Weitere markenrechtliche Abmahnung der Vinirette GmbH wegen einer vermeintlichen Verletzung der Marke „Egot“ vom 04.06.2012 durch die Rechtsanwälte Vorberg und Partner
Uns wurde eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Vinirette GmbH vom 04.06.2012 vorgelegt. Wir hatten bereits über eine solche Abmahnung in der letzten Woche berichtet.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Rechtsverfolgungskosten aus einem Streitwert von 25.000, 00 € unter Zugrundelegung einer 1, 0 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale, mithin ein Betrag in Höhe von 706, 00 gefordert.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch uaf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.
Wir vertreten bundesweit