Heidicker Abmahnblog
12Mrz/140

Neue Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 27.02.2014 an dem Musikwerk Martin Garrix – Animals

Der in der Abmahnung erhobene Vorwurf besteht darin, dass dem Abgemahnten vorgeworfen wird, vorgenanntes Musikwerk zum Upload angeboten zu haben.

Genau hier besteht der rechtliche Anknüpfungspunkt für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung.

Trifft dies zu, so stellt diese Handlung einen Verstoß gegen § 19 a UrhG dar, der besagt:

„Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.“

Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von insgesamt 600,00 € gefordert.

Es ist dringend davon abzuraten, die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da hierdurch u.a. die Gefahr von überhöhten Vertragsstrafen generiert wird, sowie der Verstoß anerkannt wird.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden!

Sie sollten die Angelegenheit selbstverständlich grundsätzlich ernst nehmen, jedoch mit Bedacht handeln.

Suchen Sie sich fachkundigen Rat von einem Anwalt, der mit dieser Materie zu tun hat. Auch wenn viele Fälle gleich erscheinen, so kommt es häufig auf wichtige Details an, die Ihnen bei der Verteidigung helfen können.

Selbst wenn der Verstoß zutreffen sollte, so können entsprechende Forderungen nicht selten erheblich im Wege des Vergleiches reduziert werden, wobei von einer eigenen Verhandlung mit dem Gegenanwalt abgeraten werden sollte.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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