Erneute Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vom 22.04.2013 an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf German Top 100 Single Chart Container vom 11.03.2013
Kürzlich hatten wir bereits über eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH berichtet. Am 06.05.2013 wurde uns wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH diesmal vom 22.04.2013 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Abgemahnt wird erneut eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk “Passenger – Let Her Go”, an dem die Embassy of Music GmbH die Rechte innehat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.
Folgeabmahnungsgefahr- Chartcontainer!
Bei der hier angeführten Datei („German Top 100 Single Chart Container vom 11.03.2013“) handelt es sich um ein Dateiarchiv, auf dem sich naturgemäß weitere Musikwerke befinden. In vielen Fällen ist die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist. So dürften nach unserer Erfahrung die Quote und die Gefahr von Folgeabmahnungen in Fällen solcher Art bei geschätzten über 50 % liegen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!
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