Heidicker Abmahnblog
30Aug/120

Erneut viele Anfragen wegen Mahnbescheiden durch die Kanzlei Fareds im Auftrag verschiedener Rechteinhaber

Wir haben heute erneut viele telefonische Anfragen wegen des Erhalts von Mahnbescheiden, beantragt durch die Kanzlei Fareds aus Hamburg, im Auftrag verschiedener Rechteinhaber erhalten. Die geforderten Summen beliefen sich hierbei auf Beträge zwischen ca. 680, 00 € bis ca. 970, 00 €. Auffällig hierbei war eine Anfrage, bei der die ursprüngliche Abmahnung den Adressaten im Mai 2012 erreichte. Der Zeitraum zwischen Abmahnung und Mahnbescheid erscheint hierbei ungewöhnlich kurz. Dieses Vorgehen bestätigt erneut die konsequente Vorgehensweise der verschiedenen Kanzleien.

 

Wir halten Sie weiten auf dem Laufenden!

 

Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto Mahnbescheid: Copyright - Fovito -Fotolia.com

Kommentare (0) Trackbacks (0)

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare geschrieben.


Leave a comment

(required)

Noch keine Trackbacks.