Abmahnung Waldorf Frommer vom 14.07.2014 an dem Filmwerk „Der Hobbit: Smaugs Einöde (Film)“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Abgemahntes Werk: „Der Hobbit: Smaugs Einöde (Film)“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Im ersten Schritt muss zunächst überprüft werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß in der Sache zutrifft. Dies kann jedoch nur dann sicher beurteilt werden, soweit der beratende Rechtsanwalt die Rechtsprechung im Bereich des Filesharing genau kennt und auf diese Materie spezialisiert ist.
Als Vorabtipp gilt es, auf jeden Fall die Ruhe zu bewahren, jedoch hierbei nicht untätig zu sein. Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
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Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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