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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 04.05.2012 im Auftrag des Herrn Christian Königseder an dem Musikwerk „Glasperlenspiel – Echt““ auf German Top 100 Single Charts v. 02.01.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Herr Christian Königseder
Abgemahntes Werk: „Glasperlenspiel-Echt“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyRights vom 26.04.2012 im Auftrag der Zooland Music GmbH an dem Musikwerk „Animal“ auf German Top 100 Single Charts vom 19.03.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Zooland Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Animal von R.I.O. Feat. U-Jean“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben;
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Abmahnung vom 27.04.2012 Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH an dem Musikalbum Planet Pit (Deluxe Version inkl. 4 Bonustracks), Pitbull (Album)
Uns wurde eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH vorgelegt, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, im Rahmen einer Internettauschbörse (sog. Peer-to-Peer Netzwerk) das Musikalbum Planet Pit (Deluxe Version inkl. 4 Bonustracks) vom Künstler Pitbull zum Download angeboten zu haben.
Vielen Benutzern von Tauschbörsen ist oft nicht bewusst, dass sie das Werk durch den vorgenommenen Download auch gleichzeitig anbieten. Dies ist jedoch die Eigenart der sog. Tauschbörsen.
Genau an dieser Stelle geschieht jedoch die abmahnfähige Urheberrechtsverletzung, da es nur dem Urheber bzw. Rechteinhaber gestattet ist, „sein“ Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Denn in § 19 a UrhG heißt es:
„Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.“
Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von insgesamt 956, 00 € gefordert. Dieser Betrag teilt sich ausweislich des Abmahnschreibens in 506, 00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadensersatz auf.
Es muss dringend davor gewarnt werden, die beigefügte Unterlassungserklärung in der vorformulierten Fassung zu unterzeichnen. Diese ist insbesondere für den Fall einer tatsächlichen Zuwiderhandlung in der Zukunft aufgrund einer bestimmten Formulierung als sehr nachteilig zu beurteilen, da sodann Vertragsstrafen in Höhe von 5000,00 € aufwärts drohen.
Aufgrund der 30-jährigen Bindung an die Erklärung sollte hier mit Bedacht gehandelt und die Angelegenheit von einem im Filesharing tätigen Rechtsanwalt überprüft werden. Nur dieser kennt die einschlägigen Kanzleien und weiß wie diese reagieren.
Auch ist die tatsächliche Geltendmachung von Vertragsstrafen für den Fall einer Zuwiderhandlung nicht die Ausnahme. So hatten wir bereits mehrere Fälle gegenüber anderen Kanzleien zu vertreten, in denen sich unsere Mandanten aufgrund einer tatsächlichen Zuwiderhandlung Vertragsstrafeansprüchen ausgesetzt sahen. Auch in einem solchen Fall muss unbedingt ein im Gewerblichen Rechtsschutz tätiger Rechtsanwalt beauftragt werden.
Sie sollten die Angelegenheit daher grundsätzlich ernst nehmen, jedoch mit Bedacht handeln.
So dürften sich die Verteidigungschancen in einigen Fällen jedoch aufgrund weiterer positiver Tendenzen in der Rechtsprechung verbessern.
In diesem Zusammenhang ist auf einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hinzuweisen, dem im Instanzenzug eine Auseinandersetzung zur Problematik des Filesharings vorausging. Das Bundesverfassungsgericht hat hier zu Verstehen gegeben, dass das häufig durch die Abmahnkanzleien zitierte Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2010 „Sommer unseres Lebens“ keinesfalls auf alle denkbaren Konstellationen aus der Praxis angewendet werden kann. So wird das Urteil häufig dazu herangezogen, grundsätzlich eine Störerhaftung des Anschlussinhabers anzunehmen, wenn dieser beispielsweise volljährige Familienmitglieder nicht über die Gefahren des Filesharings aufgeklärt hat.
Das Bundesverfassungsgericht scheint hierbei in die Richtung der Rechtsprechung des OLG Frankfurt zu tendieren. Dieses hatte bereits im Jahre 2007 geurteilt, dass Überwachungspflichten von nahen Familienangehörigen erst dann bestehen, soweit sich in der Vergangenheit bereits Anhaltspunkte für einen Missbrauch gezeigt hätten. Erst dann könne von einer Haftung des Anschlussinhabers als Störer ausgegangen werden.
Lassen Sie die Abmahnung überprüfen und sich beraten.
Die geltend gemachten Beträge können häufig reduziert oder auch abgewendet werden.
Es gelten folgende Grundregeln bei Erhalt einer Abmahnung, die bedingungslos einzuhalten sind:
- Bleiben Sie trotz des ersten Schockes ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen!
- Fristen notieren und einhalten!
- Suchen Sie bei der ersten Abmahnung direkt anwaltliche Hilfe auf. Denn nur so können möglicherweise Folgeabmahnungen vermieden werden
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.
Wieder vermehrt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag des Herrn Thomas Baczewski ausgesprochen durch Rechtsanwalt Tawil
Uns wurden in dieser Woche wieder Abmahnungen des Herrn Thomas Baczewski ausgesprochen durch Rechtsanwalt Tawil vorgelegt. In den uns vorgelegten Abmahnungen wurden wiederum Verstöße gegen die sog. 40, 00 € - Klausel gerügt. Gefordert wird neben der Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000, 00 €, mithin ein Betrag in Höhe von 651, 80 €.
Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall ungeprüft. Ferner sollten auch nicht die geltend gemachten Beträge ungeprüft gezahlt werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die von uns vertretenen Mandanten bei Ihren ersten Anfragen häufig den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht richtig juristisch einordnen konnten, was aufgrund der Spezialmaterie durchaus nachvollziehbar ist. So drohen bei Abgabe der Unterlassungserklärung und der nicht (korrekten) Abstellung des Verstoßes die Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von über 5000, 00 €. Eine umfangreiche Beratung gerade auch im Hinblick auf die nötigen Korrekturen im ebay-Shop ist daher unerlässlich.
Die Verteidgungsoptionen gegen die Abmahnung sind gut, soweit Sie sich juristisch fundiert beraten lassen. Wir stehen Ihnen hierzu bundesweit zur Verfügung und haben in der Vergangenheit bereits häufig gegen Abmahnungen des Herrn Baczewski verteidigt.
Rufen Sie uns unverbindlich an. Weitere Informationen zu dieser Abmahnung erhalten Sie auch hier.
Weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyRights vom 25.04.2012 im Auftrag der Zooland Music GmbH an dem Musikwerk „Miss Sunshine R.I.O“ auf German Top 100 Single Charts vom 13.06.2011
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Zooland Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Miss Sunshine“ („R.I.O.“)
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben;
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Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner vom 14.04.2012 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 10“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 10“
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.03.2012 im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH an dem Filmwerk „New Kids Nitro“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
Abgemahntes Werk: „New Kids Nitro“
Geforderter Betrag: 956, 00 €;
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 20.04.2012 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a. an dem Musikwerk Wildes Ding der Gruppe Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Hanno Graf u.a.
Abgemahntes Werk: Wildes Ding
Geforderter Betrag: 400, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
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Erste Abmahnung der neuen im Filesharing tätigen Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft für die DigiProtect bei uns eingetroffen
Uns wurde am heutigen Tage eine erste Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der DigiProtect vorgelegt. Seit einigen Tagen war hiervon bereits im Internet zu lesen. Die uns vorgelegte Abmahnung ist datiert vom 23.04.2012. Gegenstand der Abmahnung ist das Musikwerk "Kool Savas - Aura". Wir werden morgen mehr berichten.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 13.04.2012 im Auftrag der Geto Gold Musikverlag GbR an dem Musikwerk „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop““ auf German Top 100 Single Charts vom 05.09.2011
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Geto Gold Musikverlag GbR
Abgemahntes Werk: „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container
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