Heidicker Abmahnblog
26Jul/130

Urheberrechtliche Abmahnung der Frau Heidrun-Auro Brenjo wegen der Verwendung eines Gedichtes auf einer Homepage vom 22.07.2013

Uns wurde eine urheberrechtliche Abmahnung der Frau Heidrun-Auro Brenjo vorgelegt. Die Abmahnung wurde durch eine Dortmunder Anwaltskanzlei ausgesprochen und ist datiert auf den 22.07.2013.

Unserer Mandantschaft wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, ein Gedicht, welches durch Frau Heidrung-Auro Brenjo erstellt worden sein soll, auf ihrer Homepage veröffentlicht zu haben. Ausweislich des Abmahnschreibens handelt es sich bei Frau Brenjo um eine Musikerin, Autorin und Textdichterin.

Von unserer Mandantschaft wird einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz gefordert.

Als Lizenzschadensersatz wird hierbei in Höhe von 400, 50 € € gefordert. Die Anwaltskosten, welche geltend gemacht werden, belaufen sich auf einen Betrag in Höhe 459, 00 €, mithin also ein Gesamtbetrag in Höhe von 859, 50 €.

Gedichte sind grundsätzlich, soweit sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, als Sprachewerke gem. § 2 I UrhG urheberrechtlich geschützt. Ob jedoch die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe gegeben ist, bedarf jeweils einer Prüfung im Einzelfall.

Es ist anzuraten, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung nur in modifizierter Form abzugeben. Des Weiteren kommt es hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Kosten entscheidend drauf an, ob der Abmahnadressat gewerblich oder privat handelt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung aus dem Bereich des Urheberrechts, des Markenrechts oder des Wettbewerbsrechtes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden allgemeinen Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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