Erneute Zahlungsaufforderung durch Getty Images vom 20.09.2012 wegen des Vorwurfs einer unberechtigten Verwendung von Bildern im Internet?
Die Bildagentur Getty Images versendet bei der vermeintlichen Feststellung einer unberechtigten Verwendung von lizenzierten Bildern im Internet durch Dritte regelmäßig Zahlungsaufforderungen.
So wurde uns am 20.09.2012 eine solche Zahlungsaufforderung vorgelegt, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, zwei lizenzierte Bilder von Getty Images ohne Zustimmung auf einer Homepage öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Von unserer Mandantschaft wird ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 1100, 00 zzgl. Umsatzsteuer je Bild gefordert,, mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 2706, 00 € € gefordert.
Es ist in jedem Fall angezeigt diese Zahlungsaufforderung ernst zu nehmen. Soweit der Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann, bietet es sich an, zusätzlich nach Entfernung der Bilder eine (vorbeugende) strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte hinsichtlich des Lizenzschadensersatzes keine Einigkeit erzielt werden, werden die Angelegenheiten regelmäßig an deutsche Kanzleien, wie beispielsweise Waldorf Frommer, weitergegeben.
Fälle dieser Art liegen uns ebenfalls vor.
Soweit in diesem Fall bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, ist es der beauftragten Kanzlei sodann nicht mehr möglich eine förmliche Abmahnung auszusprechen, was das Kostenrisiko erheblich sinken lässt.
In der Sache ist es dringend nötig die Höhe des geltend gemachten Anspruches nachzuprüfen.
Sollten Sie auch eine Zahlungsaufforderung dieser Art durch Getty Images erhalten haben, können Sie sich an uns wenden. Wir beraten Sie sofort und zeigen Ihnen den kostengünstigsten Weg gerne auf.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ das Schreiben zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit