Markenrechtliche Abmahnung des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. vom 19.11.2013 wegen des Angebotes von Aufklebern auf eBay durch die Rechtsanwälte awpr Apel, Weber & Partner Rechtsanwälte
Uns wurde eine u. a. auf das Markenrecht gestützte Abmahnung des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V, ausgesprochen durch eine Dortmunder Kanzlei, vom 19.11.2013 zur Bearbeitung vorgelegt. Unserer Mandantschaft wird in diesem Abmahnschreiben vorgeworfen, Aufkleber mit dem geschützten Vereinslogo auf dem Onlineportal eBay angeboten zu haben.
Die Ansprüche werden u.a. auf das Markenrecht gestützt. Auch werden Unterlassungsansprüche nach dem Wettbewerbsrecht für gegeben gehalten.
Unsere Mandantschaft wird in dem Schreiben aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben an, die im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 7500, 00 € vorsieht.
Soweit nach rechtlicher Prüfung der Verstoß gegeben sein sollte, ist anzuraten, eine modifizierte, d.h. abgeänderte Unterlassungserklärung, abzugeben.
Ob der Vorwurf zutrifft ist stets eine Frage des Einzelfalles. Entscheidend ist, dass der Abgemahnte auch tatsächlich im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat, da dies eine der Grundvoraussetzung für Ansprüche nach dem Markenrecht ist. Jedoch wird die Grenze hierzu im Regelfall schnell erreicht sein. Entscheidend ist hierbei nicht das subjektive Empfinden des Abgemahnten, sondern die objektiven Umstände. Im Zweifel wird ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Ihnen hierauf eine konkrete Antwort geben können.
Der Vorwurf sollte daher genau überprüft werden. Es muss davon abgeraten werden, die anliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wenngleich es angezeigt sein wird, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, soweit der Verstoß zutrifft, da das Kostenrisiko bei einem gerichtlichen Verfahren im Markenrecht enorm ist.
Soweit der Vorwurf zutrifft sollte mit anwaltlicher Unterstützung versucht werden, die verlangten Kosten zu reduzieren, was regelmäßig auch gelingen wird.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!