6Dez/110
Weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 01.12.2011 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Kokowääh“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „Kokowääh“ Film
Geforderter Betrag: 956, 00 €
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Weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 01.12.2011 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Zweiohrküken“ »
« LG Bochum (Beschluss v. 28.11.2011; Az.: I- 13 O 237/11) bestätigt: Werbung mit Garantien auf eBay ohne Angabe des genauen Inhaltes der Garantiebedingungen weiterhin wettbewerbswidrig!