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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Frau Katharina Löwel an dem Musikwerk: „Glasperlenspiel- Freundschaft“ vom 25.01.2013 auf German Top 100 Single Charts vom 19.11.2012
Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 25.01.2013 vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk: „Glasperlenspiel- Freundschaft“, an dem Frau Katharina Löwel die Rechte innehat.
Der Vorwurf:
Das illegale Angebot des oben genannten Werkes im Rahmen einer Internettauschbörse.
Was wird gefordert?
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.
Achtung!
Die Titel befinden sich auf einem German Top 100 Single Chart Container vom 19.11.2012. Da sich auf den sog. German Top 100 Chart Containern weitere Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.
Folgeabmahngefahr?
Was bedeutet eigentlich Folgeabmahngefahr? Es wird mir doch vorgeworfen, ich habe nur einen Titel angeboten? Diese Frage hören wir oft. Die Krux in der Sache besteht jedoch darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Titel befinden, die häufig Gegenstand von Abmahnungen sind. In vielen Fällen kommt es sodann dazu, dass die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten wird.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Wie soll ich mich verhalten?
Immer wieder erleben wir unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Vorsicht!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Entscheiden ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
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Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk aus Hamburg vom 30.07.2012 im Auftrag der MIG Film GmbH an dem Filmwerk „Beauty and the Beast“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: MIG Film GmbH
Abgemahntes Werk: „Beauty and the Beast“
Geforderter Betrag: 1298, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyRights vom 16.01.2013 im Auftrag der Zooland Music GmbH an dem Musikwerk „Summer Jam – R.I.O. Feat. U-Jean“ auf VA- Future_Trance_Vol.61
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Zooland Music GmbH
Abgemahntes Werk: „Summer Jam – R.I.O. Feat. U-Jean“
Geforderter Betrag: 450, 00 €;
Folgeabmahngefahr: gegeben; Musiktitel befindet sich auf Sampler
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 17.01.2013 an dem Computerspiel „Dead Island- Reloaded“
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 17.01.2012 zur rechtlichen Überprüfung vor. Gegenstand der Abmahnung ist das illegale Angebot des oben genannten Softwarewerkes, an dem die Koch Media GmbH die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hoher Schadensersatzbetrag in Höhe von 1500,00 € gefordert.
Wie soll ich mich verhalten?
Immer wieder erleben wir unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Vorsicht!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Entscheiden ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Faustmann & Mielke aus Trittau im Auftrag der Firma TAG-7, Volker Sonntag vom 28.12.2012 an dem Musikwerk „Wingenfelder-Wingenfelder – Wenn die Zeit kommt ( German Top 100 Single Charts)
Die Kanzlei Faustmann & Mielke spricht seit kurzem Abmahnungen für die Firma TAG-7, Volker Sonntag aus.
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Faustmann & Mielke aus Trittau im Auftrag der Firma TAG-7, Volker Sonntag an dem Musikwerk „Wingenfelder-Wingenfelder - Wenn die Zeit kommt zur rechtlichen Überprüfung vor.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hoher Schadensersatzbetrag in Höhe von 400,00 € gefordert.
Achtung!
Der Titel befindet sich auf einem German Top 100 Single Chart Container. Da sich auf den sog. German Top 100 Chart Containern weitere Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.
Folgeabmahngefahr?
Was bedeutet eigentlich Folgeabmahngefahr? Es wird mir doch vorgeworfen, ich habe nur einen Titel angeboten? Diese Frage hören wir oft. Die Krux in der Sache besteht jedoch darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Titel befinden, die häufig Gegenstand von Abmahnungen sind. In vielen Fällen kommt es sodann dazu, dass die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten wird.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Wie soll ich mich verhalten?
Immer wieder erleben wir unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Vorsicht!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Entscheiden ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 18.01.2013 im Auftrag der Malibu Media LLC an dem Filmwerk „Unforgetable View Part One“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Malibu Media LLC
Abgemahntes Werk: „Unforgetable View Part One“
Geforderter Betrag: 600, 00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds iAd Malibu Media LLC vom 11.01.2013 an dem Filmwerk „Waterfall Emotions“
Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Fareds iAd Malibu Media LLC vom 11.01.2013 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung ist das illegale Angebot des oben genannten Werkes, an dem die Malibu Media LLC die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 € gefordert.
Verteidigungsstrategie?
Zunächst gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Entscheidend ist zunächst die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Der entscheidende Aspekt einer jeden Abmahnung ist jedoch zunächst die Unterlassungserklärung. Immer wieder erleben wir unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Vorsicht!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 11.01.2013 im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk „Safe- Todsicher“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Abgemahntes Werk: „Safe- Todsicher“
Geforderter Betrag: 956, 00 €;
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Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 11.01.2013 im Auftrag der Splendid Film GmbH an dem Filmwerk „The Expendables 2“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Abgemahntes Werk: „The Expendables 2“
Geforderter Betrag: 800, 00 €;
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Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds iAd der Track by Track Records UG vom 23.11.2012 dem Musikwerk „Michael Mind Project feat. Dante Thomas – Nothing Lasts Forever“ auf Bravo Hits Vol. 79
Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Fareds iAd der Track by Track Records UG vom 23.11.2012 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Streitgegenstand:
Gegenstand der Abmahnung ist das illegale Angebot des oben genannten Werkes, an dem die die Track by Track Records UG die Rechte innehat, im Rahmen einer Internettauschbörse.
Forderungen?
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.
Achtung!
Das hier streitgegenständliche Musikwerk ist Bestandteil des Musiksamplers Bravo Hits Vol. 79. Auf diesem Sampler befinden sich weitere Werke, so dass von einer Folgeabmahnungsfahr durch andere Rechteinhaber auszugehen ist. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Verteidigungsoptionen?
Zunächst gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.
Entscheidend ist zunächst die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.
Der entscheidende Aspekt einer jeden Abmahnung ist jedoch zunächst die Unterlassungserklärung. Immer wieder erleben wir unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.
Vorsicht!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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