Heidicker Abmahnblog
19Aug/140

Aktuelles Forderungsschreiben der Debcon GmbH iAd LFP Video Group LLC vom 06.08.2014

Aktuell liegt unserer Kanzlei wiederum ein Forderungsschrieben der Debcon GmbH zur Bearbeitung vor.

Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach berichtet, handelt es sich auch in diesem Fall wiederum um ein Forderungsschreiben resultierend aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk über eine Tauschbörse.

Die ursprüngliche Abmahnung wurde im Jahre 2012 durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter und Beller ausgesprochen.

Es werden Kosten in Höhe von 1.000,00 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund wird hierbei „Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung“ genannt.

Die geltend gemachte Forderung ist unserer Auffassung nach als unangemessen hoch zu qualifizieren. Diesbezüglich ist zu konstatieren, dass die Höhe der Forderung keinesfalls der neuen Gesetzeslage entspricht.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Sofern der Vorwurf nicht entkräftet werden kann, können erfahrungsgemäß kostenreduzierende Vergleiche geschlossen werden.

Hier gilt es nun keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!

ACHTUNG!

Es ist von entscheidender Bedeutung die Schreiben der Debcon GmbH nicht zu ignorieren. In der jüngeren Vergangenheit wurden die Forderungen bereits gerichtlich verfolgt.

Ist bereits ein Mahnbescheid in der Welt gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde
  • Zweiwochen-Frist notieren
  • Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen
  • Ruhig bleiben

 

 

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Kommentare (0) Trackbacks (0)

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare geschrieben.


Leave a comment

(required)

Noch keine Trackbacks.