Abmahnung des Herrn Daniel Grigat wegen Werbung mit Garantie auf eBay durch die Kanzlei Dr. Harald Schneider vom 19.07.2014
Uns wurde am 22.07.2014 eine Abmahnung des Herrn Daniel Grigat vorgelegt, in der dieser durch die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider rügen lässt, dass ein weiterer auf eBay tätiger Händler mit Garantien wirbt, ohne anzugeben, was die genauen Garantiebedingungen sind.
Es handelt sich hier um einen Abmahnklassiker im Wettbewerbsrecht.
Bis zum 13.06.2014 galt dieses „Werbeverbot“ lediglich für Angebote auf eBay, d. h. für solche Konstellationen, in denen der Käufer durch die Bestätigung des Buttons Kaufen den Vertrag verbindlich mit dem Verkäufer schließt. Seit der Reform im Juni diesen Jahres gilt dies auch für die Fälle der bloßen invitatio ad offerendum, d.h. auch bei der Bewerbung von Garantien im Onlineshop. Hier kommt der Vertrag erst durch die gesonderte Annahme des Verkäufers zustande.
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung von Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 €, mithin 745, 40 € inkl. Auslagenpauschale.
Es empfiehlt sich immer bei dem Erhalt einer Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht diese durch einen spezialisierten K Wir raten an gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann beispielsweise zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, welche erhebliche Kosten nach sich zieht.
Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Denn vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
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Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!