.

 

30Dez/110

Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“ auf German Top 100 v. 24.10.2011

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahntes Werk: „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“

Geforderter Betrag: 450, 00 €; Besonderheit: Der Abgeltungsbetrag wurde zwischenzeitlich erhöht. So wurde durch die Kanzlei Denecke in früheren Abmahnungen ein Betrag von „nur“ 390, 00 € gefordert.

Folgeabmahngefahr: eindeutig gegeben

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8Dez/110

Weitere Abmahnung des Vereins für Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. wegen fehlerhafter Grundpreisangabe vom 29.11.2011

Abmahnung wegen: Wettbewerbsrecht

Vermeintliche Verstöße: fehlende Grundpreisangabe  

Geforderter Betrag: 196, 35 €

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6Dez/110

Weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 01.12.2011 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Kokowääh“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH

Abgemahntes Werk: „Kokowääh“ Film  

Geforderter Betrag: 956, 00 €

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28Nov/110

Weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 16.11.2011 im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH an dem Filmwerk „Werner – Eiskalt“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH

Abgemahntes Werk: „Werner - Eiskalt“  

Folgeabmahngefahr: gering

Geforderter Betrag: 956, 00 € (506, 00 € Anwaltskosten; 450, 00 € Schadensersatz)

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

21Nov/110

Abmahnung der Kanzlei RA Meier im Auftrag der Trak Music GnbR an dem Musikwerk „Here comes the Night“ auf German Top 100 Single Charts vom 22.08.2011

Mir wurde eine Abmahnung der Trak Music GnbR vorgelegt, die durch die Kanzlei RA Meier Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Here comes the Night“ von Darius & Finlay feat. DAZ abmahnen lässt.

 

Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

 

Die Kanzlei RA Meier aus Lünen hat bereits in der Vergangenheit für die Trak Music GnbR aus Österreich Werke der oben genannten Künstler urheberrechtlich abgemahnt.

 

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Vergleichsbetrag durch die Berliner Kanzlei in Höhe von 390,00 € gefordert.

 

Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung  muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.

 

In § 97 a II UrhG heißt es:

 

„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“

 

Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.

 

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind die German Top 100 Single Charts vom 22.08.2011. Da sich in diesem Chartcontainer auch weitere Lieder anderer Rechteinhaber befinden, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, drohen Folgeabmahnungen. Sie müssen regelmäßig jedoch nicht die Befürchtung haben, dass sie weitere 99 Abmahnungen erhalten. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften.

 

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

 

Lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten. Wir erfahren täglich in der Beratung, dass unsere Mandanten sich bei Erhalt einer Abmahnung insbesondere aufgrund der Nennung der verschiedenen hohen Beträge in den Abmahnungen verunsichert fühlen. Hinzu kommt bei der vorgenannten Abmahnung – und das ist neu – , dass diese auf grellem gelben Papier abgedruckt ist, was möglicherweise eine psychologischen Effekt beim Adressaten auslösen soll.

 

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.

 

Neuerliche Entwicklungen zeigen jedoch einmal mehr, dass diese Abmahnungen nicht ignoriert werden sollten. So hat das Amtsgericht München in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass alleine dort derzeit ca. 1400 Verfahren wegen Filesharings anhängig sind. Dies bestätigt die zu beobachtende Tendenz, dass nunmehr vermehrt die geltend gemachten Forderungen auch eingeklagt werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte jedoch auf jeden Fall vermieden werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

21Nov/110

Weitere aktuelle urheberrechtliche Abmahnung vom 14.11.11 wegen der Verwendung fremder Produktfotos durch Frau Nudzejma Biber

Uns wurde eine weitere urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Frau Nudzejma Biber vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist auch hier der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft ein von Frau Biber selbst erstelltes Produktfoto für eigene Zwecke im Rahmen eines eBay-Accounts verwendet hat. 

Die in diesem Fall tätige Kanzlei aus Siegburg macht im Auftrag von Frau Biber Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend.

 

Bereits in der Vergangenheit wurden unserer Kanzlei Abmahnungen sowie einstweilige Verfügungen, ausgesprochen und beantragt durch Frau Biber vorgelegt. Gegenstand waren hierbei neben urheberrechtlichen Ansprüchen die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.  

In der nunmehr vorliegenden urheberrechtlichen Abmahnungen wird zum einen die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung, Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 6200, 00 € sowie Auskunft gefordert.

 

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch bezieht sich hierbei auf die Frage der Länge der Nutzung des streitgegenständlichen Bildes. Die Geltendmachung dieses Anspruches dient der Berechnung eines weiteren Schadensersatzanspruches, dem sog. Lizenzschaden, der zusätzlich vom Abgemahnten gefordert wird. Dies bedeutet, dass es bei dem oben genannten geforderten Betrag nicht bleiben wird. 

Es wird dringend geraten, sich im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung beraten zu lassen. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben werden. Diese beinhaltet ein Schuldeingeständnis und ist definitiv zu weit gefasst.

Ferner erscheinen die geltend gemachten Beträge zu überhöht, da insbesondere die Vorschrift des § 97 a II UrhG, der in einfach gelagerten Fällen Anwendung findet, nicht berücksichtigt wird.

 

Die Abmahnung ist jedoch sehr ernst zu nehmen, da im Falle einer fehlenden Reaktion erfahrungsgemäß mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu rechnen sein wird, die sodann weitaus höhere Kosten nach sich ziehen wird.  

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

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14Nov/110

Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 04.11.2011 im Auftrag von Sandra Candie Bjurman und Herrn Stefan Örn an dem Musikwerk „Ell&Nikki – Running Scared“ auf „German Top 100 Single Charts v. 04.07.2011“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Sandra Candie Bjurman und Herrn Stefan Örn  

Abgemahntes Werk: „Ell&Nikki – Running Scared  

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet in einem Chart Container

Geforderter Betrag: 450, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.