Heidicker Abmahnblog

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11Okt/130

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Filmwerk: „Stirb langsam- Ein guter Tag zum Sterben“

Am 10.10.2013 wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung über eine bittorrent Internettauschbörse an dem Filmwerk: „Stirb langsam- Ein guter Tag zum Sterben“ vorgelegt.

Forderung: pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00€

Wir vertreten die Auffassung, dass die geltend gemachte Kostenforderung als überhöht zu qualifizieren ist!

Neue Rechtssprechungstendenzen auf Grundlage geänderter Gesetzeslage:

Das AG Hamburg entschied mit Hinweisbeschluss vom 24.07.2013, Az.: 31a C 109/13, dass bei privat betriebenem Filesharing ein Streitwert von 1000,00 € sachgerecht ist. Hinsichtlich der Bestimmung der Angemessenheit verweist das AG Hamburg auf eine Gesetzesänderung durch das am 28.06.2013 vom Bundestag verabschiedete Gesetz (BT-Drucksache 17/13057), welches nunmehr in Kraft getreten ist.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Entscheidung des AG München, welches regelmäßig Gerichtsstand für Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer war. Das Amtsgericht München vertritt in einem Hinweisbeschluss vom 27.08.2013 (Az. 224 C 19992/13) die gleiche Auffassung wie das AG Hamburg. Nach derzeitiger Ansicht des Gerichts kommt auch ein deutlich unter 10.000,00 € liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht. Dabei nimmt es ausdrücklich auf die erwähnte Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg Bezug.

 

Bleiben Sie nicht untätig! Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist ein schlechter Rat!

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen.

So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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10Okt/130

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 04.10.2013 im Auftrag der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Stirb langsam – Ein guter Tag zum Sterben“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Entertainment GmbH

Abgemahntes Werk:  Stirb  langsam – Ein guter Tag zum Sterben

Geforderter Betrag: 1028, 00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

9Okt/130

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 26.09.2013 im Auftrag der EMI Music Germany GmbH an dem Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ auf „Bravo Hits Vol. 82“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH

Abgemahntes Werk: „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“

Geforderter Betrag: 450, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich auf einem Sampler

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main  erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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8Okt/130

Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 01.10.2013 bezüglich des Musikwerkes „The Call (Original Motion Picture Score)“ innerhalb des Filmwerkes „The Call – Leg Nicht Auf“

Zu Beginn der 41. Kalenderwoche 2013 erreichte unserer Kanzlei eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 01.10.2013.

Aufgrund eines vermeintlichen öffentlichen Zugänglichmachens des Filmwerkes „The Call – Leg Nicht Auf“ über eine Bittorrent Tauschbörse wird in dem Abmahnschreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1250,00€ gefordert.

Bei dem Filmwerk handelt es sich um einen US- Thriller aus dem Jahre 2013, der ein Musikwerk namens „The Call (Original Motion Picture Score)“ enthält an dem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat. Genau dieses Musikwerk ist Gegenstand der urheberrechtlichen Abmahnung und nicht, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat, das entsprechende Filmwerk.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden!

Hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung ist zu konstatieren, dass diese als deutlich überhöht einzustufen ist.

So tendiert die neuerliche Rechtsprechung dazu deutlich geringere Streitwerte als angemessen anzusehen. Demnach sind auch die sich aus einem solchen Streitwert ergebenden Rechtsanwaltskosten geringer anzusetzen.

 

Sollte nach einer Einzelfallprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt der Vorwurf nicht entkräftet werden können, ist zumindest eine Kostenreduzierung im Wege eines Vergleiches anzustreben.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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7Okt/130

Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Track by Track Records UG vom 04.10.2013 an dem Musikwerk „Michael Mind Project- Illegal“ Forderung: 450, 00 € (Kontor Top Of The Clubs Vol. 60)

Gegenstand der Abmahnung ist der Musiksampler namens Kontor Top Of The Clubs Vol. 60, auf dem das urheberrechtlich geschützte Musikwerk sich befindet.

Es ist dringend davon abzuraten, das Schreiben zu ignorieren. Denn es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.

Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich das abgemahnte Lied wie hier auf einem Musiksampler befindet. In diesem Zusammenhang sind uns bereits Abmahnungen u.a. an dem Musikwerk „Martin Solveig, The Cataracs, Feat. Kyle- Hey Now“, an dem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat bekannt. Entsprechende Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage der ausgesprochen.

An dieser Stelle sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt insbesondere über die Möglichkeit der Abgabe von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten lassen. Das Instrument der vorbeugenden Unterlassungserklärung kann im Falle der Gefahr von Folgeabmahnungen zur Schadensminimierung beitragen. So sind entsprechende vorbeugende Unterlassungserklärungen, sofern Sie rechtzeitig abgegeben werden, geeignet die Kosten der Rechtsverfolgung abzuwehren. Dies hat den Vorteil, dass von dem Adressat einer möglichen Folgeabmahnung bereits vor Erhalt einer weiteren Abmahnung ein Teil des Schadens abgewendet werden kann.

Auch wenn die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen kein Allheilmittel gegen Folgeabmahnungen darstellt, so haben wir in der täglichen anwaltlichen Praxis die Erfahrung gemacht, dass in vielen Fällen die drohende wirtschaftliche Belastung für den Abgemahnten deutlich abgemildert werden kann.

Zögern Sie daher nicht und lassen sich umgehend beraten!

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir vertreten bundesweit

 

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24Sep/130

Abmahnung Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA durch Kanzlei Becker und Haumann aus Dortmund

Der Beitrag befasst sich mit einer Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA durch die Kanzlei Becker und Haumann aus Dortmund wegen des Verkaufs von Tickets auf eBay.

23Sep/130

Neue Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ Forderung: 1028,00€

Am 23.09.2013 haben wir Kenntnis darüber erlangt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH Co + Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen an dem Filmwerk: „Iron Man 3“ ausspricht.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 578,00€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 450,00€.

Häufig ist den Adressaten der Abmahnung nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist nach unserer Erfahrung Vorsicht geboten. Die Kanzlei hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt nach unserer Erfahrung insbesondere dann, wenn eine anwaltliche Begleitung im Abmahnverfahren, also im außergerichtlichen Bereich, nicht erfolgt.

So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Daher ist das Ignorieren der Schreiben ein schlechter Rat!

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Entscheidend ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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20Sep/130

Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vom 16.09.2013

Am 18.09.2013 erreichte unsere Kanzlei wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Unserer Mandantschaft wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, sie habe Einzel- und/ oder Dauerkarte für Heimspiele des Bundesligavereins Borussia Dortmund erworben, und diese entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

Ähnliche Abmahnungen sind uns bereits durch den FC Gelsenkirchen Schalke 04 e. V. und Borussia VFL 1900 Mönchengladbach GmbH bekannt.

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 420, 00 €.

Des Weiteren behält sich die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vor, für den Fall einer nicht fristgerechten Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein Stadionverbot auszusprechen.

Unterlassungserklärung:

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Frage des Einzelfalles. Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.

Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Verteidigung:

Zunächst erscheint es unabhängig von der Einzelfallbetrachtung fraglich, ob der Einbezug der ATGB in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.

Jedoch sollte selbstredend dringend davon abgeraten werden, erworbene Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem von Borussia Dortmund angebotenen zu verkaufen.

In einem weiteren Schritt sollte eruiert werden, ob der Adressat die Karten tatsächlich zu einem höheren Preis veräußert hat. Ganz entscheidend ist hier der von der  Gegenseite ermittelte Verkaufserlös. Erfahrungsgemäß werden häufig die gleichen Karten mehrfach zur Auktion angeboten. Entsprechende vorherige Angebote werden vorzeitig beendet, so dass ein tatsächlicher Verkaufspreis nicht erzielt wird. Auch eine erfolgte Kaufrückabwicklung und Rückerstattung des Kaufpreises mit dem Käufer spielt eine Rolle. Nicht zuletzt sollte auch der selbst entrichtete Kaufpreis beim vorherigen Erwerb der Karten überprüft werden, um den tatsächlichen Reingewinn ermitteln zu können.

Neben vermeintlichen Verstößen gegen die ATGB werden auch marken- und urheberrechtliche Verstöße angeführt. So wird u.a. die Verwendung des Vereinslogos, Stadionplanes oder Bildrechte an Bildern aus dem Stadion abgemahnt. An dieser Stelle sollte genau überprüft werden, ob tatsächlich entsprechende Abbildungen innerhalb der Auktion verwendet wurden.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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13Sep/130

Hilfe bei Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 26.08.2013 im Auftrag Constantin Film Verleih GmbH an dem Filmwerk „ Parker“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH

Abgemahntes Werk:  „Parker“

Geforderter Betrag: 956, 00 €;

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München  erhalten? Wir helfen sofort! Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten.Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

11Sep/130

Neue Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH an dem Musikalbum: „Unapologetic“ der Künstlerin Rihanna vom 04.09.2013

Uns wurde am 11.09.2013 eine aktuelle Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte vom 04.09.2013 vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Unapologetic“ der Künstlerin Rihanna, an dem die Universal Music GmbH die Rechte innehat.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hoher Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Strategie?

Immer wieder erleben wir in unserer anwaltlichen Praxis, dass viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Achtung!

Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.

Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.

Entscheidend ist die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich wird zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
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Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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