Heidicker Abmahnblog
11Feb/140

Neue Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 06.02.2014 an dem Computerspielwerk „Saints Row IV“ FORDERUNG: 800,00€

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH zur rechtlichen Überprüfung vor.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen das Computerspiel „Saints Row IV“ im Rahmen einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Reagieren statt Ignorieren!

Sie sollten sich nicht auf die Ratschläge aus einschlägigen Internetforen verlassen. Dort wird regelmäßig dazu geraten entsprechende Abmahnung zu ignorieren. Diesbezüglich muss also ausdrücklich davor gewarnt werden Abmahnungen dieser Art zu ignorieren. Dass dies ein schlechter Rat ist, zeigt die Erfahrung aus der Vergangenheit, in der die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann bereits gerichtliche Verfahren geführt hat.

Vermeiden Sie zudem die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen! Diese kann unserer Auffassung nach als Schuldanerkenntnis gewertet werden, wodurch Sie sich bereits Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden.

Kostenforderung:

In der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00€ gefordert. Der angesetzte Pauschalabgeltungsbetrag in Höhe von 800,00€ ist unserer Auffassung nach als überhöht zu qualifizieren. Während in der Abmahnung zwar konsequent und richtig die Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 1.000,00€ gemäß § 97a Abs. 2 UhrG berechnet werden, so sind die Ausführungen zu den Kosten, welche der Täter der Rechtsverletzung  zu tragen habe nach der neuen Gesetzeslage im Sinne der Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche in Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche durchaus zweifelhaft.

Verteidigung:

Ob die Kostenforderung zurückgewiesen werden kann, hängt von der Einzelfallkonstellation ab. Hierzu bestehen nach einschlägiger Rechtsprechung Konstellationen, in denen den Anschlussinhaber keine Haftung trifft. Eine genaue Einschätzung kann Ihnen ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt geben.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.Ihr Vorteil:
  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

Kommentare (0) Trackbacks (0)

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare geschrieben.


Leave a comment

(required)

Noch keine Trackbacks.