Weitere aktuelle Abmahnungen der NB Technologie GmbH wegen vermeintlich irreführender Werbung von Schmuckwaren mit dem Wort „nickelfrei“
Wir hatten bereits in den letzten Wochen von einer Abmahnung der NB Technologie GmbH berichtet (siehe hier).
Nun wurden uns zwei weitere Abmahnungen durch Mandanten vorgelegt, die denselben Vorwurf zum Gegenstand haben.
In den nahezu wortgleichen Abmahnungen wird den Adressaten vorgeworfen, dass Sie Schmuckwaren in unlauterer Weise mit „nickelfrei“ beworben haben, obgleich dies nicht zutreffe.
Von unseren Mandanten werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe 1050, 40 € aus einem Streitwert in Höhe von 30.000,00 € gefordert. Ferner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Die Abmahnung bedarf nach unserer Auffassung einer intensiven Überprüfung im Einzelfall. Insbesondere das dargestellte Wettbewerbsverhältnis halten wir für möglicherweise bedenklich.
Die Unterlassungserklärung sollte jedenfalls nicht in der vorliegenden Form abgegeben werden, sondern bedarf einer Modifizierung.
Sollten Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, oder bereits eine Hauptsacheklage im Bereich des Wettbewerbsrechts, Markenrechts oder des Urheberrechts erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer neu gestalteten Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
Wir vertreten bundesweit
März 13th, 2013
Man wird sogar als Affiliate abgemahnt, wenn man die Produktdaten eins zu eins von z.B. Amazon aus der API übernimmt
März 13th, 2013
Vielen Dank für die Information. Eine Abmahnung in dieser Konstellation liegt uns noch nicht vor. In dieser Konstellation sollte insbesondere das Vorliegen des erforderlichne Wettbewerbsverhältnisses einer genaueren Betrachtung unterzogen werden.
RA Heidicker