Heidicker Abmahnblog

Tipp: Besuchen Sie auch unsere Kanzlei unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren neuen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


23Mai/120

Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Sebastian vom 18.05.2012 im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH an 6 Musikwerken auf German Single Charts Top 100; Forderung: 1800, 00 €

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Abgemahnte Werke: Michel Telo – Ai Se Eu te Pego; Yiruma – River Flows in you u. a.“  

Geforderter Betrag: 1800, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich auf dem Sampler: Kontor Top of the Clubs Vol. 52

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian aus Berlin am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

22Mai/120

Zahlungsaufforderung durch Getty Images erhalten wegen des Vorwurfs einer unberechtigten Verwendung von Bildern im Internet?

Die Bildagentur Getty Images  versendet bei der vermeintlichen Feststellung einer unberechtigten Verwendung von lizenzierten Bildern  im Internet durch Dritte regelmäßig Zahlungsaufforderungen.

So wurde uns am 21.05.2012 eine solche Zahlungsaufforderung vorgelegt, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, zwei lizenzierte Bilder von Getty Images ohne Zustimmung auf ihrer gewerblichen Homepage öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Von unserer Mandantschaft wird ein Lizenzschadensersatz in Höhe von jeweils 1000, 00 zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 460, 00 €, mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 2460, 00 € gefordert.

Es ist in jedem Fall angezeigt diese Zahlungsaufforderung ernst zu nehmen. Soweit der Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann bietet es sich an, zusätzlich nach Entfernung der Bilder eine (vorbeugende) strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte hinsichtlich des Lizenzschadensersatzes keine Einigkeit erzielt werden, werden die Angelegenheiten regelmäßig an deutsche Kanzleien, wie beispielsweise Waldorf Frommer, weitergegeben.

Fälle dieser Art liegen uns ebenfalls vor.

Soweit in diesem Fall bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, ist es der beauftragten Kanzlei sodann nicht mehr möglich eine förmliche Abmahnung auszusprechen, was das Kostenrisiko erheblich sinken lässt.

Sollten Sie auch eine Zahlungsaufforderung dieser Art durch Getty Images erhalten haben, können Sie sich an uns wenden. Wir beraten Sie sofort und zeigen Ihnen den kostengünstigsten Weg gerne auf.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.  Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.

 

21Mai/120

Aktuelle Abmahnung der im Filesharing neutätigen CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect vom 18.05.2012 an dem Musikwerk „Eisblume – Für immer auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012

Uns wurde am 18.05.2012 eine Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien vorgelegt.

 

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien wurde in der näheren Vergangenheit von der Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfurt vertreten.

 

Zwischenzeitlich liegen uns auch in laufenden Mandaten, die vorher durch die Kanzlei Schalast und Partner betreut wurden, Schreiben vor, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die entsprechende Mandate durch die CGM Rechtsanwaltskanzlei fortgeführt werden. In diesem Zusammenhang wird im Übrigen das Angebot unterbreitet, die Angelegenheiten gegen Zahlung in Höhe von 199, 00 € einer Erledigung zuzuführen.

 

Gegenstand dieser Abmahnung ist die Musikaufnahme „Eisblume – Für immer“

 

Dieser Titel befindet sich auf einem German Top 100 Singlechartcontainer vom 20.02.2012.

 

Die Abmahnung ist datiert vom 18.05.2012.

 

Der in dem uns vorgelegten Abmahnschreiben genannte Titel war bereits in der Vergangenheit häufiger Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Schalast und Partner.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich der entsprechende Titel auf einem German Top 100 Singlechartcontainer befindet, drohen auch sogenannte Folgeabmahnungen.

 

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist nachteilig. Diese sollte in dieser Form nicht abgegeben werden. So wird in der vorformulierten Unterlassungserklärung für den Fall einer zukünftigen und schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € versprochen.

 

Zur Abgeltung der Angelegenheit wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 550,00 € gefordert. Ferner räumt die Kanzlei unserem Mandanten ein, den geltend gemachten Betrag auf 430,00 € zu ermäßigen, sollten innerhalb von acht Tagen nach Zugang des Abmahnschreibens 430,00 € auf das Kanzleikonto gezahlt werden. Dies erinnert stark an den von der Kanzlei Schalast und Partner in früheren Abmahnungen eingeräumten Schnellzahlerrabatt.

 

Im Falle des Erhaltes der Abmahnung ist Ihnen dringend anzuraten, sich fachkundig beraten zu lassen. Die geforderten Beträge sollten nicht ungeprüft gezahlt, die beiliegende Unterlassungserklärung keinesfalls in dieser Form abgegeben werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, besipielsweie per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.  Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

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In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.

 

21Mai/120

Und Sie klagen doch: Klage der Kanzlei Fareds im Auftrag der Aergo Trade GmbH vor dem Amtsgericht Hamburg

Uns wurde in der letzten Woche eine Klage der Kanzlei Fareds im Auftrag der Aergo Trade GmbH vorgelegt. Eingereicht wurde die Klage am Amtsgericht Hamburg am 07.05.2012.

Unsere jetzige Mandantschaft wurde vorher weder durch uns noch durch eine andere Kanzlei vertreten.

Der Klage ging eine Abmahnung vom 13.05.2011 voraus, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wurde, das geschützte Musikwerk „Other Ego-Whats my name“ im Rahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

Gefordert wurden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 450, 00 €.

Die Abmahnung wurde durch die Mandantschaft zunächst ignoriert, so dass die Aergo Trade GmbH das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet hatte. Nachdem im Rahmen der Durchführung des Mahnverfahrens Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt wurde, wurde durch die Gegenseite sodann konsequent Klage erhoben.

Gegen die Mandantschaft werden nunmehr im Klageverfahren Kosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 677, 00 € geltend gemacht. Interessant dürfte sein, dass die Gegenseite betreffend des Unterlassungsanspruches einen Streitwert in Höhe von 6000, 00 € als angemessen ansieht.

Was zeigt dieser Vorgang nun?

Es ist keinesfalls angezeigt, urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings zu ignorieren. Das häufig im Internet zu lesende Argument, „Ab in den Papierkorb mit der Abmahnung, die klagen ja eh nicht“ ist unzutreffend.

Vielmehr bestätigt sich die Befürchtung, dass die abmahnenden Kanzleien mehr und mehr dazu übergehen, Ihre vermeintlichen Ansprüche einzuklagen. Es ist daher wichtiger denn je, auf Abmahnungen fachlich korrekt zu reagieren, um weiteren Schaden zu vermeiden.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung oder gar einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, können Sie sich an uns wenden. Wir konnten bereits hunderten von Abgemahnten rechtssicher weiterhelfen.

So weit wie im vorliegenden Fall, muss es nämlich definitiv nicht kommen.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

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Wir vertreten bundesweit

20Mai/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 18.05.2012 im Auftrag der Elephant Music GmbH an dem Musikwerk „Santiano-Santiano“ auf German Top 100 Single Charts 16.04.2012

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Elephant Music GmbH

Abgemahntes Werk:  Santiano-Santiano“

Geforderter Betrag: 450, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds  aus Hamburg  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

17Mai/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei We Save Your Copyrights im Auftrag der Zooland Music GmbH vom 15.05.2012 an dem Musikwerk „Cascada – Summer of Love“ auf German Top 100 Single Charts vom 16.04.2012; Forderung: 450, 00 €

Uns wurde am 16.05.2012 eine sehr aktuelle Abmahnung  der Kanzlei We Save Your Copyrights datiert vom 15.05.2012 im Auftrag der Zooland Music GmbH vorgelegt.

 

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Summer of Love“ der Künstlergruppe Cascada. Dieser befindet sich ausweislich des Abmahnschreibens auf einem German Top 100 Single Charts Container vom 16.04.2012.

 

Wie in anderen Abmahnungen dieser Kanzlei auch, welche im Auftrag der Zooland Music GmbH ausgesprochen werden, wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 450, 00 € gefordert.

 

 

 

Da der Titel sich in einem German Top 100 Single Chart Container befindet,  droht auch die Gefahr von Folgeabmahnungen. Auch bei der uns vorliegenden Abmahnung handelt es sich nicht um die erste Abmahnung, die der Adressat erhalten hat.

 

Welche Verteidigungsoptionen bestehen, wie ist das weitere Vorgehen und warum eigentlich einen spezialisierten Anwalt?

 

Wie so häufig, ist der Schock bei Erhalt einer Abmahnung groß und es fragt sich, wie mit der Abmahnung umgegangen werden soll.

 

Es ist zunächst dringend davon abzuraten, das Schreiben zu ignorieren.

 

Das „Herzstück“ einer jeden Abmahnung ist zunächst die Unterlassungserklärung. Es kann nur dringend angeraten werden, diese in der anliegenden Form nicht abzugeben. Dies bedeutet jedoch gleichsam nicht, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte auf jeden Fall in abgeänderter Form geschehen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden.

Hat man nun die Unterlassungserklärung abgeändert, so stellt sich die Frage nach der geltend gemachten Forderung. Diese Frage ist einzelfallabhängig zu beurteilen und muss anhand der mittlerweile weitreichenden Kasuistik bestimmt werden, die jedoch aufgrund der unterschiedlich existierenden Entscheidungen und der (noch) bestehenden Möglichkeit des Abmahners, sich das Gericht aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes auszusuchen, einer genauen fallbezogenen Überlegung und Strategie bedarf.

 

So kann die Strategie von einer konsequenten Zurückweisung bis zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit, d. h. einer Reduzierung des geltend gemachten Betrages reichen.

 

Die Frage der Strategie hängt nicht zuletzt auch davon ab, inwieweit weitere Abmahnungen drohen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich das abgemahnte Lied in einem sog. Top 100 Single Chartcontainer oder einem Musiksampler befindet. Sie müssen regelmäßig jedoch nicht die Befürchtung haben, dass sie weitere 99 Abmahnungen erhalten. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften. Ob hier mit sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen gearbeitet werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalles. Hierzu divergieren die Stimmen derzeit gewaltiger denn je.

 

Wie Sie sehen, gibt es viele Punkte, die im Falle einer Filesharingverteidigung zu beachten sind. Wenden Sie sich daher an einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen, dem die Filesharingproblematik vertraut ist.

 

Es lassen sich in nahezu jedem Fall gute Ergebnisse erzielen, die Ihnen vor allen Dingen die nötige Rechtssicherheit bringen werden. Verzweifeln Sie auf keinen Fall, sondern suchen Sie fachkundige Hilfe.

 

 

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

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Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

 

 

17Mai/120

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 26.04.2012 im Auftrag der GSDR GmbH an dem Musikwerk „Around the world – The Disco Boys“ auf „German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: GSDR GmbH

Abgemahntes Werk:  „Around the World“

Geforderter Betrag: 450, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner  aus Frankfurt am Main  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

17Mai/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner vom 15.05.2012 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk “The Walking Dead – Staffel 2 Folge 5“.

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH vom 15.05.12 vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist das Filmwerk: „The Walkin Dead – Staffel 2 Folge 8“

Der Vorwurf:

Das illegale Angebot des oben genannten Werkes im Rahmen einer Internettauschbörse.

Was wird gefordert?

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wird von den Anschlussinhabern ein Schadensersatzbetrag in Höhe von insgesamt 800, 00 € gefordert.

Wie sollte auf eine solche Abmahnung reagiert werden?

Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!

Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Die vorgenannten Hinweise sind keine allgemeinen Platitüden, sondern sind für den erfolgreichen Fortgang der Verteidigung von entscheidender Bedeutung.

Da wir in den letzten Tagen häufig Mandanten beraten haben, welche bereits selber zunächst Kontakt zum Abmahner aufgenommen haben, soll vor diesem Punkt nochmals dringend gewarnt werden.

So wird in diesem Fall bereits meist zu viel zugestanden, so dass es teilweise bereits zu Vergleichsabschlüssen kommt, die sodann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Seien Sie sich dem Umstand bewusst, dass es sich hierbei um ein Massengeschäft handelt und „Ihre Abmahnung“ nur eine unter Tausenden ist. So wird es Ihnen auf keinen Fall gelingen, den Abmahner davon zu überzeugen, von seiner Forderung  abzurücken. Überlassen Sie solche Verhandlungen daher unbedingt Ihrem Rechtsbeistand.

Verteidigungsmöglichkeiten

Es sollte zunächst versucht werden zu eruieren, inwieweit der  vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Hierbei werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Auch wenn der Verstoß vollumfänglich zutreffen sollte, muss geprüft werden, ob insbesondere die geltend Schadensersatzbeträge der Höhe nach berechtigt sind. Diesbezüglich sind  in den letzten Monaten einige Entscheidungen in der Rechtsprechung ergangen, die eine Reduzierung oft nahe legen, da beispielsweise in vielen Fällen der sog. Lizenzschadensersatz vom Anschlussinhaber gerade nicht gefordert werden kann, wenn dieser die ihm vorgeworfene Handlung nicht selber begangen hat.

 

Kann ich die Abmahnung nicht einfach ignorieren, da die Kanzleien Ihre Forderungen ja nicht gerichtlich geltend machen?

Dies kann ein gefährlicher Trugschluss sein, wie eine  Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 16.11.2011 zeigt. So sind derzeit alleine beim AG München 1400 Verfahren wegen illegalem Filesharings anhängig, Tendenz wohl steigend. Dies bestätigt eine bereits seit längeren bestehende Vermutung, wonach die Musikindustrie die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen weiter verschärft.

So genügt regelmäßig auch nicht die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, verbunden mit dem oft zu lesenden Tipp, dass sich die Sache dann schon erledigen wird.

 

Vergessen wird keiner, auch wenn es häufig ein wenig dauert, bis eine entsprechende Reaktion erfolgt.

 

Fälle solcher Art sind mir nicht bekannt.

 

Wichtig im Bereich der Verteidigung ist zu wissen, wie die einzelnen Kanzleien grundsätzlich reagieren. Nur so kann für Sie die kostengünstigste Lösung gefunden werden, worauf es letztendlich wohl auch ankommt.

 

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9Mai/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 04.05.2012 im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi an dem Musikwerk „I need a girl part 3“ auf German Top 100 Single Charts vom 19.03.2012

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Herr Anis Mohamed Ferchichi

Abgemahntes Werk:  „I need a girl part 3

Geforderter Betrag: 400, 00 €;

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Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler Zerbe  aus Linden  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

7Mai/120

Abmahnung der Corbis GmbH vom 27.04.2012 durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen der unberechtigten Verwendung von fremdem Bildmaterial im Internet

Uns wurde am heutigen Tag eine Abmahnung der Corbis GmbH ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der unberechtigten Verwendung  von Bildmaterial, an der die Corbis GmbH die alleinigen Rechte hält.

In dem ersten Schreiben wird neben der Abgabe der obligatorischen Unterlassungserklärung zunächst Auskunft u. a. darüber verlangt, wie lange das Bild auf der Internetseite des Abmahnadressaten verwendet wurde. Das Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung des sodann im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes in Form eines sog. Lizenzschadensersatzes sowie der Kosten der Rechtsverfolgung.

So haben wir bereits auch gegen Abmahnungen gleicher Art verteidigt, die durch die Masterfile Deutschland GmbH, der Stockfood GmbH oder durch Getty Images über die Kanzlei Waldorf ausgesprochen wurden.

Die Abmahnung sollte unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Die gilt besonders im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge.

Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

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