Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte („Bear & Wolf“) im Auftrage der Firma DKH Retail Ltd vom 08.05.2014 wegen des Verkaufes von gefälschten Bekleidungsstücken der Marke „superdry“ über eBay
Die uns zur Bearbeitung vorliegende Abmahnung der Firma DKH Retail Ltd., ausgesprochen durch die Winterstein Rechtsanwälte („Bear & Wolf“) datiert vom 08.05.2014.
Laut Abmahnschreiben vom 08.05.2014 sollen hierbei Bekleidungsstücke als Falsifikate unter der Bezeichnung der Marke „superdry“ ohne Zustimmung der DKH Retail Limited über die Internethandelsplattform eBay vertrieben worden sein.
Es werden Verstöße gegen die eingetragene Wort- und Bildmarke „superdry“ geltend gemacht.
Was wird gefordert?
Unterlassungserklärung
Einleitend wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form keinesfalls abgegeben werden, sondern bedarf unbedingt einer Modifizierung.
Auskunft
Darüber hinaus wird Auskunft über Namen und Anschrift des / der Lieferanten der Nachahmungen verlangt. Das Auskunftverlangen dient dem Zweck der Bemessung eines Schadensersatzbetrages.
Rechtsanwaltskosten
Im Abmahnschreiben werden zudem Ansprüche auf Erstattung der anwaltlichen Inanspruchnahme geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich anhand eines Gegenstandswertes von 150,000,00€ und einem erfolgten Testkauf auf 2.678,99€.
Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Auch das Ignorieren der Abmahnung kann im Falle eines gerichtlichen Verfahrens aufgrund des streitgegenständlichen Gegenstandswertes von 150.000,00€ erhebliche Kosten nach sich ziehen.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
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