Heidicker Abmahnblog
2Jul/140

Abmahnung der KASHRA Serversysteme GmbH & Co KG durch Rechtsanwalt Neuwirth vom 25.06.2014 wegen diverser vermeintlicher Wettbewerbsverstöße auf dem Onlinemarktportal eBay

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der KASHRA Serversysteme GmbH & Co KG aus Celle vorgelegt. Die Abmahnung datiert auf den 25.06.2014.

Reform des Widerrufsrechtes 2014 – gültig seit dem 13.06.2014!

In dem Abmahnschreiben werden Verstöße gegen das neue Widerrufsrecht gerügt. Neben der neu gefassten Widerrufsbelehrung wird moniert, dass dem Verbraucher nicht das Muster- Widerrufsformular zur Verfügung gestellt wird.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, werden Rechtsverfolgungskosten unter Zugrundelegung eines Streitwertes in Höhe von 5.000, 00 € gefordert, mithin ein Betrag in Höhe von 413, 90 €.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

Parallel zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

In den meisten Fällen haben wir ferner festgestellt, dass die abgemahnten Onlineauftritte – vornehmlich eBay – einer dringenden Überarbeitung im Hinblick auf die Rechtstexte bedürfen.

Hierfür stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Wir möchten diese Gelegenheit nutzen um darauf hinzuweisen, dass seit dem 13.06.2014, ein neues „Onlinerecht“ gilt, welches eines der umfassendsten Gesetzesänderungen im Onlinehandel in den letzten Jahren überhaupt darstellt. Die neuen Regelungen, insbesondere zum Widerrufsrecht sowie die Pflicht zur Belehrung über neue Pflichtinformationen gelten seit dem 13.06.2014 für alle Onlinehändler, egal ob diese auf eBay, Amazon oder DaWanda handeln, gelten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem neuen Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

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