Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 10.02.2012 im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi an dem Musikwerk „23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein“ auf German Top 100 Single Charts vom 09.01.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Herr Anis Mohamed Ferchichi
Abgemahntes Werk: „23 (Bushido & Sido, feat Maffay): Erwachsen Sein“
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyRights vom 10.02.2012 im Auftrag der Zooland Music GmbH an dem Musikwerk „Animal“ auf VA-Dream Dance Vol. 62
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Zooland Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Animal von R.I.O. Feat. U-Jean“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Paulus Rechtsanwälte im Auftrag der Grafton Hold LLP an dem Titel „“Ilhama – Bei mir bist du scheen“ auf German Top 50 ODC vom 26.12.2011 und „The Dome Vol. 60“.
Uns wurden am 11.02.2012 mehrere Abmahnungen der Grafton Hold LLP ausgesprochen durch die Kanzlei „Paulus Rechtsanwälte“ aus Berlin vorgelegt.
Es ist bekannt, dass die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte seit kurzem ebenfalls Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an Musikwerken abmahnt. Uns ist derzeit bekannt, dass dies den Titel „Ilhama – Bei mir bist du scheen“ betreffen soll.
Auffällig hoch im Gegensatz zu anderen Abmahnungen betreffend einzelner Lieder ist der hier geforderte Abgeltungsbetrag in Höhe von 756, 00 € für das Musikwerk.
In diesen Abmahnungen werden die Adressaten auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages i. H. v. 756, 00 aufgefordert.
Der Titel befindet sich hierbei insbesondere in sog. Chartcontainern. Die uns vorliegenden Abmahnungen betreffen den Chart Container Top 50 ODC vom 26.12.2011 und den Musiksampler The Dome Vol. 60.
Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. So ist bekannt, dass gerade auf der Reihe „The Dome“ viele Rechteinhaber mit Werken vertreten sind, die derzeit verstärkt abmahnen.
Der geltend gemachte Betrag erscheint jedoch nach unserer Rechtsauffassung für das vermeintliche Angebot eines Titels zu hoch.
Ferner muss im Einzelfall genau geprüft werden, ob überhaupt eine Haftung dem Grunde nach besteht. Auch wenn dies in dem Abmahnschreiben als feststehend mehr oder minder behauptet wird, sollte dies im Einzelfall mit anwaltlicher Unterstützung überprüft werden.
So ist beispielsweise auch der Hinweis auf eine etwaige Strafbarkeit nach § 106 UrhG dann nicht richtig, soweit der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber begangen wurde und dieser davon keinerlei Kenntnis hatte.
Bleiben Sie ruhig und überweisen Sie die geltend gemachten Beträge nicht voreilig. Auch die beigefügte Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall einer Modifizierung unterzogen werden.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
- Vermeiden Sie durch die richtige Strategie mit Ihrem Rechtsbeistand Folgeabmahnungen
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 27.01.2012 im Auftrag der Tele München Fernsehen GmbH & Co KG an dem Filmwerk „John Carpenter`s The Ward“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Tele München
Abgemahntes Werk: „John Carpenter`s The Ward“
Geforderter Betrag: 956, 00 €
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sebastian vom 24.01.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Lucenzo & Don Omar-Danza Kuduro“ auf German Top 100 Single Charts vom 03.10.2011
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abgemahntes Werk: „Lucenzo & Don Omar-Danza Kuduro“
Geforderter Betrag: 680, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 27.01.2012 im Auftrag von Herrn Christian Königseder an dem Musikwerk „Glasperlenspiel – Echt“ auf Bravo Hits Vol. 75
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Christian Königseder
Abgemahntes Werk: „Glasperlenspiel“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben;
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Infopichtures GmbH an dem Filmwerk: „Straight from the Hood“ vom 25.01.2012
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Infopictures GmbH an dem Filmwerk „Straight from the hood“ vom 25.01.2011 vor.
Neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 910, 00 € gefordert.
Die anliegende Unterlassungserklärung sollte in der anliegenden Form nicht abgegeben werden. Zum einen würde in diesem Fall ein Schuldeingeständnis generiert. Anderseits drohen im Fall einer Zuwiderhandlung aufgrund einer bestimmten gewählten Formulierung erhöhte Vertragsstrafen.
Sind auch Sie durch die vorgenannte Kanzlei abgemahnt worden, sollte folgendes beachtet werden:
- Geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht in anliegender Form ab, diese enthält ein Schuldeingeständnis, so dass Sie sich bei Abgabe in dieser Form nicht mehr gegen den Vorwurf verteidigen können
- Die Unterlassungserklärung sollte modifiziert, d. h. durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt möglicherweise abgeändert abgegeben werden.
- Beachten Sie die in der Abmahnung genannten Fristen
- Bleiben Sie auf gar keinen Fall untätig
- Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zur Gegenseite auf
- Lassen Sie sich rechtlich beraten, und entwerfen Sie eine vernünftige Strategie zur Verteidigung mit Ihrem beratenden Anwalt
- Sprechen Sie mit Ihren Anwalt über die Möglichkeit von Folgeabmahnungen
- Die geltenden gemachten Kosten können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.
Noch etwas zum Schluss:
Die vorgenannten Hinweise sind keine allgemeinen Platitüden, sondern sind für den erfolgreichen Fortgang der Verteidigung von entscheidender Bedeutung.
Da wir in den letzten Wochen häufig Mandanten beraten haben, welche bereits selber zunächst Kontakt zum Abmahner aufgenommen haben, soll vor diesem Punkt nochmals dringend gewarnt werden.
So wird in diesem Fall oft zu viel zugestanden, so dass es teilweise bereits zu Vergleichsabschlüssen kommt, die sodann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Seien Sie sich dem Umstand bewusst, dass es sich hierbei um ein Massengeschäft handelt und „Ihre Abmahnung“ nur eine unter Tausenden ist.
So wird es Ihnen auf keinen Fall gelingen, den Abmahner davon zu überzeugen, von seiner Forderung abzurücken. Überlassen Sie solche Verhandlungen daher unbedingt Ihrem Rechtsbeistand.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per Fax oder E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit
Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner vom 11.01.2012 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 7“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: The Walking Dead – Staffel 2 Folge 7
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe vom 20.01.2012 im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido an dem Musikwerk „23 Erwachsen sein (Bushido&Sido feat. Maffay)“ auf der German Top 100 Single Charts vom 09.01.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Anis Mohamed Ferchichi
Abgemahntes Werk: „23 Erwachsen sein (Bushido&Sido feat. Maffay)“
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
Folgeabmahngefahr: aufgrund des Chartcontainers gegeben
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhartd Fiedler Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 20.01.2012 im Auftrag der Emi Music Germany GmbH an dem Musikwerk „Titanium“ von David Guetta/ Top 100 bzw. ODC Charts vom 26.12.2011
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Emi Music Germany GmbH
Abgemahntes Werk: „David Guetta - Titanium“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: aufgrund des Chartcontainers gegeben
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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