Heidicker Abmahnblog
8Sep/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „Godzilla“ vom 05.09.2014

Am 08.092014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk „Godzilla“, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Achtung!

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€.

Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

Eine der häufig anzutreffenden Konstellationen bezüglich der Haftung von Eltern für Filesharingaktivitäten Ihrer Kinder war nun Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Der BGH hat mit Urteil vom 15.12.2012 nun höchstrichterlich entschieden, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren müssen, eine Überwachung ohne konkreten Anlass jedoch nicht gefordert werden kann (Urteil vom 15. November 2012 – Az.: I ZR 74/12). Diese Entscheidung ist unserer Auffassung als ein weiterer Meilenstein zu werten.

Wie Sie erkennen können, ist die Filesharingproblematik sehr vielschichtig, so dass eine Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt angezeigt ist.

Wir raten Folgendes zu beachten:

Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist jedenfalls ein schlechter Rat!

So sind uns bereits viele Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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