Heidicker Abmahnblog
21Nov/110

Weitere aktuelle urheberrechtliche Abmahnung vom 14.11.11 wegen der Verwendung fremder Produktfotos durch Frau Nudzejma Biber

Uns wurde eine weitere urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Frau Nudzejma Biber vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist auch hier der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft ein von Frau Biber selbst erstelltes Produktfoto für eigene Zwecke im Rahmen eines eBay-Accounts verwendet hat. 

Die in diesem Fall tätige Kanzlei aus Siegburg macht im Auftrag von Frau Biber Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend.

 

Bereits in der Vergangenheit wurden unserer Kanzlei Abmahnungen sowie einstweilige Verfügungen, ausgesprochen und beantragt durch Frau Biber vorgelegt. Gegenstand waren hierbei neben urheberrechtlichen Ansprüchen die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.  

In der nunmehr vorliegenden urheberrechtlichen Abmahnungen wird zum einen die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung, Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 6200, 00 € sowie Auskunft gefordert.

 

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch bezieht sich hierbei auf die Frage der Länge der Nutzung des streitgegenständlichen Bildes. Die Geltendmachung dieses Anspruches dient der Berechnung eines weiteren Schadensersatzanspruches, dem sog. Lizenzschaden, der zusätzlich vom Abgemahnten gefordert wird. Dies bedeutet, dass es bei dem oben genannten geforderten Betrag nicht bleiben wird. 

Es wird dringend geraten, sich im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung beraten zu lassen. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben werden. Diese beinhaltet ein Schuldeingeständnis und ist definitiv zu weit gefasst.

Ferner erscheinen die geltend gemachten Beträge zu überhöht, da insbesondere die Vorschrift des § 97 a II UrhG, der in einfach gelagerten Fällen Anwendung findet, nicht berücksichtigt wird.

 

Die Abmahnung ist jedoch sehr ernst zu nehmen, da im Falle einer fehlenden Reaktion erfahrungsgemäß mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu rechnen sein wird, die sodann weitaus höhere Kosten nach sich ziehen wird.  

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir vertreten bundesweit

 

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