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Filesharing Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der EMI Music Germany GmbH vom 05.06.2014 an dem Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ auf Kontor Top Of The Clubs Vol.60
Der unserer Kanzlei zur rechtlichen Überprüfung übergebene Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der EMI Music Germany GmbH vom 05.06.2014 liegt der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung über eine sog. Internettauschbörse zugrunde.
Der Abgemahnte soll ein Dateiarchiv namens VA-Kontor_ Top_ Of_ The_ Clubs Vol.60 über ein torrent Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht haben.
Gegenstand der Abmahung ist jedoch lediglich eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“. Das Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ ist Bestandteil des oben benannten Chartcontainers.
Die Gefahr besteht jedoch darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Musikwerke befinden, die Gegenstand von Abmahnungen sein können. Die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Ob die geltend gemachte Kostenforderung berechtigt ist hängt zunächst von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob der Vorwurf entkräftet werden kann.
Sollte der Vorwurf nicht entkräftet werden können, bestehen erfahrungsgemäß jedoch die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit unter der Bedingung einer Kostenreduzierung.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Joel Jan Smolibowski im Auftrage der Olpat GmbH vom 16.05.2014
Am 02.06.2014 erreichte unserer Kanzlei eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Joel Jan Smolibowski im Auftrage der Olpat GmbH vom 16.05.2014, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.
In dem Abmahnschreiben wird ein Wettbewerbsverstoß im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit auf einer Internetseite vorgeworfen.
Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen das Telemediengesetz wegen irreführender Angaben im Impressum gemäß § 5 TMG.
Forderung:
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswert (2.000,00€) in Höhe von 215,00€ gefordert.
Wir raten davon ab, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Wir raten an gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann beispielsweise zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, welche erhebliche Kosten nach sich zieht.
Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Denn vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „ 300: Rise of an Empre“ vom 02.05.2014
Am 19.05.2014 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH zur rechtlichen Überprüfung und Verteidigung vorgelegt.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr
ACHTUNG! Hier werden bereits die ersten Fehler begangen!
Die mitübersandte vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form sollte nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf ab!
- Zahlung einer Kostenforderung in Höhe von 815,00€
Nach der neuen Gesetzeslage sollten urheberrechtliche Abmahnungen besonders auf die Einhaltung folgender Punkte überprüft werden:
- Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
- Genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung
- Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
- Beachtung der neuen Rechtsprechung zur Haftung von Ehepartnern, volljährigen Kindern und Lebenspartnern, Stichwort: Störerhaftung!
Hinweis:
Entgegen vieler Forenbeiträge ist es ein schlechter Rat die Forderung zu ignorieren, was bereits bereits die sehr hohe Quote an gerichtlichen Verfahren zeigt, die die Kanzlei Waldorf Frommer für die diversen Rechteinhaber führt. Wir warnen daher ausdrücklich davor die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer zu ignorieren. Die mit einem Klageverfahren verbundenen Kosten sollten Anlass genug sein sich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen und sich rechtlichen Rat einzuholen.
Ob die geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, hängt von der Frage ab, ob der Vorwurf in der Sache zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt wiederum von der jeweiligen Fallkonstellation ab.
Internetanschluss gewerblich- privat?
In der jüngeren Vergangenheit sind uns immer häufiger Abmahnungen bekannt geworden, die an Gewerbetreibende gerichtet wurden. So wurden Gaststättenbetreiber, Hotelinhaber oder Betreiber von Ferienwohnungen mit dem Vorwurf der Urheberechtsverletzung konfrontiert. In all diesen Fällen wird Gästen der Zugriff zum Internet gewährt.
Die Haftungsfrage der Betreiber hängt hier unmittelbar mit der Frage zusammen, ob der Anschluss grundsätzlich gesichert war und den Gästen die illegale Nutzung von Internettauschbörsen untersagt wurde.
Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung über einen gewerblichen Anschluss erhalten haben, lassen Sie sich über die Möglichkeiten eines Haftungsausschlusses beraten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehre tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Insbesondere gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer haben wir bereits hunderte Abgemahnte vertreten und verteidigt.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 09.05.2014 im Auftrag der Don Jon Nevada, LLC an dem Filmwerk: „Don John“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Don Jon Nevada, LLC
Abgemahntes Werk: „Don John“
Geforderter Betrag: 1200, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian vom 14.05.2014 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an den Musikwerken: „Klingande – Jubel“, „Martin Garrix – Animals“, „Family of the Year – Hero“, „Stromae – Papaoutai“ auf German Top 100 Single Charts vom 20.01.2014 Forderung: 1250,00 €
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahnte Werke: „Klingande - Jubel“, „Martin Garrix - Animals“, „Family of the Year - Hero“, „Stromae - Papaoutai“
Geforderter Betrag: 1250, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Bestandteil eines Chartcontainers
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 30.04.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „The Hobbit: Smaugs Einöde“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „The Hobbit: Smaugs Einöde“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Bayern München AG vom 14.05.2014
Am 16.05.2014 wurde unserer Kanzlei eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Bayern München AG zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe Karten für das DFB Pokalfinale des FC Bayern München gegen Borussia Dortmund am Samstag, den 17.05.2014 im Berliner Olympiastadion entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.
In der Vergangenheit wurden uns bereits ähnliche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Auch diese Abmahnungen beinhalteten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB.
Hierbei wird auf die Ziffer 4.1. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, die neben u.a. dem Verbot des gewerblichen und kommerziellen Weiterverkaufes ohne Zustimmung der FC Bayern München AG für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe (Ziffer 6.2.) vorsieht. Erlaubt sei dagegen nur der Erwerb zum privaten Gebrauch.
Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 500, 00 € verlangt.
Verstoß gegen ATGB?
Zunächst ist zweifelhaft, ob die zugrunde gelegten ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.
Ob die Karten kommerziell (d.h. mit Gewinn) verkauft wurden, hängt von dem erzielten Verkaufserlös ab. Vielfach werden die gleichen Karten mehrfach zur Auktion angeboten. Entsprechende vorherige Angebote werden vorzeitig beendet, so dass ein tatsächlicher Verkaufspreis nicht erzielt wird. Auch eine erfolgte Kaufrückabwicklung und Rückerstattung des Kaufpreises mit dem Käufer spielt eine Rolle. Nicht zuletzt sollte auch der selbst entrichtete Kaufpreis beim vorherigen Erwerb der Karten überprüft werden, um den tatsächlichen Reingewinn ermitteln zu können.
Unterlassungserklärung abgeben?
Vorsicht! Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.
Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte („Bear & Wolf“) im Auftrage der Firma DKH Retail Ltd vom 08.05.2014 wegen des Verkaufes von gefälschten Bekleidungsstücken der Marke „superdry“ über eBay
Die uns zur Bearbeitung vorliegende Abmahnung der Firma DKH Retail Ltd., ausgesprochen durch die Winterstein Rechtsanwälte („Bear & Wolf“) datiert vom 08.05.2014.
Laut Abmahnschreiben vom 08.05.2014 sollen hierbei Bekleidungsstücke als Falsifikate unter der Bezeichnung der Marke „superdry“ ohne Zustimmung der DKH Retail Limited über die Internethandelsplattform eBay vertrieben worden sein.
Es werden Verstöße gegen die eingetragene Wort- und Bildmarke „superdry“ geltend gemacht.
Was wird gefordert?
Unterlassungserklärung
Einleitend wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form keinesfalls abgegeben werden, sondern bedarf unbedingt einer Modifizierung.
Auskunft
Darüber hinaus wird Auskunft über Namen und Anschrift des / der Lieferanten der Nachahmungen verlangt. Das Auskunftverlangen dient dem Zweck der Bemessung eines Schadensersatzbetrages.
Rechtsanwaltskosten
Im Abmahnschreiben werden zudem Ansprüche auf Erstattung der anwaltlichen Inanspruchnahme geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich anhand eines Gegenstandswertes von 150,000,00€ und einem erfolgten Testkauf auf 2.678,99€.
Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Auch das Ignorieren der Abmahnung kann im Falle eines gerichtlichen Verfahrens aufgrund des streitgegenständlichen Gegenstandswertes von 150.000,00€ erhebliche Kosten nach sich ziehen.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 02.05.2014 im Auftrag der Embassy of Music GmbH an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf „Bravo Hits 2013“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Embassy of Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Passenger – Let Her Go"
Geforderter Betrag: 293,71 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Musiksampler
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Chmiel Consulting vom 29.04.2014 an dem Musikwerk “What is Love“ des Interpreten Haddaway auf Best hits of 90! (by DJ Sergio & NNNB) 2014
Am 05.05.2014 erreichte uns eine Abmahnung Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Chmiel Consulting vom 29.04.2014, welche unserer Kanzlei zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.
Abgemahnt wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk ”What is Love“ des Künstlers Haddaway, an dem die Chmiel Consulting die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 2000,00 € gefordert.
Vorsicht!
Bei der hier angeführten Datei („Best hits of 90! (by DJ Dergio & NNNB) 2014“) handelt es sich um einen Musiksampler, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Unserer Auffassung nach entspricht die vorliegende Abmahnung nicht der neuen Gesetzeslage nach dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. So mangelt es bereits an folgenden Punkten
- Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
- Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
Insbesondere erschließt sich keines Falls die Herleitung des geforderten Betrages in Höhe von 2.000,00€. Bei genauerer Berechnung der angesetzten Beträge würde sich lediglich eine Kostenforderung in Höhe von 547,56€ ergeben. Wie sich die Differenz begründen lassen soll erscheint mehr als zweifelhaft.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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