Heidicker Abmahnblog
27Jun/120

Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anja Röhr durch die Anwaltskanzlei Baek Law vom 18.06.2012

 

Wir hatten bereits kürzlich von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Frau Anja Röhr, ausgesprochen durch die Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg berichtet. Uns wurde nunmehr eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, gegen die Textilkennzeichnungsverordnung verstoßen zu haben.

 

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 6.000,00 € unter Zugrundelegung einer 1,3er Geschäftsgebühr, mithin ein Betrag in Höhe von 459,40 € netto gefordert.

 

Die Internetplattform auf welcher der gerügte Wettbewerbsverstoß gegeben sein soll, ist das Internetportal eBay.

 

Wie soll nun auf diese Abmahnung reagiert werden?

 

Es ist jedenfalls nicht zu empfehlen, dass die anliegende Unterlassungserklärung in der vorgefertigten Form unterzeichnet wird. Soweit der Verstoß in der Sache tatsächlich zutrifft, sollte erwogen werden, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Da jedoch eine Internetrecherche ergeben hat, dass Frau Röhr anscheinend in nichtunerheblichem Maße abmahnt, sollte die Abmahnung auch unbedingt eine Überprüfung dahingehend unterzogen werden, ob diese möglicherweise rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurde. So haben auch wie bereits berichtet mehrere Kollegen in der näheren Vergangenheit vermehrt von Abmahnungen von Frau Röhr berichtet.

 

Keinesfalls sollte jedoch versucht werden, sich gegen die Abmahnung „alleine“ zu verteidigen. In diesem Fall erscheint mir die Gefahr zu groß, dass möglicherweise auch eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden könnte.

 

Ingesamt ist festzustellen, dass gute Verteidigungsansätze gegen die Abmahnung bestehen.

 

Lassen Sie sich unbedingt durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Kollegen beraten.

 

Unabdingbar und ohne Ausnahme gelten folgende Grundregeln bei dem Erhalt einer Abmahnung:

 

-       Frist notieren und einhalten!

-       Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner/kein Anruf!

-       Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung!

-       Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Kollegen beraten!

-       Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge!

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Auch vertreten wir finanzielle Härtefälle mit Anspruch auf Beratungshilfe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

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