Heidicker Abmahnblog
20Mai/140

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „ 300: Rise of an Empre“ vom 02.05.2014

Am 19.05.2014 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH zur rechtlichen Überprüfung und Verteidigung vorgelegt.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr

ACHTUNG! Hier werden bereits die ersten Fehler begangen!

Die mitübersandte vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form sollte nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf ab!

 

  • Zahlung einer Kostenforderung in Höhe von 815,00€

Nach der neuen Gesetzeslage sollten urheberrechtliche Abmahnungen besonders auf die Einhaltung folgender Punkte überprüft werden:

  • Angabe des Namens oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt
  • Genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung
  • Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
  • Beachtung der neuen Rechtsprechung zur Haftung von Ehepartnern, volljährigen Kindern und Lebenspartnern, Stichwort: Störerhaftung!

Hinweis:

Entgegen vieler Forenbeiträge ist es ein schlechter Rat die Forderung zu ignorieren, was bereits bereits die sehr hohe Quote an gerichtlichen Verfahren zeigt, die die Kanzlei Waldorf Frommer für die diversen Rechteinhaber führt. Wir warnen daher ausdrücklich davor die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer zu ignorieren. Die mit einem Klageverfahren verbundenen Kosten sollten Anlass genug sein sich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen und sich rechtlichen Rat einzuholen.

Ob die geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, hängt von der Frage ab, ob der Vorwurf in der Sache zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt wiederum von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Internetanschluss gewerblich- privat?

In der jüngeren Vergangenheit sind uns immer häufiger Abmahnungen bekannt geworden, die an Gewerbetreibende gerichtet wurden. So wurden Gaststättenbetreiber, Hotelinhaber oder Betreiber von Ferienwohnungen mit dem Vorwurf der Urheberechtsverletzung konfrontiert. In all diesen Fällen wird Gästen der Zugriff zum Internet gewährt.

Die Haftungsfrage der Betreiber hängt hier unmittelbar mit der Frage zusammen, ob der Anschluss grundsätzlich gesichert war und den Gästen die illegale Nutzung von Internettauschbörsen untersagt wurde.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung über einen gewerblichen Anschluss erhalten haben, lassen Sie sich über die Möglichkeiten eines Haftungsausschlusses beraten.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehre tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Insbesondere gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer haben wir bereits hunderte Abgemahnte vertreten und verteidigt.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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