Heidicker Abmahnblog
18Jun/140

Filesharing Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der EMI Music Germany GmbH vom 05.06.2014 an dem Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ auf Kontor Top Of The Clubs Vol.60

Der unserer Kanzlei zur rechtlichen Überprüfung übergebene Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der EMI Music Germany GmbH vom 05.06.2014 liegt der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung über eine sog. Internettauschbörse zugrunde.

Der Abgemahnte soll ein Dateiarchiv namens VA-Kontor_ Top_ Of_ The_ Clubs Vol.60 über ein torrent Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht haben.

Gegenstand der Abmahung ist jedoch lediglich eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“. Das Musikwerk „David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ ist Bestandteil des oben benannten Chartcontainers.

Die Gefahr besteht jedoch darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Musikwerke befinden, die Gegenstand von Abmahnungen sein können. Die erste Abmahnung lediglich der Anfang einer Serie von Abmahnungen ist.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

 

Ob die geltend gemachte Kostenforderung berechtigt ist hängt zunächst von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob der Vorwurf entkräftet werden kann.

Sollte der Vorwurf nicht entkräftet werden können, bestehen erfahrungsgemäß jedoch die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit unter der Bedingung einer Kostenreduzierung.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 


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